Affenpocken-Fallzahlen und -Inzidenz in Berlin

Auf Ihrer Homepage sind keine tagesaktuellen Affenpocken-Fallzahlen oder -Inzidenz zu finden, lediglich aus den Wochenberichte kann man die wöchentlichen Fallzahlen entnehmen (vgl. https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/infektionskrankheiten/berichte-veroeffentlichungen/wochenberichte/).

Ich bitte Sie deshalb um Übermittlung einer Liste der täglich gemeldeten Affenpockenfällen seit dem 20.05.2022, aufgeteilt nach Bezirken (wie bei den Corona-Fallzahlen). Die Übermittlung erbitte ich in digitaler Form, z.B. als Excel-Tabelle.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Affenpocken-Fallzahlen und -Inzidenz in Berlin [#252349]
Datum
29. Juni 2022 10:04
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrer Homepage sind keine tagesaktuellen Affenpocken-Fallzahlen oder -Inzidenz zu finden, lediglich aus den Wochenberichte kann man die wöchentlichen Fallzahlen entnehmen (vgl. https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/infektionskrankheiten/berichte-veroeffentlichungen/wochenberichte/). Ich bitte Sie deshalb um Übermittlung einer Liste der täglich gemeldeten Affenpockenfällen seit dem 20.05.2022, aufgeteilt nach Bezirken (wie bei den Corona-Fallzahlen). Die Übermittlung erbitte ich in digitaler Form, z.B. als Excel-Tabelle.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252349/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage zu Affenpocken (#252349)…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Affenpocken-Fallzahlen und -Inzidenz in Berlin [#252349]
Datum
14. Juli 2022 13:46
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage zu Affenpocken (#252349). Wir möchten Ihnen mitteilen, dass nach § 16 des Berliner Informationsfreiheitsgesetz die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Arbeitsaufwand der zur Erteilung Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft erforderlich wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass mindestens zwei Stunden hierfür in Ansatz gebracht werden müssen. Das würde bedeuten, dass Sie bei einem aktuellen Stundensatz von 90,73 € für die Auskunft mindestens eine Gebühr in Höhe von 181,46 € zu zahlen hätten. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Daten liegen Ihnen bereits vor, weshalb Sie sicherlich keine zwei Stunden da…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Affenpocken-Fallzahlen und -Inzidenz in Berlin [#252349]
Datum
15. Juli 2022 08:13
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Daten liegen Ihnen bereits vor, weshalb Sie sicherlich keine zwei Stunden dafür aufwenden müssen. Sie müssen lediglich vorhandene Daten übermitteln. Zudem frage ich mich, woher Sie eine Bearbeitungsgebühr von 90,73€ pro Stunde nehmen. Hier bitte ich um Aufklärung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252349/
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> bei den Kosten für den Verwaltungsaufwand beziehen wir uns auf Vorgaben …
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Affenpocken-Fallzahlen und -Inzidenz in Berlin [#252349]
Datum
20. Juli 2022 13:46
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> bei den Kosten für den Verwaltungsaufwand beziehen wir uns auf Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen. https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/informationsfreiheit/BlnBDI_Stundensaetze.pdf Der Verwaltungsaufwand bemisst sich nicht allein am Aufwand für die Zusammenstellung der Daten, für die neue Abfragen erstellt werden müssen, sondern auch an anderen Aspekten, wie z.B. datenschutzrechtlichen Abwägungen. Wie in unserer E-Mail vom 14.07.2022 mitgeteilt, ist es absehbar, dass mindestens zwei Stunden für die Anfrage in Ansatz gebracht werden müssen. Das würde bedeuten, dass Sie bei einem aktuellen Stundensatz von 90,73 € für die Auskunft mindestens eine Gebühr in Höhe von 181,46 € zu zahlen hätten. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, woher nehmen Sie denn die 90,73€? Das Dokument, das Sie mitgeschickt haben, enthäl…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Affenpocken-Fallzahlen und -Inzidenz in Berlin [#252349]
Datum
20. Juli 2022 14:01
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, woher nehmen Sie denn die 90,73€? Das Dokument, das Sie mitgeschickt haben, enthält diesen Betrag nicht und ich bin deshalb ein wenig ratlos. Kommt da noch eine Steuer dazu? Oder wurde der Betrag geschätzt? Oder inzwischen aus Inflationsgründen erhöht? Und was wollen Sie denn bitte datenschutzrechtlich prüfen? Fallzahlen und Inzidenz? Ich verstehe beim besten Willen nicht, was für diese Anfrage zwei Stunden dauern soll. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252349/
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> die pauschalisierten Stundensätze für den Verwaltungsaufwand haben sich …
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Affenpocken-Fallzahlen und -Inzidenz in Berlin [#252349]
Datum
27. Juli 2022 13:49
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> die pauschalisierten Stundensätze für den Verwaltungsaufwand haben sich vom Jahr 2021 auf 2022 erhöht. In unserer E-Mail vom 20.07.2022 haben wir versehentlich die Kosten für 2021 (90,73€ pro Stunde) für die Berechnung des Stundensatzes genommen. Im verlinkten Dokument sind die Kosten für 2022 (95,57€ pro Stunde) enthalten. Wie in unserer E-Mail vom 20.07.2022 mitgeteilt, bemisst sich der Verwaltungsaufwand nicht allein am Aufwand für die Zusammenstellung der Daten, für die neue Abfragen erstellt werden müssen, sondern auch an anderen Aspekten, wie z.B. datenschutzrechtlichen Abwägungen. Da teilweise sehr kleine Fallzahlen (< 3) in einzelnen Tabellenzellen stehen, müssen wir aus Datenschutzgründen prüfen, ob Rückschlüsse auf einzelne Personen aus den Daten gezogen werden können. Darüber hinaus muss die Auswertung für Sie neu erstellt werden. Dies dauert nach unserer Schätzung mindestens zwei Stunden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse für uns zusammen: 1. Sie müssen vorhandene Daten – in einer offensichtl…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Affenpocken-Fallzahlen und -Inzidenz in Berlin [#252349]
Datum
3. August 2022 15:02
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse für uns zusammen: 1. Sie müssen vorhandene Daten – in einer offensichtlich zeitraubenden Aktion – neu formatieren. Oder wie Sie es nennen, "muss die Auswertung für Sie neu erstellt werden". Die Datenbasis sollte bei Ihnen vorhanden und problemlos abrufbar sein. Wenn nicht, habe ich jetzt schon Angst vor der nächsten Pandemie in Berlin. 2. Sie sind weiterhin der Meinung, dass Sie u.a. aus Datenschutzgründen irgendwelche Zahlen überprüfen müssen? Wie konnte denn dann das RKI in Meldewoche 20 mitteilen, dass es zwei Fälle von Affenpocken gibt? 3. Sie kennen Ihre eigene Gebührenordnung nicht. Das ist bedenklich. Alles in allem komme ich zu dem Ergebnis, dass wir zu keinem Ergebnis kommen werden. Deshalb werde ich die LfDI um eine Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Affenpocken-Fallzahlen und -Inzidenz in Berlin“ [#252349]
Datum
16. September 2022 10:46
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/252349/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man für eine einfache Auskunft hohe Gebühren verlangen will – u.a. wegen einer datenschutzrechtlichen Prüfung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 252349.pdf - 2022-07-14_1-image001.jpg - 2022-07-14_1-image002.jpg - 2022-07-14_1-image003.jpg - 2022-07-14_1-image004.png - 2022-07-20_1-image001.jpg - 2022-07-20_1-image002.jpg - 2022-07-20_1-image003.jpg - 2022-07-20_1-image004.png - 2022-07-27_1-image001.jpg - 2022-07-27_1-image002.jpg - 2022-07-27_1-image003.jpg - 2022-07-27_1-image004.png Anfragenr: 252349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252349/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. September 2022 14:13
Status
Warte auf Antwort

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> nach erneuter Prüfung möglicher datenschutzrechtlicher Vorbehalte, unter…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
Affenpocken-Fallzahlen und -Inzidenz in Berlin [#252349] / hier Beschwerde nach dem Berliner IFG
Datum
23. September 2022 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach erneuter Prüfung möglicher datenschutzrechtlicher Vorbehalte, unter Einbeziehung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (hier: Frau Gardain), kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Herausgabe der angefragten Daten datenschutzkonform ist. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass wir für diese einfache Akteneinsicht/schriftliche Auskunft eine Gebühr von 100€ erheben würden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen weiter verfolgen möchten. Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu den Verwaltungsgebühren: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/informationsfreiheit/BlnBDI_IFG_GebO.pdf (relevant hier: Seite 6, Abschnitt 1004). Mit freundlichen Grüßen

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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