Förderung des Projekts "Gegneranalyse"

alle Unterlagen und Kommunikation (z.B. E-Mails, Schriftverkehr, Gesprächsnotizen, Protokolle) zur Förderung des Projekts "Gegneranalyse" des Zentrums Libe­rale Moderne.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen u…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung des Projekts "Gegneranalyse" [#252346]
Datum
29. Juni 2022 09:56
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen und Kommunikation (z.B. E-Mails, Schriftverkehr, Gesprächsnotizen, Protokolle) zur Förderung des Projekts "Gegneranalyse" des Zentrums Libe­rale Moderne.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252346/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 29.06.2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informa…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Förderung des Projekts "Gegneranalyse" [#252346]
Datum
24. August 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 29.06.2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Übersendung aller Unterlagen und Kommunikation (z.B. E-Mails, Schriftverkehr, Gesprächsnotizen, Protokolle) zur Förderung des Projekts "Gegneranalyse" des Zentrums Liberale Moderne. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Ihr Antrag unterliegt gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IFG einer Begründungspflicht, wenn dieser Antrag Daten Dritter i. S. d. § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG betrifft. Dies ist hier der Fall, da Sie u.a. inhaltliche Auskünfte zum Antrag des Projetträgers begehren. Dieser muss angeschrieben werden und mit der Auskunftserteilung einverstanden sein. Daher entsteht aufgrund der vorzunehmenden Drittbeteiligung ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Im vorliegenden Fall wird der zeitliche Aufwand über dem einer einfachen Anfrage von bis zu 30 Minuten liegen (Teil A Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV), sodass grundsätzlich der Gebührenrahmen gemäß Teil A Nr. 1.3 der IFGGebV von 60 EUR bis 500 EUR eröffnet ist. Die konkreten Kosten können allerdings erst mit Abschluss des Verfahrens berechnet werden. Es werden aber voraussichtlich Gebühren in Höhe von 100 Euro anfallen. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Sie können diese im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/if... einsehen. Nach diesen Regelungen stellt die Übersendung der von Ihnen begehrten Informationen voraussichtlich keine gebührenfreie einfache Auskunft mehr dar. Zudem erfolgt nach Vorliegen Ihrer Begründung und der Rückmeldung der Drittbeteiligten eine notwenige Abwägung zwischen Ihrem Auskunftsinteresse und der Schutzwürdigkeit der Drittrechte. Sofern keine Begründung für das Auskunftsbegehren eingereicht wird, ist es unwahrscheinlich, dass der Antrag positiv bei Ablehnung durch den Dritten beschieden werden kann. Wir bitten Sie daher, Ihre noch fehlende Begründung nachzureichen. Wir möchten bereits jetzt darauf hinweisen, dass der Arbeitsprozess durch das Drittbeteiligungsverfahren mehrere Wochen dauern kann. Nach Abschluss des Verfahrens, erhalten Sie dann nach dem IFG den vorgesehenen Bescheid. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen, erhalten Sie zudem einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid an die von Ihnen angegebene Postanschrift. Der Gebührenbescheid ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid. Er bedarf deshalb einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe und wird Ihnen deshalb auf dem Postweg zugestellt. Bitte teilen Sie uns bis zum 02.09.2022 mit, ob ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden soll oder ob Sie auf die inhaltlichen Auskünfte des Projektträgers verzichten. In diesem Fall ergeht dann ein gebührenfreier Bescheid. Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das BAFzA vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit der administrativen Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ beauftragt worden ist. Die Zuständigkeit für das Bewilligungsverfahren der Förderperioden liegt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Zur Klärung dieser Fragen wenden Sie sich daher bitte an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und reichen Ihren Antrag dort ein: Postanschrift: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 50964 Köln Telefon: 0221 3673-0 Telefax: 0221 3673-4661 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinem Antrag fest und führe zur Begründung an, dass ich an einem Pre…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderung des Projekts "Gegneranalyse" [#252346]
Datum
5. September 2022 13:33
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinem Antrag fest und führe zur Begründung an, dass ich an einem Presseartikel sowie einer Fallstudie über die Förderung politisch agierender Organisationen (neudeutsch: Thinktank) auf Bundesebene arbeite und dafür auf die Hintergrundinformationen zu einzelnen Förderprojekten des BMFSFJ sowie des BAFzA angewiesen bin. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 05.09.2022. Mit Mail vom 24.08.2022 haben …
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Förderung des Projekts "Gegneranalyse" [#252346]
Datum
12. September 2022 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 05.09.2022. Mit Mail vom 24.08.2022 haben wir Sie über den anfallenden Gebühren informiert. Noch einmal klarstellend gehen wir davon aus, dass Sie mit Ihrer Mail vom 05.09.2022, mit welchen Sie die Aufrechterhaltung des IFG-Antrags bestätigen und die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahren wünschen, auch die anfallenden Gebühren übernehmen werden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29. Juni 2022
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29. Juni 2022
Datum
2. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen