Anwaltliche Vertretung des BVerfG vor dem Verwaltungsgericht
Nach Presseinformationen
(z.B. hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-karlsruhe-bverfg-presseanfrage-auskuenfte-bild-auskunftsanspruch-kosten-klage-rosenfelder/ )
hat sich das Bundesverfassungsgericht durch eine externe Kanzlei vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe vertreten lassen.
Ich frage daher:
1. Wie viele Beamtinnen und Beamte bzw. entsprechende gleichgestellte Verwaltungsangestellte (m/w/d) des höheren Dienstes arbeiten beim Bundesverfassungsgericht?
2. Wie viele von den Personen lt. Frage 1 haben das 1. und 2. juristische Staatsexamen bestanden und sind somit selbst zur Vertretung des Bundesverfassungsgerichtes vor Obergerichten berechtigt?
3. Aus welchen Gründen wurde die Vertretung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht durch die Bediensteten (m/w/d) oder Beschäftigten (m/w/d) des höheren Dienstes des Bundesverfassungsgerichtes übernommen?
4. Welche Kosten sind in Zusammenhang mit der externen anwaltlichen Vertretung des Bundesverfassungsgerichtes dem Steuerzahler entstanden? (also nur die eigenen Kosten der Anwaltskanzlei des Bundesverfassungsgerichtes, nicht die zu übernehmenden Kosten der Gegenseite)
5. Ist die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Bedienstete (m/w/d) des höheren Dienstes bzw. sind arbeitsrechtliche Schritte gegen entsprechende Beschäftigte (m/w/d) wegen des offensichtlichen Verstoßes gegen eine sparsame Haushaltsführung vorgesehen? Denn sowohl das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht selbst, als auch die Beschäftigung einer externen Kanzlei durch das Bundesverfassungsgericht hätte dem Steuerzahler erspart werden können.
Ergebnis der Anfrage
20 Volljuristen (m/w/d) sind beim Bundesverfassungsgericht für die Verwaltung zuständig und nicht in der Lage, einfachste Anfragen (siehe Link) zu beantworten.
Statt dessen wird behauptet, es handele sich um Anfragen, die "vertiefte presserechtliche Fachkenntnisse" voraussetzen, die man sich nicht mal durch Rücksprache im Hause (68 [!] weitere Volljuristen m/w/d) aneignen könnte.
Vielmehr werden fast 34 T€ (was war da denn der Streitwert?) für externe Juristen aufgewendet.
Von einer sparsamen Haushaltsführung hält man bei Bundesverfassungsgericht auch nichts, weshalb keinerlei dienst-/arbeitsrechtliche Maßnahmen ob dieser Verschwendung eingeleitet werden.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Juni 2022
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2. August 2022
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