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Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz

Mindestens bis vor drei Jahren fand sich unter der oben genannten Durchführungsverordnung, die unter http://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html abrufbar war und ist die Schlussformel "Der Reichsminister des Innern; Der Stellvertreter des Führers".

Auch der Kabarettist Werner Koczwara ist darauf aufmerksam geworden, der durch seine Reihe "Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt" wiederum mich darauf aufmerksam machte. Noch im September 2009, als ich davon erfuhr und selbst nachschaute, stand eben jene Schlussformel unter dem Gesetz - auch wenn man sie in der Datenbank von juris abrief.

Irgendwann später war von der Schlussformel nichts mehr zu lesen. Eine offizielle Gesetzesänderung gab es aber nicht.

Meine Frage: Welche Erkenntnisse liegen dem Justizministerium über das (in der Sache natürlich begrüßenswerte) Verschwinden dieser Schlussformel vor?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2012
  • Frist
    30. Oktober 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mindestens bis v…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
Datum
27. September 2012 21:53
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mindestens bis vor drei Jahren fand sich unter der oben genannten Durchführungsverordnung, die unter http://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html abrufbar war und ist die Schlussformel "Der Reichsminister des Innern; Der Stellvertreter des Führers". Auch der Kabarettist Werner Koczwara ist darauf aufmerksam geworden, der durch seine Reihe "Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt" wiederum mich darauf aufmerksam machte. Noch im September 2009, als ich davon erfuhr und selbst nachschaute, stand eben jene Schlussformel unter dem Gesetz - auch wenn man sie in der Datenbank von juris abrief. Irgendwann später war von der Schlussformel nichts mehr zu lesen. Eine offizielle Gesetzesänderung gab es aber nicht. Meine Frage: Welche Erkenntnisse liegen dem Justizministerium über das (in der Sache natürlich begrüßenswerte) Verschwinden dieser Schlussformel vor?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 27. September 2012 teile ich Ihnen Folgendes mit: Das Bundesmin…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
WG: Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
Datum
18. Oktober 2012 06:27
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 27. September 2012 teile ich Ihnen Folgendes mit: Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH über das Portal www.gesetze-im-internet.de nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht, rund 6.000 Bundesgesetze und Bundesverordnungen, kostenlos im Internet bereit. Das Portal ist darauf ausgerichtet, die Gesetze in ihrer aktuellen, d.h. zum Zeitpunkt des Abrufs geltenden Fassung anzugeben. Die Schlussformel eines Gesetzes gehört nicht zu dem Gesetzestext. Vorliegend ist die Schlussformel aus der Bundesrechtsdatenbank auf einen Hinweis eines Bürgers im Jahre 2009 entfernt worden. Die betreffende Durchführungsverordnung ist nunmehr in der Bundesrechtsdatenbank und damit auch im Bürgerservice "Gesetze im Internet" in einer um die Schlussformel bereinigten Fassung abrufbar. Mit freundlichen Grüßen Heike Reinke Bundesministerium der Justiz Mohrenstr. 37 10117 Berlin Ref. Z A 4 Tel. 030/18 580 9095
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