Stellungnahmen zum Aktenzeichen IFG-02-2022

Alle Stellungnahmen, welche bezüglich des Vorgangs IFG-02-2022 (ihr Aktenzeichen) bis zum 28. Juni 2022 eingeholt wurden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Juni 2022
  • Frist
    30. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Christoph Köster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Olsberg Details
Von
Christoph Köster
Betreff
Stellungnahmen zum Aktenzeichen IFG-02-2022 [#252326]
Datum
28. Juni 2022 21:55
An
Kommunalverwaltung Olsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Stellungnahmen, welche bezüglich des Vorgangs IFG-02-2022 (ihr Aktenzeichen) bis zum 28. Juni 2022 eingeholt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster Anfragenr: 252326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252326/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster
Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht gem. § 4 Abs.…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Stellungnahmen zum Aktenzeichen IFG-02-2022 [#252326]
Datum
30. Juni 2022 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW vom 28.06.2022. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages werde ich Ihnen umgehend meine Entscheidung auf Akteneinsicht mitteilen. Der Antrag wird unter Aktenzeichen IFG-07-2022 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, gemäß Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW können nach § 1 f…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Stellungnahmen zum Aktenzeichen IFG-02-2022 [#252326]
Datum
6. Juli 2022 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köster, gemäß Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW können nach § 1 für Amtshandlungen Gebühren und Auslagen erhoben werden. Der Gebührentarif beträgt bei Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand bis zu 500 €. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ich entsprechend dem entstandenen Aufwand einen Gebührenbescheid erlassen werde. Bitte teilen Sie mir mit, ob sie Ihre Anfrage weiterhin aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Köster
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Nachricht zu meiner Anfrage (#252326, ihr Aktenzeichen IFG-07…
An Kommunalverwaltung Olsberg Details
Von
Christoph Köster
Betreff
AW: Stellungnahmen zum Aktenzeichen IFG-02-2022 [#252326]
Datum
8. Juli 2022 12:13
An
Kommunalverwaltung Olsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Nachricht zu meiner Anfrage (#252326, ihr Aktenzeichen IFG-07-2022). Hiermit teile ich ihnen mit, dass ich die genannte Anfrage weiterhin aufrecht erhalten möchte. Bitte senden sie den diesbezüglichen Gebührenbescheid an die angegebene Adresse. Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster Anfragenr: 252326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/252326/upload/6438491150b09befa39f78a56610944db3a36003/ Postanschrift Christoph Köster << Adresse entfernt >>

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Christoph Köster
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich ihnen mit, dass ich diese Anfrage (#252326 - Ihr Aktenzeichen IF…
An Kommunalverwaltung Olsberg Details
Von
Christoph Köster
Betreff
AW: Stellungnahmen zum Aktenzeichen IFG-02-2022 [#252326]
Datum
27. Juli 2022 23:54
An
Kommunalverwaltung Olsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich ihnen mit, dass ich diese Anfrage (#252326 - Ihr Aktenzeichen IFG-07-2022) nicht aufrecht erhalten möchte. Die Aufforderung zur Beantwortung dieser Frage ist in der Nachricht "Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2022 (Kaufvertrag Verkauf Bildungswerkstatt Bigge)" der "Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen" vom 07.07.2022 enthalten, welche Sie mittlerweile ebenfalls erreicht haben sollte. Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster Anfragenr: 252326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252326/