Zucker-Ersatzstoff Miraculin

Ich bitte um die Information,
warum Miraculin noch nicht als Zucker-Ersatzstoff freigegeben wurde.
Sicherlich wurde es schon geprüft.

Bereits mindestens seit 2004 wurde an Mirucalin geforscht.
Prof LESCH (ZDF) hatte ebenfalls in einer Sendung positiv über Miraculin berichtet.
(https://www.zdf.de/wissen/leschs-kosmos/videos/vorsicht-zucker-102.html).

Bitte teilen sie mir die Gründe mit , warum Miraculin als Zuckerersatzstoff das Freigabe/-Zulassungsverfahren (noch) nicht beendet ist oder warum es abgebrochen wurde.

Ergebnis der Anfrage

Worum geht es ?
Miraculin wirkt wie ein natürlicher Süssstoff, wird aber "industriell" nicht verwendet.
Der Verdacht liegt nahe, dass die Industrie kein Interesse an der Verwendung von Mirakulin hat.
Ich bin kein Chemiker, kann das nicht beurteilen.
Möchte aber auf den (leider inzwischen gesperrt --> ÖRR Mediathek Verweildauer abgelaufen) Beitrag von Lesch hinweisen (siehe Anfrage).

Die Antwort des Ministeriums:
Ihr Antrag bezieht sich auf eine Sachauskunft und keinen konkreten Dokumentenzugang, so dass sie nach dem IFG formell abgelehnt werden müsste. Um aber Ihrem Anliegen Rechnung zu tragen, wird Ihr Antrag als Bürgerschreiben bewertet und
beantwortet, nicht jedoch als IFG-Antrag beschieden

Bei Zuckerersatzstoffen, auch Süßungsmittel genannt, handelt es sich um Lebensmittelzusatzstoffe. Lebensmittelzusatzstoffe sind in der EU zulassungspflichtig. Für Miraculin wurde bisher kein entsprechender Antrag auf Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff gestellt. Insofern erfolgte kein Abbruch oder Nicht-Beenden des Zulassungsverfahrens.

Die getrockneten Früchte der Wunderbeere (Synsepalum dulcificum) wurden hingegen im November 2021 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/19741 als neuartiges Lebensmittel zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen. Die Wunderbeere enthält Miraculin als natürlichen Inhaltsstoff. Diese Zulassung ist jedoch nicht mit der Zulassung der chemischen Einzelsubstanz Miraculin als Lebensmittelzusatzstoff zu verwechseln und bezieht sich ausschließlich auf das Inverkehrbringen der getrockneten Gesamtfrucht als Lebensmittel.

Das ist soweit richtig, denn Mirakulin kann (über Internet) gekauft werden.
Vielleicht kann jmd die Anfrage a.G. dieser behördlichen Information weiterführen, die/der mehr Sachkenntnis besitzt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die …
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zucker-Ersatzstoff Miraculin [#252397]
Datum
30. Juni 2022 02:07
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Information, warum Miraculin noch nicht als Zucker-Ersatzstoff freigegeben wurde. Sicherlich wurde es schon geprüft. Bereits mindestens seit 2004 wurde an Mirucalin geforscht. Prof LESCH (ZDF) hatte ebenfalls in einer Sendung positiv über Miraculin berichtet. (https://www.zdf.de/wissen/leschs-kosmos/videos/vorsicht-zucker-102.html). Bitte teilen sie mir die Gründe mit , warum Miraculin als Zuckerersatzstoff das Freigabe/-Zulassungsverfahren (noch) nicht beendet ist oder warum es abgebrochen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252397/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Zucker-Ersatzstoff Miraculin [#252397]
Datum
30. Juni 2022 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 30.06.2022 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich ein Schreiben zu o.g. Betreff. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Zucker-Ersatzstoff Miraculin
Datum
2. August 2022 20:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
811,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich ein Schreiben zu o.g. Betreff. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zucker-Ersatzstoff Miraculin“ vom 30.06.2022 (#2…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Zucker-Ersatzstoff Miraculin [#252397]
Datum
17. August 2022 17:35
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zucker-Ersatzstoff Miraculin“ vom 30.06.2022 (#252397) : Herzlichen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>