Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DS-GVO der LDI NRW

Nach Art. 30 DS-GVO muss jeder Verantwortliche ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Dies gilt auch für die LDI NRW als Behörde.

Ich bitte um Zusendung dieses Verzeichnisses.

Es geht mir also nicht um ein Blanko-Muster, wie es auf www.ldi.nrw.de verfügbar ist, sondern um das konkrete Verzeichnis für die Datenverarbeitungen der LDI NRW.

Mein Antrag umfasst nicht die Offenlegung Ihrer technischen Maßnahmen, soweit diese aus Zweckmäßigkeitsgründen der Geheimhaltung unterliegen würden.
Ein Ablehnungsbescheid ist insoweit nicht erforderlich.

Ausweislich der Nr. 16.3 des 23. Datenschutz- und Informationsberichts 2017 LDI NRW kann dieser Antrag öffentlich gestellt werden.
Eine der genannten Fallgruppen, die einer öffentlichen Antragsstellung und Beantwortung entgegen stehen würde, liegt nicht vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DS-GVO der LDI NRW [#252713]
Datum
5. Juli 2022 09:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Art. 30 DS-GVO muss jeder Verantwortliche ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Dies gilt auch für die LDI NRW als Behörde. Ich bitte um Zusendung dieses Verzeichnisses. Es geht mir also nicht um ein Blanko-Muster, wie es auf www.ldi.nrw.de verfügbar ist, sondern um das konkrete Verzeichnis für die Datenverarbeitungen der LDI NRW. Mein Antrag umfasst nicht die Offenlegung Ihrer technischen Maßnahmen, soweit diese aus Zweckmäßigkeitsgründen der Geheimhaltung unterliegen würden. Ein Ablehnungsbescheid ist insoweit nicht erforderlich. Ausweislich der Nr. 16.3 des 23. Datenschutz- und Informationsberichts 2017 LDI NRW kann dieser Antrag öffentlich gestellt werden. Eine der genannten Fallgruppen, die einer öffentlichen Antragsstellung und Beantwortung entgegen stehen würde, liegt nicht vor.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252713/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DS-GVO der LDI NRW [#252713]
Datum
5. Juli 2022 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 05.07.2022 Mein Aktenzeichen: 01.03.0…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DS-GVO der LDI NRW [#252713]
Datum
12. Juli 2022 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 05.07.2022 Mein Aktenzeichen: 01.03.00-4753/22 (bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> für Ihren o.g. IFG-Antrag danke ich Ihnen. Darin bitten Sie um Übersendung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten bei der LDI NRW. Das Verzeichnis wurde bereits veröffentlicht und ist auf fragdenstaat.de unter nachfolgendem Link zu finden: https://fragdenstaat.de/anfrage/zusendung-ihres-verzeichnis-der-verarbeitungstatigkeiten/110815/anhang/VVT_bersicht_18-07-06.xlsx Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Veröffentlichung,auf die Sie verweisen, betrifft den Stand 06.07.2018,ist also…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DS-GVO der LDI NRW [#252713]
Datum
13. Juli 2022 05:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Veröffentlichung,auf die Sie verweisen, betrifft den Stand 06.07.2018,ist also schon über 4 Jahre alt. Mir geht es aber um den aktuellen Stand,weshalb ich meinen Antrag aufrecht erhalte! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252713/
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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DS-GVO der LDI NRW [#252713]
Datum
13. Juli 2022 06:54
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 05.07.2022 Mein Aktenzeichen: 01.03…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DS-GVO der LDI NRW [#252713]
Datum
15. Juli 2022 07:14
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 05.07.2022 Mein Aktenzeichen: 01.03.00-4753/22 (bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Nachricht vom 13.07.2022 zu Ihrem o.g. IFG-Antrag danke ich Ihnen. Darin bitten Sie um Übersendung des aktuellen Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten bei der LDI NRW. Das Verzeichnis mit Stand vom 06.07.2018, auf das ich mit E-Mail vom 12.07.2022 hingewiesen habe, ist das derzeit aktuelle Verzeichnis der LDI NRW. Allerdings wird das Verzeichnis zurzeit überarbeitet. Die Bearbeitung ist jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass ich Ihrem Anliegen nach Übersendung einer aktuelleren Version nicht nachkommen kann. Sobald die Überarbeitungen abgeschlossen sind, stelle ich Ihnen gerne die neue Fassung zur Verfügung. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Mittlerweile ist rund ein 3/4 Jahr vergangen. Ist das Verzeichnis mit Stand vom 06.07.2018 noch immer…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DS-GVO der LDI NRW [#252713]
Datum
20. April 2023 22:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Mittlerweile ist rund ein 3/4 Jahr vergangen. Ist das Verzeichnis mit Stand vom 06.07.2018 noch immer aktuell oder gibt es ein aktuelleres? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252713/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.04.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DS-GVO der LDI NRW [#252713]
Datum
21. April 2023 07:38
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.04.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Rückfrage vom 20.04.2023 Mein Aktenzeichen: 01.03.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DS-GVO der LDI NRW [#252713]
Datum
21. April 2023 08:27
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Rückfrage vom 20.04.2023 Mein Aktenzeichen: 01.03.00-4753/22 (bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Nachricht vom 20.04.2023 danke ich Ihnen. Darin bitten Sie nochmals um Übersendung eines aktuellen Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten bei der LDI NRW. Zwischenzeitlich ist das Verzeichnis überarbeitet und in der Fassung vom 13.03.2023 aktualisiert worden. Dies füge ich Ihnen zu Ihrer Information bei. Krankheitsbedingt hat sich leider die Übersendung an Sie verzögert. Dies bitte ich zu entschuldigen. Ich hoffe, dass Ihnen die nun vorliegenden Informationen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen