Endgültige Fassung der Drucksache 19/30900

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Die endgültige Fassung der Drucksache 19/30900.

Auf der Webseite des Bundestages ist - Stand der Antragstellung - nach wie vor nur die Vorabfassung abrufbar: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-3ua-bericht-847030

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die endgültige Fa…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Endgültige Fassung der Drucksache 19/30900 [#252113]
Datum
25. Juni 2022 19:42
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die endgültige Fassung der Drucksache 19/30900. Auf der Webseite des Bundestages ist - Stand der Antragstellung - nach wie vor nur die Vorabfassung abrufbar: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-3ua-bericht-847030
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252113/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Ihre E-Mail vom 25. Juni 2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 25. Juni 2022 haben Sie sich…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihre E-Mail vom 25. Juni 2022
Datum
11. Juli 2022 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 25. Juni 2022 haben Sie sich über die Plattform "FragDenStaat" an den Deutschen Bundestag gewandt und um die Übersendung der endgültigen Fassung der Drucksache 19/30900 (Beschlussempfehlung und Bericht des 3. UA der 19. Wahlperiode) gebeten. Ihre Anfrage ist mir zur Beantwortung zugeleitet worden. Unabhängig von der Frage, ob insoweit ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsrecht besteht, kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen: Die "endgültige Fassung" der betreffenden Drucksache liegt noch nicht vor. Ich darf allerdings darauf hinweisen, dass nach Beschlussfassung des Bundestages und Veröffentlichung einer Drucksache in der "Vorabfassung" keine inhaltlichen Änderungen mehr an der betreffenden Vorlage vorgenommen werden. Die Verwaltung bereitet die Vorabfassung lediglich technisch auf (z.B. Metadaten usw.). In inhaltlicher Hinsicht wird es also keine Unterschiede zwischen der "Vorabfassung" und der "endgültigen Fassung" des Berichts des Untersuchungsausschusses geben, so dass Sie ohne Weiteres mit der "Vorabfassung" arbeiten können. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie über diese Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht bis zum 22. Juli 2022 an <<E-Mail-Adresse>> bzw. an: "Deutscher Bundestag, Referat ZR 4: Geheimschutz, Informationsfreiheit; Platz der Republik 1 11011 Berlin". Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Bearbeitungsdauer: Ihre E-Mail vom 25. Juni 2022 [#252113] Sehr geehrte Damen und Herren, unabhängig davon, dass …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitungsdauer: Ihre E-Mail vom 25. Juni 2022 [#252113]
Datum
9. August 2022 19:27
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, unabhängig davon, dass Sie Recht in der Annahme gehen, dass ich auf einen formalen Bescheid verzichte, würde mich (gerne im Rahmen einer Bürgeranfrage) interessieren, ob es "normal" ist, dass Drucksachen selbst nach mehr als einem halben Jahr nach Ende deren Legislatur bzw. einem Jahr nach dem Beschluss der nicht konsolidierten Fassung noch immer nicht in der endgültigen Fassung vorliegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252113/
<< Anfragesteller:in >>
inzwischen veröffentlichte Fassung: Ihre E-Mail vom 25. Juni 2022 [#252113] Sehr geehrte Damen und Herren, inzwis…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
inzwischen veröffentlichte Fassung: Ihre E-Mail vom 25. Juni 2022 [#252113]
Datum
28. September 2022 18:09
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen wurde die endgültige Fassung veröffentlicht. Insoweit hat sich diese IFG Anfrage erledigt. Ich bitte jedoch (zusätzlich zu dieser IFG Anfrage) um Mitteilung des Veröffentlichungsdatums der endgültigen Fassung der vormals bezeichneten Drucksache. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252113/
Deutscher Bundestag
Ihre E-Mail vom 28. September 2022 Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer E-Mail an den Deutschen Bunde…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihre E-Mail vom 28. September 2022
Datum
6. Oktober 2022 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer E-Mail an den Deutschen Bundestag vom 28. September 2022 erkundigen Sie sich nunmehr nach dem Veröffentlichungsdatum der endgültigen Fassung des "Berichts des 3. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes" auf Drucksache 19/30900. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die "endgültige Fassung" der oben genannten Drucksache am 15. August 2022 veröffentlicht wurde. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, auf meine E-Mail vom 11. Juli 2022 zurückzukommen, in der ich darauf hingewiesen hatte, dass nach Beschlussfassung des Bundestages und Veröffentlichung einer Drucksache in der "Vorabfassung" keine inhaltlichen Änderungen mehr an der betreffenden Vorlage vorgenommen werden. Die Verwaltung bereitet die Vorabfassung lediglich technisch auf (z.B. Metadaten usw.). In inhaltlicher Hinsicht gibt es also keine Unterschiede zwischen der "Vorabfassung" und der "endgültigen Fassung" einer Drucksache. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 28. September 2022 [#252113] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Ant…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28. September 2022 [#252113]
Datum
6. Oktober 2022 10:14
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Damit sehe ich meine IFG-Anfrage als beantwortet und erledigt an, danke für Ihre Mühen, verbleibe mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252113/