Anhörungsschreiben des BfDI

das Anhörungsschreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten an Ihre Behörde bezüglich Facebook-Fanpages, das in der BfDI-Kurzmeldung vom 2. Juni 2022 (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/07_Anhoerung-BPA.html) erwähnt wird, sowie darauf aufbauende eventuell bereits geführte Korrespondenz.

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Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Felix Neumann
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Anhörungsschr…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Betreff
Anhörungsschreiben des BfDI [#252013]
Datum
23. Juni 2022 14:31
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Anhörungsschreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten an Ihre Behörde bezüglich Facebook-Fanpages, das in der BfDI-Kurzmeldung vom 2. Juni 2022 (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/07_Anhoerung-BPA.html) erwähnt wird, sowie darauf aufbauende eventuell bereits geführte Korrespondenz. Gerne können Sie personenbezogene Daten schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann Anfragenr: 252013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252013/ Postanschrift Felix Neumann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Felix Neumann
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anhörungsschreiben des BfDI“ vom 23.06.2022 (#…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Betreff
AW: Anhörungsschreiben des BfDI [#252013]
Datum
7. August 2022 15:48
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anhörungsschreiben des BfDI“ vom 23.06.2022 (#252013) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Neumann, gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsbegehrens. Dieses wird derzeit b…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Anhörungsschreiben des BfDI [#252013]
Datum
15. August 2022 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Neumann, gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsbegehrens. Dieses wird derzeit bearbeitet. Freundliche Grüße