Gutachten Spielermann (Herbst 2000)

Gutachten Spielermann (Herbst 2000), welches sich mit dem Verkehr in Rheinhausen beschäftigt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Gutachten Spielermann (Herbst 2000) [#252091]
Datum
25. Juni 2022 09:17
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten Spielermann (Herbst 2000), welches sich mit dem Verkehr in Rheinhausen beschäftigt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 252091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252091/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Spielermann (Herbst 2000)“ vom 25.06…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Gutachten Spielermann (Herbst 2000) [#252091]
Datum
29. Juli 2022 15:14
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Spielermann (Herbst 2000)“ vom 25.06.2022 (#252091) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-spielermann-herbst-2000/#nachricht-709448 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Spielermann (Herbst 2000)“ vom 25.06.2022 (#252091) wurd…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Gutachten Spielermann (Herbst 2000) [#252091]
Datum
27. Januar 2023 08:30
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Spielermann (Herbst 2000)“ vom 25.06.2022 (#252091) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-spielermann-herbst-2000/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Spielermann (Herbst 2000)“ [#252091]
Datum
26. Februar 2023 10:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/252091/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Duisburg trotz Erinnerung nicht geantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anhänge: - 252091.pdf Anfragenr: 252091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252091/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Spielermann (Herbst 2000)“ [#252091]
Datum
27. Februar 2023 09:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.3-1476/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-1476/23 Gutachten Spielermann (Herbst 2000), welches sich mit dem Verkehr in Rheinhausen beschäftigt #252091
Datum
1. März 2023 14:40
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.3-1476/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Ulrich Scharfenort vom 25.06.2022 zum Gutachten Spielermann (Herbst 2000), welches sich mit dem Verkehr in Rheinhausen beschäftigt Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Duisburg soeben aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung; Ihr Antrag zum Gutachten Spielermann (Herbst 2000 1) Von: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung; Ihr Antrag zum Gutachten Spielermann (Herbst 2000
Datum
28. März 2023 10:40
Status
Warte auf Antwort
1) Von: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-1476/23 Betreff: Mein Schreiben vom 01.03.2023 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag zum Gutachten Spielermann (Herbst 2000) Mein Schreiben vom 01.03.2023 Sehr geehrter Herr Scharfenort, leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
1) Von: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> An: <<E-Mail-Adresse>…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Nochmalige Erinnerung; Ihr Antrag zum Gutachten Spielermann (Herbst 2000)
Datum
8. Mai 2023 07:19
Status
Warte auf Antwort
1) Von: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-1476/23 Betreff: Mein Schreiben vom 28.03.2023 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Nochmalige Erinnerung; Ihr Antrag zum Gutachten Spielermann (Herbst 2000) Mein Schreiben vom 28.03.2023 Sehr geehrter Herr Scharfenort, zu meinem oben genannten Schreiben liegt mir immer noch keine Antwort vor. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.3-1476/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-1476/23 Gutachten Spielermann (Herbst 2000), welches sich mit dem Verkehr in Rheinhausen beschäftigt #252091
Datum
25. Mai 2023 15:03
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.3-1476/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Ulrich Scharfenort vom 25.06.2022 zum Gutachten Spielermann (Herbst 2000), welches sich mit dem Verkehr in Rheinhausen beschäftigt Sehr geehrter Herr Scharfenort, leider hat die Stadt Duisburg bis heute auf mein Auskunftsersuchen nicht reagiert bzw. diese nur an das Amt für Stadtentwicklung weitergeleitet. Um hier gezielter nachfragen zu können, bitte ich darum, mir genauere Informationen (Umstand u.ä.) zu dem von Ihnen angeforderten Gutachten mitzuteilen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Guten Tag, leider kann ich dazu nicht viel mehr Angaben machen, als hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/gutacht…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: 209.2.3.2.3-1476/23 Gutachten Spielermann (Herbst 2000), welches sich mit dem Verkehr in Rheinhausen beschäftigt #252091 [#252091]
Datum
26. Mai 2023 09:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider kann ich dazu nicht viel mehr Angaben machen, als hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-spielermann-herbst-2000/#nachricht-709448 Soweit ich mich entsinne steht das Gutachten auch im Zusammenhang mit dem ehemaligen Kruppgelände in Rheinhausen, was heute primär Logport ist. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 252091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252091/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ulrich Scharfenort
Guten Tag, Das Gutachten stammt nach den mir vorliegenden Information vom Ingenieurbüro Spielermann aus dem Herbs…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: 209.2.3.2.3-1476/23 Gutachten Spielermann (Herbst 2000), welches sich mit dem Verkehr in Rheinhausen beschäftigt #252091 [#252091]
Datum
28. Mai 2023 10:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Nachricht wurde nicht gesendet E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Das Gutachten stammt nach den mir vorliegenden Information vom Ingenieurbüro Spielermann aus dem Herbst 2000. Es ging m. W. darin um die L 473n zur A57. Erwähnt wurde es im WAZ-Artikel, von M. Oelkrug, City droht Verkehrsinfarkt. Gutachten, WAZ Nr. 228/30.09.2000 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 252091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252091/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.3-1476/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-1476/23 Gutachten Spielermann (Herbst 2000), welches sich mit dem Verkehr in Rheinhausen beschäftigt #252091
Datum
6. Juni 2023 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.3-1476/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25.06.2022 zum Gutachten Spielermann (Herbst 2000), welches sich mit dem Verkehr in Rheinhausen beschäftigt Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich habe soeben die Mitteilung der Stadt Duisburg erhalten, dass die von Ihnen begehrten Unterlagen nicht mehr vorhanden seien: "Sehr geehrte Frau Schulte-Zurhausen, ich habe nun die Rückmeldung unserer internen Rechtsberatung erhalten und kann Ihnen folgende Rückmeldung geben: Das von Herrn Scharfenort angefragte Gutachten "Gutachten Spielermann (Herbst 2000), welches sich mit dem Verkehr in Rheinhausen beschäftigt" ist in unseren Akten nicht mehr vorhanden und kann daher Herrn Scharfenort nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Ich bitte Sie, Herrn Scharfenort zu informieren, dass ein Vorabzug eines Gutachtens "Spiekermann, Mai 2000 ( VORABZUG) - Verkehrliche Auswirkungen einer Teilbesiedlung auf dem LOGPORT-Gelände in Duisburg-Rheinhause" in unseren Akten existiert. Dieses kann, sofern von Herrn Scharfenort gewünscht, seitens der Stadt Duisburg zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr << Anrede >> wenn ich die Stadt richtig verstehe, war ein Schreibfehler in meinen Informationen …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: 209.2.3.2.3-1476/23 Gutachten Spielermann (Herbst 2000), welches sich mit dem Verkehr in Rheinhausen beschäftigt #252091 [#252091]
Datum
7. Juni 2023 15:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wenn ich die Stadt richtig verstehe, war ein Schreibfehler in meinen Informationen (Spiekermann, statt Spielermann), von dem Gutachten gibt es aber nur noch den Vorabzug. Ich denke der Vorabzug ist um einiges besser als Nichts. Wäre also okay für mich. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 252091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252091/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, gestützt auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das La…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
209.2.3.2.3-1476/23 Gutachten Spielermann (Herbst 2000), welches sich mit dem Verkehr in Rheinhausen beschäftigt #252091 [#252091]
Datum
21. Juni 2023 09:13
Status
Sehr geehrter Herr Scharfenort, gestützt auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) baten Sie mit E-Mail vom 25.06.2022 um Übersendung des Gutachten Spiekermann. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle nach § 3 IFG NRW vorhandenen amtlichen Informationen. Nach der Legaldefinition des § 3 Satz 1 IFG NRW sind Informationen alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Ein Informationszugang erfordert also zunächst, dass die begehrten Informationen überhaupt auf einem Trägermedium festgehalten und folglich vorhanden sind. Anbei erhalten Sie wie angekündigt den Vorabzug des Gutachtens. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstr. 39, 40213 Düsseldorf schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr möglichst zwei Abschriften beigefügt werden. Im Fall der elektronischen Einreichung nach Maßgabe der ERVV bedarf es keiner Abschriften.2 Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Klage vor Ablauf der Frist beim Verwaltungsgericht eingeht. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Hinweis: Daneben steht Ihnen das Recht zu, die Landesbeauftragte für den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen