Anwaltliche Vertretung des BVerfG vor dem Verwaltungsgericht

Nach Presseinformationen
(z.B. hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-karlsruhe-bverfg-presseanfrage-auskuenfte-bild-auskunftsanspruch-kosten-klage-rosenfelder/ )
hat sich das Bundesverfassungsgericht durch eine externe Kanzlei vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe vertreten lassen.

Ich frage daher:
1. Wie viele Beamtinnen und Beamte bzw. entsprechende gleichgestellte Verwaltungsangestellte (m/w/d) des höheren Dienstes arbeiten beim Bundesverfassungsgericht?

2. Wie viele von den Personen lt. Frage 1 haben das 1. und 2. juristische Staatsexamen bestanden und sind somit selbst zur Vertretung des Bundesverfassungsgerichtes vor Obergerichten berechtigt?

3. Aus welchen Gründen wurde die Vertretung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht durch die Bediensteten (m/w/d) oder Beschäftigten (m/w/d) des höheren Dienstes des Bundesverfassungsgerichtes übernommen?

4. Welche Kosten sind in Zusammenhang mit der externen anwaltlichen Vertretung des Bundesverfassungsgerichtes dem Steuerzahler entstanden? (also nur die eigenen Kosten der Anwaltskanzlei des Bundesverfassungsgerichtes, nicht die zu übernehmenden Kosten der Gegenseite)

5. Ist die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Bedienstete (m/w/d) des höheren Dienstes bzw. sind arbeitsrechtliche Schritte gegen entsprechende Beschäftigte (m/w/d) wegen des offensichtlichen Verstoßes gegen eine sparsame Haushaltsführung vorgesehen? Denn sowohl das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht selbst, als auch die Beschäftigung einer externen Kanzlei durch das Bundesverfassungsgericht hätte dem Steuerzahler erspart werden können.

Ergebnis der Anfrage

20 Volljuristen (m/w/d) sind beim Bundesverfassungsgericht für die Verwaltung zuständig und nicht in der Lage, einfachste Anfragen (siehe Link) zu beantworten.
Statt dessen wird behauptet, es handele sich um Anfragen, die "vertiefte presserechtliche Fachkenntnisse" voraussetzen, die man sich nicht mal durch Rücksprache im Hause (68 [!] weitere Volljuristen m/w/d) aneignen könnte.
Vielmehr werden fast 34 T€ (was war da denn der Streitwert?) für externe Juristen aufgewendet.
Von einer sparsamen Haushaltsführung hält man bei Bundesverfassungsgericht auch nichts, weshalb keinerlei dienst-/arbeitsrechtliche Maßnahmen ob dieser Verschwendung eingeleitet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Presseinform…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anwaltliche Vertretung des BVerfG vor dem Verwaltungsgericht [#252403]
Datum
30. Juni 2022 09:23
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Presseinformationen (z.B. hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-karlsruhe-bverfg-presseanfrage-auskuenfte-bild-auskunftsanspruch-kosten-klage-rosenfelder/ ) hat sich das Bundesverfassungsgericht durch eine externe Kanzlei vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe vertreten lassen. Ich frage daher: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte bzw. entsprechende gleichgestellte Verwaltungsangestellte (m/w/d) des höheren Dienstes arbeiten beim Bundesverfassungsgericht? 2. Wie viele von den Personen lt. Frage 1 haben das 1. und 2. juristische Staatsexamen bestanden und sind somit selbst zur Vertretung des Bundesverfassungsgerichtes vor Obergerichten berechtigt? 3. Aus welchen Gründen wurde die Vertretung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht durch die Bediensteten (m/w/d) oder Beschäftigten (m/w/d) des höheren Dienstes des Bundesverfassungsgerichtes übernommen? 4. Welche Kosten sind in Zusammenhang mit der externen anwaltlichen Vertretung des Bundesverfassungsgerichtes dem Steuerzahler entstanden? (also nur die eigenen Kosten der Anwaltskanzlei des Bundesverfassungsgerichtes, nicht die zu übernehmenden Kosten der Gegenseite) 5. Ist die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Bedienstete (m/w/d) des höheren Dienstes bzw. sind arbeitsrechtliche Schritte gegen entsprechende Beschäftigte (m/w/d) wegen des offensichtlichen Verstoßes gegen eine sparsame Haushaltsführung vorgesehen? Denn sowohl das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht selbst, als auch die Beschäftigung einer externen Kanzlei durch das Bundesverfassungsgericht hätte dem Steuerzahler erspart werden können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252403/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: Anwaltliche Vertretung des BVerfG vor dem Verwaltungsgericht [#252403]
Datum
30. Juni 2022 09:23
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail können nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns übermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite über den Button "Datenschutz" erreichen. Auf Wunsch können Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with § 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button "Data Protection". You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.

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Bundesverfassungsgericht
Antwort des BVerfG
Von
Bundesverfassungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Antwort des BVerfG
Datum
29. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
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geschwärzt
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