Fußgänger-Schutzstreifen

Darf eine Gemeinde innerorts einen Gehweg zu einem Parkplatz machen, und dafür einen Fußgänger-Schutzstreifen auf der Straße aufbringen 1,28 Meter breit? Die Straße liegt an einer Freizeit-Anlage mit Restaurants und Vergnügungsstätten, und Seniorenhäuser.
Gibt es darüber ein Urteil, oder sonstiges Info-Material?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
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Hans Peter Ries
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Darf eine Gem…
An Verwaltungsgericht Darmstadt Details
Von
Hans Peter Ries
Betreff
Fußgänger-Schutzstreifen [#251975]
Datum
23. Juni 2022 07:12
An
Verwaltungsgericht Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf eine Gemeinde innerorts einen Gehweg zu einem Parkplatz machen, und dafür einen Fußgänger-Schutzstreifen auf der Straße aufbringen 1,28 Meter breit? Die Straße liegt an einer Freizeit-Anlage mit Restaurants und Vergnügungsstätten, und Seniorenhäuser. Gibt es darüber ein Urteil, oder sonstiges Info-Material?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Peter Ries Anfragenr: 251975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251975/ Postanschrift Hans Peter Ries << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans Peter Ries

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Verwaltungsgericht Darmstadt
Sehr geehrter Herr Ries, zu Ihrer Anfrage vom heutigen Tag liegen hier keine Informationen vor. „Info-Material“ b…
Von
Verwaltungsgericht Darmstadt
Betreff
AW: Fußgänger-Schutzstreifen [#251975]
Datum
23. Juni 2022 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ries, zu Ihrer Anfrage vom heutigen Tag liegen hier keine Informationen vor. „Info-Material“ besitzt das Verwaltungsgericht generell nicht. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist hier nicht bekannt. Soweit ersichtlich, bezieht sich Ihre Anfrage auch nicht auf ein konkretes Verfahren, das am Verwaltungsgericht Darmstadt anhängig war oder ist. Letztlich dürfte es sich im Wesentlichen um eine bloße Bitte um Rechtsauskunft handeln. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass das Gericht grundsätzlich keine Rechtsauskunft erteilt. Im Übrigen verweise ich darauf, dass zur justiziellen Tätigkeit des Gerichts keine Auskünfte nach dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz erteilt werden (vgl. §§ 80 Abs. 1, 81 Abs. 1 Nr. 4 HDSIG). Mit freundlichen Grüßen