Lieferungen von Kraftstoff an die Ukraine

Hallo Allerseits,
auf der Webseite der Bundesregierung steht das wir Diesel und Benzin in die Ukraine liefern.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514

Welche Menge ist bis zum 25.06.2022 geliefert worden ?
Wie viel wird noch geliefert werden ( Forcast wird sicher erstellt ) ?

Gruß Dieter

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
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Dieter Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo Allerseits,…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Dieter Schröder
Betreff
Lieferungen von Kraftstoff an die Ukraine [#252104]
Datum
25. Juni 2022 15:36
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo Allerseits, auf der Webseite der Bundesregierung steht das wir Diesel und Benzin in die Ukraine liefern. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514 Welche Menge ist bis zum 25.06.2022 geliefert worden ? Wie viel wird noch geliefert werden ( Forcast wird sicher erstellt ) ? Gruß Dieter
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Schröder Anfragenr: 252104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252104/ Postanschrift Dieter Schröder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Schröder
Dieter Schröder
Sehr geehrte Damen und Herren, wie sieht es aus ich erwarte eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Dieter Schröder…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Dieter Schröder
Betreff
AW: Lieferungen von Kraftstoff an die Ukraine [#252104].... [#252104]
Datum
5. Juli 2022 18:55
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie sieht es aus ich erwarte eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Dieter Schröder Anfragenr: 252104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252104/

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Schröder, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben sich mit Ihrer Anfrage an das Presse- und …
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
Lieferungen von Kraftstoff an die Ukraine [#252104] - BPA-ID: [Azw4w1z9hoE=]
Datum
8. Juli 2022 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schröder, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben sich mit Ihrer Anfrage an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) gewandt. Da die Lieferung von Treibstoffen an die Ukraine nicht in die Zuständigkeit des BPA fällt und wir Ihnen daher von dieser Stelle keine Auskunft geben können, erlauben wir uns, Ihre Eingabe als Bürgeranfrage zu behandeln. Die Lieferung von militärischen Unterstützungsleistungen aus Beständen der Bundeswehr fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Bei Mitteln aus der Ertüchtigungshilfe ist neben dem BMVg auch das Auswärtige Amt (AA) beteiligt. Folgende Kontaktmöglichkeiten stehen Ihnen bei den Ministerien zur Verfügung: Per E-Mail erreichen Sie das BMVg unter <<E-Mail-Adresse>> oder Sie können das Kontaktformular nutzen unter: https://www.bmvg.de/de/kontakt . Natürlich können Sie sich auch telefonisch an den dortigen Bürgerservice wenden. Sie können das Ministerium per Telefon unter 030-1824-24242 (Bürgertelefon) Mo-Do 09:00-15:00 Uhr und Fr 09:00-14:00 Uhr erreichen. Per E-Mail erreichen Sie das AA unter <<E-Mail-Adresse>>. Natürlich können Sie sich auch telefonisch an den dortigen Bürgerservice wenden: +49 30 5000 2000 – erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr (außer an Feiertagen). Das Kontaktformular des AA erreichen Sie unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/se... Mit freundlichen Grüßen