Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG

Ausweislich folgender Präsentation vom 03.03.2020,

https://www.lpr.nrw.de/behoerde/Veranstaltungen/0200212_Fachtagung/Forum-I/Vortrag-Burkert_Praesentation-Zentrum-Kriminalpraevention-und-Sicherheit.pdf

besteht seit dem 13.05.2019 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der
Stadt Köln und dem PP Köln.

Zitat: "Die unmittelbare Kooperation mit der Polizei in einer gemeinsamen Geschäftsstelle ist in der praktizierten Form bundesweit einzigartig".

Zitat: "Die direkte Anbindung an die Dezernatsebene bietet schnelle Abstimmungs-
und Handlungsmöglichkeiten".

Die Stadt Köln hat am 27.04.2020 eine eigene Gefährderdatenbank mit der
Bezeichnung "ZeMAG" in Betrieb genommen, mit derzeit rund 200 Personeneinträgen.

Fragen an das PP Köln:

1. Existiert ein Datenfluss aus polizeilichen Informationssystemen
in Richtung der Stadt Köln?

2. Führen Abfragen in der Software "ZeMAG" zu Anfragen an polizeiliche Informationssysteme des PP Köln?

3. Falls nein, sind solche Erweiterungen in Zukunft beabsichtigt?

4. Ist die Kämmerei der Stadt Köln berechtigt, Personenüberprüfungen
durch das PP Köln vorzunehmen? Konkret: Werden Schuldner vor Ortsterminen
durch das PP Köln in polizeilichen Informationssystemen überprüft und
werden diese Informationen weitergegeben an die Stadt Köln?

5. Bei Beantwortung von Fragen mit "ja": Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG [#252090]
Datum
25. Juni 2022 09:06
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausweislich folgender Präsentation vom 03.03.2020, https://www.lpr.nrw.de/behoerde/Veranstaltungen/0200212_Fachtagung/Forum-I/Vortrag-Burkert_Praesentation-Zentrum-Kriminalpraevention-und-Sicherheit.pdf besteht seit dem 13.05.2019 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem PP Köln. Zitat: "Die unmittelbare Kooperation mit der Polizei in einer gemeinsamen Geschäftsstelle ist in der praktizierten Form bundesweit einzigartig". Zitat: "Die direkte Anbindung an die Dezernatsebene bietet schnelle Abstimmungs- und Handlungsmöglichkeiten". Die Stadt Köln hat am 27.04.2020 eine eigene Gefährderdatenbank mit der Bezeichnung "ZeMAG" in Betrieb genommen, mit derzeit rund 200 Personeneinträgen. Fragen an das PP Köln: 1. Existiert ein Datenfluss aus polizeilichen Informationssystemen in Richtung der Stadt Köln? 2. Führen Abfragen in der Software "ZeMAG" zu Anfragen an polizeiliche Informationssysteme des PP Köln? 3. Falls nein, sind solche Erweiterungen in Zukunft beabsichtigt? 4. Ist die Kämmerei der Stadt Köln berechtigt, Personenüberprüfungen durch das PP Köln vorzunehmen? Konkret: Werden Schuldner vor Ortsterminen durch das PP Köln in polizeilichen Informationssystemen überprüft und werden diese Informationen weitergegeben an die Stadt Köln? 5. Bei Beantwortung von Fragen mit "ja": Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252090/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteile Sie eine Empfangsbestätigung für meine Anfrage nach IFG NRW vom 25. …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG [#252090]
Datum
29. Juni 2022 07:18
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteile Sie eine Empfangsbestätigung für meine Anfrage nach IFG NRW vom 25. Juni 2022 09:06. Ich weise weiterhin darauf hin, dass beabsichtigt ist, sämtliche noch offene Vorgänge nach Fristablauf gebündelt klageweise geltend zu machen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252090/
Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen IFG - NRW Polizeipräsidium Köln Köln, 29.06.2022 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen IFG - NRW
Datum
29. Juni 2022 15:27
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 29.06.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 41/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 41/22 [#252090]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Date…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 41/22 [#252090]
Datum
29. Juli 2022 10:10
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG“ vom 25.06.2022 (#252090) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG“ [#252090]
Datum
2. August 2022 09:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/252090/ Die Monatsfrist nach IFG ist abgelaufen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 252090.pdf - 2022-06-29_2-informationsblattifg.pdf Anfragenr: 252090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252090/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG“ [#252090]
Datum
2. August 2022 09:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW Polizeipräsidium Köln Köln,…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW
Datum
2. August 2022 13:42
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 02.08.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 41/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag befindet sich noch in Bearbeitung. Ich bitte weiterhin um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 02.08.2022, #252090 Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [g…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 02.08.2022, #252090
Datum
8. August 2022 14:12
Status
Warte auf Antwort
Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-5439/22 Betreff: Ihre E-Mail vom 02.08.2022, #252090 1. Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schreiben an mich das oben genannte Aktenzeichen mit anzugeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt] Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.1.5-5439/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25.06. auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-5439/22 Fragen zur Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG
Datum
17. August 2022 10:07
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.1.5-5439/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25.06. auf Beantwortung von Fragen zur Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber dem PP Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen, weise aber daraufhin, dass nicht alle Fragen IFG-relevant sind. § 4 Abs. 1 IFG NRW beschränk den Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen. Durch diese Einschränkung wird klargestellt, dass eine öffentliche Stelle nicht verpflichtet ist, ihr nicht vorliegende Informationen zu beschaffen oder in irgendeiner Weise hervorzubringen, um so das Informationsbegehren erfüllen zu können. Das Informationszugangsrecht nach § 4 Abs. 1 IFG NRW gewährt einen Anspruch auf Offenlegung vorliegender Informationen, nicht aber auch ein Recht darauf, dass eine öffentliche Stelle rechtliche oder tatsächliche Bewertungen, Erläuterungen o.ä. abgibt. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen vom 25.06.2022 Polizeipräsidium Köln Köln…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen vom 25.06.2022
Datum
24. August 2022 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 24.08.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 41/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit dem im Bezug genannten Schreiben baten Sie um Informationen über die Kooperation von der Polizei Köln mit der Stadt Köln. Ihr Auskunftsersuchen wird wie folgt beantwortet: Es existiert kein Datenfluss aus polizeilichen Informationssystemen in Richtung der Stadt Köln. Zudem führen Abfragen in der Software "ZeMAG" nicht zu Anfragen an polizeiliche Informationssysteme. Informationen zu einer zukünftig beabsichtigten Erweiterung liegen derzeit beim Polizeipräsidium Köln nicht vor. Im Rahmen von Vollstreckungshandlungen können Vollziehungsbeamte Erkenntnisfragen an die Polizei richten. Die Übermittlung solcher Erkenntnisse an die Stadt Köln erfolgt zur Verhütung schwerwiegender Nachteile im Sinne von § 27 PolG NRW. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen

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Ihr Az. 209.2.3.1.5-5439/22 [#252090] Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre die Erledigung des Vorgangs. Da…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Az. 209.2.3.1.5-5439/22 [#252090]
Datum
24. August 2022 15:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre die Erledigung des Vorgangs. Das PP Köln hat die Anfrage am 24.08.2022 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252090/