Äußerungen der Kommission
Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:
"(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat."
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html
1.1.2013 wurde in NRW der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.
Landtag Nordrhein-Westfalen hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. Zuletzt in seiner Sitzung am 15. März 2017 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Zwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag).
1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam, unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.
Information nicht vorhanden
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Datum7. November 2017
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9. Dezember 2017
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