Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Nutzung von Adelstiteln durch den Deutschen Bundestag beziehungsweise die Bundestagsverwaltung.
In den Stammdaten des Deutschen Bundestags (die Datei MDB_STAMMDATEN.XML ist hier abrufbar:
https://www.bundestag.de/services/opendata) werden bei den Namen der Abgeordneten der Adelstitel und der entsprechende Praefixe angegeben. In der entsprechenden DTD-Datei (MDB_STAMMDATEN.DTD, Zeile 96) heißt es erläuternd auch "Adelsprädikat".
Seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gibt es weder Adel noch Adelstitel, weshalb werden diese Daten hier entsprechend dargestellt? Gibt es eine Unterscheidung in der Anrede in Dokumenten und Kommunikation zwischen den hier als adelig titulierten Angeordneten und nicht als adelig titulierten Abgeordneten? Wie kam und kommt die Einordnung als adelig zustande?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 251914
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