Ablichtung des Schreibens der LDI NRW vom 1.10.20 L 5.4.6.1-8792/20 zur vorgeblichen Unzuständigkeit der LDI NRW für Präidenten des Landtags als f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Petitionsausschuss
Ablichtung des (ggf. um personenbezogene Daten zu schwärzenden) Schreibens der LDI NRW vom 1.10.2020, L 5.4.6.1-8792/20
Darin kommunizierte die LDI NRW anscheinend, sie sei - auch nach erwartbarer Klarstellung des EuGH davor - wider jede Evidenz der Rechtslage nicht für den Präsidenten des Landtags als den Verantwortlichen im Petitionsausschuss zuständig (während dieser an sie verweist).
Die Ablichtung soll die Arbeit Ihrer aus öffentlichen Geldern finanzierten Aufsichtsbehörde fokussieren, was sicherlich auch im Interesse der Öffentlichkeit und Ihrer Behördenleitung ist.
Anfrage abgelehnt
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Datum23. Juni 2022
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26. Juli 2022
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- Datum
- 23. Juni 2022 17:54
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- Datum
- 24. Juni 2022 09:25
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- Datum
- 1. Juli 2022 17:07
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- Ablichtung des Schreibens der LDI vom 1.10.20 L 5.4.6.1-8972/20 zur vorgeblichen Unzuständigkeit der LDI NRW für Präidenten des Landtags als f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Petitionsausschuss [#252023]: L5.4.6.1-4502/22 [#252023]
- Datum
- 2. Juli 2022 12:56
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- Datum
- 11. August 2022 09:18
- Status
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- Datum
- 18. August 2022 09:44
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- Datum
- 18. August 2022 13:03
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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