Dokumente zu BundesSans und BundesSerif

Dokumente im Zusammenhang mit den Schriftarten BundesSans und BundesSerif. Dazu zählen insbesondere

- Angebote, Aufträge, Rechnungen und ähnliches
- Verträge, Lizenzen, Nutzungsbedingungen und ähnliches
- Nutzungshinweise, Anweisungen, und ähnliches

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Juni 2022
  • Frist
    30. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente im Zusa…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zu BundesSans und BundesSerif [#252302]
Datum
28. Juni 2022 17:53
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente im Zusammenhang mit den Schriftarten BundesSans und BundesSerif. Dazu zählen insbesondere - Angebote, Aufträge, Rechnungen und ähnliches - Verträge, Lizenzen, Nutzungsbedingungen und ähnliches - Nutzungshinweise, Anweisungen, und ähnliches
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252302/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihr mit Datum vom 28. Juni 2022 über d…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Dokumente zu BundesSans und BundesSerif [#252302]
Datum
28. Juli 2022 17:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihr mit Datum vom 28. Juni 2022 über das Webportal fragdenstaat.de gestellter Antrag beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) eingegangen ist. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragen Sie folgenden Informationszugang: „Dokumente im Zusammenhang mit den Schriftarten BundesSans und BundesSerif. Dazu zählen insbesondere - Angebote, Aufträge, Rechnungen und ähnliches - Verträge, Lizenzen, Nutzungsbedingungen und ähnliches - Nutzungshinweise, Anweisungen, und ähnliches“ Eine erste Prüfung hat ergeben, dass Ihr Antrag schutzwürdige Interessen Dritter berührt, insbesondere personenbezogene Daten (§ 5 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 IFG). Für diesen Fall sieht das IFG in § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG vor, dass der Antragsteller den Antrag begründen muss. Zudem ist gemäß § 8 IFG ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, was mit einem entsprechenden Verwaltungs- und Zeitaufwand verbunden ist. Die Bearbeitung Ihres Antrags geht über die Erteilung einer einfachen Auskunft hinaus. Damit ist die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags - für den Fall einer zumindest teilweisen Stattgabe - mit Gebühren verbunden. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Gebühren anfallen, kann jedoch erst mit dem endgültigen Abschluss der Prüfung und Bearbeitung ermittelt werden. Im Falle einer zumindest teilweisen Stattgabe Ihres Antrages wären nach § 10 Absatz 3 IFG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und Teil A der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV Gebühren von bis zu 500 Euro möglich. Ich bitte Sie daher zunächst um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag trotz der möglichen Entstehung von Gebühren festhalten. Sollte ich bis zum 28. August 2022 keine Antwort von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass die weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist und Sie an Ihrem Antrag nicht länger festhalten. Falls Sie an Ihrem Antrag festhalten, bitte ich zugleich um Übersendung einer Begründung gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung Ihres Antrags aus den oben genannten Gründen nicht innerhalb der Monatsfrist des § 7 Absatz 5 IFG erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne beantworte ich Ihre Rückfragen. Könnten Sie …
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zu BundesSans und BundesSerif [#252302]
Datum
28. Juli 2022 21:43
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne beantworte ich Ihre Rückfragen. Könnten Sie mir dazu bitte eine Auflistung der Angefragten Dokumente übermitteln und dazu jeweils aufschlüsseln, ob bzw. welche Art schutzwürdiger Interessen von Dritten im Dokument enhalten sind und ob für die Herausgabe des Dokuments ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen wäre? Im Falle eines Drittbeteiligungsverfahrens bitte ich außerdem um eine grobe Einschätzung der jeweiligen Gebührenhöhe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252302/

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. In Ihrem Antrag vom 28.6.2022 begehren…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Dokumente zu BundesSans und BundesSerif [#252302]
Datum
15. August 2022 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. In Ihrem Antrag vom 28.6.2022 begehren sie den folgenden Informationszugang: „Dokumente im Zusammenhang mit den Schriftarten BundesSans und BundesSerif. Dazu zählen insbesondere - Angebote, Aufträge, Rechnungen und ähnliches - Verträge, Lizenzen, Nutzungsbedingungen und ähnliches - Nutzungshinweise, Anweisungen, und ähnliches“ Wie bereits ausgeführt, hat eine erste Prüfung vor dem Hintergrund Ihres o.g. Auskunftsbegehrens ergeben, dass ihr Antrag schutzwürdige Interessen Dritter berührt. Die berührten schutzwürdigen Interessen haben wir Ihnen in unserer E-Mail vom 28.07.2022 bereits benannt; es handelt sich insbesondere um personenbezogene Daten (§ 5 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 IFG). Bezüglich der voraussichtlichen Gebührenhöhe hatten wir Ihnen ebenfalls bereits mit E-Mail vom 28.07.2022 mitgeteilt, dass erst mit dem endgültigen Abschluss der Prüfung und Bearbeitung ermittelt werden kann, ob und in welcher Höhe tatsächlich Gebühren anfallen. Ihre Antwort bezüglich der Gebührenübernahme und – für den Fall, dass sie an Ihrem Antrag festhalten - Begründung erwarten wir daher weiterhin bis zum 28. August 2022. Freundliche Grüße