Stand des Regierungsvorhabens „CO2- und Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema CO2- und Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „CO2- und Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen“ [#252667]
Datum
4. Juli 2022 16:08
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema CO2- und Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252667/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Antrag auf Informationszugang betreffend die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter Sehr geehrter…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Antrag auf Informationszugang betreffend die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter
Datum
7. Juli 2022 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
120,8 KB
2,3 MB
Sehr geehrter [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG / UIG vom 4. Juli 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Bundesregierung hat am 25. Mai über den Entwurf eines Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes beraten und das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Derzeit ist der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befasst und hat in einem sogenannten ersten Durchgang das Recht, noch vor dem Bundestag eine Stellungnahme zu dem Entwurf abzugeben. Am Freitag, den 8. Juli 2022, wird der Bundesrat über Empfehlungen beraten, die von seinen Ausschüssen vorbereitet worden sind, und anschließend eine Stellungnahme abgeben. Als Anlage erhalten Sie die Bundesratsdrucksache 246/1/22, die die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse enthält, sowie den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25. Mai 2022 (BR-Drs. 246/22). Diese Dokumente sind auch unter dem Link https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0246-22 für jedermann abrufbar. Ebenso werden Sie den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf den Internetseiten des Bundesrates und des Bundestages verfolgen können. Wir danken Ihnen für Ihren Antrag und für Ihr Interesse an der Aufteilung der CO2- und Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter und hoffen, dass wir Ihrem Informationsbegehren damit hinreichend Rechnung getragen haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]+[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt]<[geschwärzt]+[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]