Neue Schranke an der Straße "Iddelsfelder Hardt"

Anordnung oder Genemigung oder sonstige Akten zur Errichtung einer Schranke quer auf der Fahrbahn der Straße "Iddelsfelder Hardt" in Köln-Dellbrück. Aus den amtlichen Informationen sollte insbesondere hervorgehen, zu welchem Zweck die Schranke errichtet wurde, unter welchen Bedingungen sie schließt, wer sie öffnen kann, und wie der Fahrradverkehr (insbesondere mehrspure Fahrräder oder Fahrräder mit breiten Anhängern) dort weiter verkehren kann und darf. Zu letzterem wäre ein amtlicher Plan mit Angaben von lichten Breiten von Durchfahrten (oder alternativen Durchfahrten abseits der Schranke) nötig.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neue Schranke an der Straße "Iddelsfelder Hardt" [#252746]
Datum
5. Juli 2022 19:15
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anordnung oder Genemigung oder sonstige Akten zur Errichtung einer Schranke quer auf der Fahrbahn der Straße "Iddelsfelder Hardt" in Köln-Dellbrück. Aus den amtlichen Informationen sollte insbesondere hervorgehen, zu welchem Zweck die Schranke errichtet wurde, unter welchen Bedingungen sie schließt, wer sie öffnen kann, und wie der Fahrradverkehr (insbesondere mehrspure Fahrräder oder Fahrräder mit breiten Anhängern) dort weiter verkehren kann und darf. Zu letzterem wäre ein amtlicher Plan mit Angaben von lichten Breiten von Durchfahrten (oder alternativen Durchfahrten abseits der Schranke) nötig.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252746/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neue Schranke an der Straße "Iddelsfelder…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neue Schranke an der Straße "Iddelsfelder Hardt" [#252746]
Datum
9. August 2022 10:53
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neue Schranke an der Straße "Iddelsfelder Hardt"“ vom 05.07.2022 (#252746) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Konkretisierung dieser Anfrage vom 14.07.2022 haben wir Ihnen be…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Mü. / Neue Schranke an der Straße "Iddelsfelder Hardt" [#252746]
Datum
15. August 2022 11:20
Status
Warte auf Antwort
image002.png
5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Konkretisierung dieser Anfrage vom 14.07.2022 haben wir Ihnen bereits am 18.07.2022 geantwortet (https://fragdenstaat.de/anfrage/widmu...). Sie baten vorab um die Mitteilung der anfallenden Gebühren für das zur Verfügung stellen der angefragten Informationen. Diese belaufen sich wie in der oben genannten Antwort schätzungsweise auf 420,- €. Mit freundlichen Grüßen