Vorträge der Stadt Bonn auf der INTERSCHUTZ 2022 in Hannover

Am 21. und 22. Juni 2022 fand das CRISIS PREVENTION-Symposium auf der INTERSCHUTZ in Hannover statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

22.06.22 10:10 - 10:40 Wald- und Vegetationsbrände
Herr Jochen Stein, Amtsleitung, Feuerwehr und Rettungsdienst Stadt Bonn

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge der Stadt Bonn auf der INTERSCHUTZ 2022 in Hannover [#252172]
Datum
26. Juni 2022 21:04
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 21. und 22. Juni 2022 fand das CRISIS PREVENTION-Symposium auf der INTERSCHUTZ in Hannover statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 22.06.22 10:10 - 10:40 Wald- und Vegetationsbrände Herr Jochen Stein, Amtsleitung, Feuerwehr und Rettungsdienst Stadt Bonn Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252172/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorträge der Stadt Bonn auf der INTERSCHUTZ 20…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Vorträge der Stadt Bonn auf der INTERSCHUTZ 2022 in Hannover [#252172]
Datum
24. August 2022 22:36
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorträge der Stadt Bonn auf der INTERSCHUTZ 2022 in Hannover“ vom 26.06.2022 (#252172) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Erinnerung an Ihren IFG-Antrag vom 26.06.2022, deren …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Vorträge der Stadt Bonn auf der INTERSCHUTZ 2022 in Hannover [#252172]
Datum
25. August 2022 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Erinnerung an Ihren IFG-Antrag vom 26.06.2022, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Leider ist mir Ihr Antrag erst dadurch bekannt geworden. Ich habe bereits Erkundigungen nach dem Verbleib Ihres ursprünglichen Antrags in die Wege geleitet und außerdem bei der betreffenden Fachdienststelle die beantragten Informationen angefragt. Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Ausschlussgründe des IFG NRW können, falls sie einschlägig sind, zu einer Ablehnung führen. Dies werde ich prüfen, sobald mir die Informationen vorliegen, die Sie beantragt haben. Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen. Der Umstand, dass Sie die Information veröffentlichen wollen, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Ich bin bemüht, Ihren Antrag so zeitnah wie möglich zu beantworten. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
Ihr Informationsersuchen vom 26.06.2022, hier: 30-1 1078/22 Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Sehr <&l…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr Informationsersuchen vom 26.06.2022, hier: 30-1 1078/22
Datum
16. September 2022 18:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 26.06.2022, der mit Ihrer Erinnerung am 24.08.2022 bei mir eingegangen ist. Es ergeht folgender B E S CH E I D 1. Ich gewähre Ihnen Zugang zu den hier vorhandenen, am 22.06.2022 im Rahmen eines Vortrags auf der INTERSCHUTZ 2022 in Hannover präsentierten Dokumenten. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. B E G R Ü N D U N G Mit E-Mail vom 26.06.2022 beantragten Sie, dass Ihnen die bei der INTERSCHUTZ 2022 in Hannover im Rahmen des Vortrags „Wald- und Vegetationsbrände“ präsentierten Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW haben Sie nach Maßgabe des Gesetzes grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen amtlichen Informationen. Welche Informationen betroffen sind, bestimmt sich nach der Formulierung des Antrags. Dokumente bezeichnen im allgemeinen Sprachgebrauch Schriftstücke, teilweise amtliche Schriftstücke, also Informationsträger, die die Information in Form von Schrift, beziehungsweise Text enthalten. Laut Duden ist ein Schriftstück etwas offiziell schriftlich Niedergelegtes (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/...). Ein Dokument ist jedoch kein Bild. Da bei dem Vortrag außer einer Power Point Präsentation keine weiteren Unterlagen gezeigt, verwendet oder verteilt wurden, kann sich ihr Antrag nur auf diese Power Point Präsentation beziehen. Ich verstehe Ihren Antrag daher in dem Sinne, dass Sie die bei dem Vortrag gezeigten Texte zur Verfügung gestellt bekommen möchten. Entsprechend dieses Verständnisses Ihres Antrages übersende ich Ihnen im Anhang die bei dem Vortrag gezeigte Power Point Präsentation. Abgesehen von der Power Point Präsentation wurde nichts, insbesondere keine weiteren Dokumente (zum Beispiel Handouts, o. ä.) präsentiert. Die Bilder wurden entsprechend dem Antragsverständnis aus der Präsentation entfernt. Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass keine Einwilligung der Urheber zur Weitergabe der Bilder erteilt wurde. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Informationsersuchen vom 26.06.2022, hier: 30-1 1078/22 [#252172] Sehr << Anrede >> vielen Da…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Informationsersuchen vom 26.06.2022, hier: 30-1 1078/22 [#252172]
Datum
18. September 2022 23:32
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Übersenden des Dokuments. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252172/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Bonn
Automatische Antwort: Ihr Informationsersuchen vom 26.06.2022, hier: 30-1 1078/22 [#252172] Guten Tag, bis zum 04…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Informationsersuchen vom 26.06.2022, hier: 30-1 1078/22 [#252172]
Datum
18. September 2022 23:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, bis zum 04.10.2022 einschließlich bin ich nicht im Dienst. E-Mails werden nicht gelesen und nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine [geschwärzt] unter 0228 [geschwärzt] oder [geschwärzt] Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]