Untersuchung gegen die Adler-Group

Bezugnehmend auf die Recherchen der NDR-Dokumentation "Immobilienpoker":

Warum hat die BaFin nach eigener Aussage erst im Jahr 2021 mit einer ersten Untersuchung gegen die Adler-Group begonnen? Was stand einer deutlich früheren Aufnahme eines Ermittlungsverfahren im Wege und welche gesetzlichen Anpassungen wäre nötig um in einem ähnlichen Fall deutlich früher Ermittlungen einleiten zu können?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2022
  • Frist
    30. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf …
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untersuchung gegen die Adler-Group [#252299]
Datum
28. Juni 2022 17:18
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf die Recherchen der NDR-Dokumentation "Immobilienpoker": Warum hat die BaFin nach eigener Aussage erst im Jahr 2021 mit einer ersten Untersuchung gegen die Adler-Group begonnen? Was stand einer deutlich früheren Aufnahme eines Ermittlungsverfahren im Wege und welche gesetzlichen Anpassungen wäre nötig um in einem ähnlichen Fall deutlich früher Ermittlungen einleiten zu können?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252299/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang betreffend die Adler-Gruppe Sehr << Antragsteller:in >> bitte öffn…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang betreffend die Adler-Gruppe
Datum
27. Juli 2022 07:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte öffnen Sie mein beigefügtes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen