Stand des Regierungsvorhabens „Bund-Länderprogramm für junges Wohnen“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Bund-Länderprogramm für junges Wohnen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Bund-Länderprogramm für junges Wohnen“ [#252232]
Datum
27. Juni 2022 16:10
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Bund-Länderprogramm für junges Wohnen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252232/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
ZII4-13002/4#3486 Sehr << Antragsteller:in >> für die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages bitte ich um Übe…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Bund-Länderprogramm für junges Wohnen“ [#252232]
Datum
20. Juli 2022 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#3486 Sehr << Antragsteller:in >> für die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages bitte ich um Übersendung Ihrer Postanschrift. Ich verweise hierzu auf die nachstehende E-Mail, die Sie möglicherweise nicht erreicht hat. Bitte richten Sie Ihre Antwort an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen