Laufzeitverlängerung Kernkraftwerke

Wie sieht der Zeitplan aus zur Behebung sachlicher Mängel im Prüfvermerk des BMWK vom 8.3.2022 und zur Anhörung von Experten?
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/03/20220308-bundeswirtschaftsministerium-und-bundesumweltministerium-legen-prufung-zur-debatte-um-laufzeiten-von-atomkraftwerken-vor.html

Falls es keinen Zeitplan zur Korrektur gibt, warum bleiben Falschaussagen unkorrigiert im Internetauftritt des BMWK veröffentlicht?

Mit sachlichen Mängeln im Prüfvermerk sind insbesondere 3 Punkte gemeint:
1. Verwechslung von Streckbetrieb und Teillast
("führt nicht zu zusätzlichen AtomStrommengen", "Minderproduktion im Sommer 2022")
2. Verwechslung von Betriebsgenehmigung und Genehmigung zum Leistungsbetrieb
("erloschene Betriebserlaubnis", "kämen einer „Neugenehmigung“ gleich")
3. Verwechslung von PSÜ (betriebsbegleitend) und PSA (Revision)
("da die letzte umfangreiche Sicherheitsüberprüfung 2009 stattfand", "Dies konfligiert jedoch mit einem Weiterbetrieb der Anlagen")

Siehe zu den drei Punkten diese Einschätzungen von Fachexperten:
zu 1. 2. und 3.:
https://www.kernd.de/kernd/presse/pressemitteilungen/2022/2022-03-15_Kommentierung-der-Pruefvermerks-der-Bundesregierung-zum-Weiterbetrieb-von-Kernkraftwerken-durch-KernD-Kopie.php

zu 1.
https://www.grs.de/de/glossar/streckbetrieb

zu 2.
https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/doc/gutachten_laufzeitverlaengerung.pdf
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-05/56173733-gutachten-ohne-juristischen-einwaende-gegen-laengere-atomlaufzeit-003.htm

zu 3.
https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/doc/tuev_stellungnahme.pdf
https://zeitung.faz.net/fas/wirtschaft/2022-03-13/92a5f901fe20b849f13ff8fb2731a47b/

Vielen Dank

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  • Datum
    3. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • Ein:e Follower:in
Florian Blümm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie sieht der Zei…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Florian Blümm
Betreff
Laufzeitverlängerung Kernkraftwerke [#252590]
Datum
3. Juli 2022 20:54
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie sieht der Zeitplan aus zur Behebung sachlicher Mängel im Prüfvermerk des BMWK vom 8.3.2022 und zur Anhörung von Experten? https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/03/20220308-bundeswirtschaftsministerium-und-bundesumweltministerium-legen-prufung-zur-debatte-um-laufzeiten-von-atomkraftwerken-vor.html Falls es keinen Zeitplan zur Korrektur gibt, warum bleiben Falschaussagen unkorrigiert im Internetauftritt des BMWK veröffentlicht? Mit sachlichen Mängeln im Prüfvermerk sind insbesondere 3 Punkte gemeint: 1. Verwechslung von Streckbetrieb und Teillast ("führt nicht zu zusätzlichen AtomStrommengen", "Minderproduktion im Sommer 2022") 2. Verwechslung von Betriebsgenehmigung und Genehmigung zum Leistungsbetrieb ("erloschene Betriebserlaubnis", "kämen einer „Neugenehmigung“ gleich") 3. Verwechslung von PSÜ (betriebsbegleitend) und PSA (Revision) ("da die letzte umfangreiche Sicherheitsüberprüfung 2009 stattfand", "Dies konfligiert jedoch mit einem Weiterbetrieb der Anlagen") Siehe zu den drei Punkten diese Einschätzungen von Fachexperten: zu 1. 2. und 3.: https://www.kernd.de/kernd/presse/pressemitteilungen/2022/2022-03-15_Kommentierung-der-Pruefvermerks-der-Bundesregierung-zum-Weiterbetrieb-von-Kernkraftwerken-durch-KernD-Kopie.php zu 1. https://www.grs.de/de/glossar/streckbetrieb zu 2. https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/doc/gutachten_laufzeitverlaengerung.pdf https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-05/56173733-gutachten-ohne-juristischen-einwaende-gegen-laengere-atomlaufzeit-003.htm zu 3. https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/doc/tuev_stellungnahme.pdf https://zeitung.faz.net/fas/wirtschaft/2022-03-13/92a5f901fe20b849f13ff8fb2731a47b/ Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Blümm Anfragenr: 252590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252590/ Postanschrift Florian Blümm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Blümm, das BMWK ist hier leider nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an das BMUV und stelle…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Laufzeitverlängerung Kernkraftwerke [#252590]
Datum
4. Juli 2022 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Blümm, das BMWK ist hier leider nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an das BMUV und stellen dort Ihren IFG-Antrag erneut. Mit freundlichen Grüßen