Kommunikation zum Sommerfest der FU Berlin

Alle Dokumente (E-Mails, Vermerke etc.) im Zusammenhang mit der Planung des Sommerfests der Freien Universität Berlin am 16.06.2022.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
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Philipp Gröschel
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Freie Universität Berlin Details
Von
Philipp Gröschel
Betreff
Kommunikation zum Sommerfest der FU Berlin [#251988]
Datum
23. Juni 2022 09:44
An
Freie Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente (E-Mails, Vermerke etc.) im Zusammenhang mit der Planung des Sommerfests der Freien Universität Berlin am 16.06.2022.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Gröschel Anfragenr: 251988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251988/ Postanschrift Philipp Gröschel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Gröschel
Freie Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Gröschel, Ihre Anfrage nach dem IFG haben wir erhalten und kommen schnellstmöglich auf die Ang…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
AW: Kommunikation zum Sommerfest der FU Berlin [#251988]
Datum
27. Juni 2022 15:20
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrter Herr Gröschel, Ihre Anfrage nach dem IFG haben wir erhalten und kommen schnellstmöglich auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Freie Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Gröschel, wir kommen auf Ihre Anfrage nach § 3 Abs. 1 IFG vom 23.6.2022 zurück. Sie baten vora…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
AW: Kommunikation zum Sommerfest der FU Berlin [#251988]
Datum
15. Juli 2022 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gröschel, wir kommen auf Ihre Anfrage nach § 3 Abs. 1 IFG vom 23.6.2022 zurück. Sie baten vorab um eine Information zu dem voraussichtlichen Verwaltungsaufwand und Kosten. Die Anfrage ist auf eine einfache schriftliche Auskunft gerichtet. Für diese sind nach Tarifstelle 1004 Buchstabe a Nummer 2 des Gebührenverzeichnisses der VGebO Gebühren in Höhe von 5,00 bis 100,00 EUR zu erheben. Gemäß dem Hinweis der Senatsverwaltung für Finanzen zur Gebührenerhebung, veröffentlicht durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, sind die Gebühren unter Heranziehung des entstandenen Zeitaufwandes festzusetzen. Unter Heranziehung der genannten Rechtsgrundlagen wird auf Grundlage des entstandenen Verwaltungsaufwandes für die Bearbeitung Ihres Antrages voraussichtlich eine Gebühr von 50,00 bis 100,00 EUR entstehen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie nach dieser Information an Ihrem Antrag festhalten. Elternzeit- und urlaubsbedingt weisen wir jedoch bereits darauf hin, dass sich die weitergehenden Bearbeitung noch bis in den August verzögern wird. Mit freundlichen Grüßen