Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen vom 04. Juli 2022 nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH)
Sehr geehrter Herr Exner,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Themen "Regionalbahn Kiel - Schönberger Strand" und "BEMU-Einsatz in Schleswig-Holstein".
Zum Stand der Bauarbeiten und der Wiederaufnahme des Verkehrs auf der Strecke Kiel - Schönberger Strand kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Das Projekt wurde in mehrere Lose aufgeteilt.
Der reguläre Schienenpersonenverkehr zwischen Kiel und Oppendorf (Los 1) wurde bereits vor einigen Jahren wiederaufgenommen.
Die Instandsetzung des etwa 4,0 km langen Streckenabschnitts zwischen dem Bahnübergang Eichsollskamp und dem Bahnhof Schönberg (Los 2.2) ist nahezu abgeschlossen. Die Abwicklung von Restarbeiten (Randwege und Kabelkanalarbeiten) ist für Juli und August 2022 geplant.
Die Instandsetzung des etwa 3,0 km langen Streckenabschnitts zwischen dem Bahnhof Probsteierhagen und dem Bahnübergang Eichsollskamp (Los 2.3) konnte im Juni 2022 fertig gestellt werden.
Um den Streckenabschnitt des Loses 3 (Streckenlänge ca. 3,0 km) zwischen Schönberg und Schönberger Strand instand setzen zu können, bedarf es des Abschlusses eines Erbbaupachtvertrages zwischen dem Verein Verkehrsamateure und Museumsbahn e. V. (VVM) und AKN. Dieser Vertrag wird zurzeit verhandelt. Vorausgesetzt der Erbbaupachtvertrag mit dem VVM kann bis Ende 2022 wie geplant geschlossen werden, ist der Beginn der Instandsetzungsarbeiten (Baufeldfreimachung) im Los 3 für Februar 2023 vorgesehen. Die Maßnahme soll im Jahr 2023 abgeschlossen werden.
Ein belastbarer Zeitplan für die Errichtung der planfeststellungsrelevanten Infrastruktur nach Erlass eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses lässt sich aktuell nicht nennen, da die Planungen und die Bauarbeiten wesentlich davon abhängen, zu exakt welchem Zeitpunkt der Beschluss rechtskräftig wird (Fäll- und Schnittverbote zwischen Anfang März und Ende September). Darüber hinaus spielt die Verfügbarkeit von Planungs- und Baukapazitäten sowie der Verlauf der Ausschreibung von Bauleistungen eine entscheidende Rolle. Für die Umsetzung der planfeststellungsrelevanten Arbeiten kann ein Zeitraum von voraussichtlich mindestens 21 Monaten in Aussicht gestellt werden. Hinzu käme eine etwa halb- bis einjährige Vorbereitungsphase.
Derzeit überarbeitet die Vorhabenträgerin (AKN) Teile der Planunterlagen auf der Grundlage von Abstimmungen zwischen ihr, den zuständigen Fachbehörden sowie dem Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) im Hinblick auf die Herstellung der Auslegungsreife. Es ist unerlässlich, ein rechtssicheres Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die notwendigen Vorgaben einzuhalten.
Es kann damit gerechnet werden, dass die Planunterlagen noch in diesem Jahr beim APV eingereicht werden, das APV steht diesbezüglich in regelmäßigem Kontakt mit der Vorhabenträgerin. Sobald die Planunterlagen dem APV vorliegen und für auslegungsreif befunden werden, wird das Anhörungsverfahren vorbereitet und durchgeführt werden.
Zum BEMU-Einsatz in Schleswig-Holstein kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Ab Frühjahr 2023 erfolgt die Inbetriebnahme von BEMU-Triebwagen sukzessive bis Dezember 2023 auf folgenden Strecken:
Netz Ost
RE 83/84 Kiel - Lübeck - Lüneburg
RB 87 Kiel - Preetz und
RB 76 Kiel - Oppendorf (nach Inbetriebnahme bis Schönberger Strand)
Ab Dezember 2023 erfolgt dann die Inbetriebnahme von BEMU-Triebwagen sukzessive bis Dezember 2024 auf folgenden Strecken:
Netz Nord
RE 72 Flensburg - Kiel
RB 73 Eckernförde - Kiel
RE 74 Husum - Kiel
RB 75 Rendsburg-Seemühlen - Kiel
RB 64 Husum - Bad St. Peter-Ording
Netz Ost-West
RB 63 Büsum - Heide - Neumünster
RB 82 Neumünster - Bad Oldesloe
Die Landesregierung strebt an, auch den Betrieb aller übrigen Schienenpersonennahverkehre in Schleswig-Holstein bis 2030 treibhausgasneutral zu erbringen.
Ich hoffe Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen