Altersverifikationssysteme mit biometrischer Alterskontrolle

Alle Dokumente (bspw. Konzeptbeschreibungen, Bewertungen, Beurteilungen, Evaluationsberichte oder Datenschutz-Folgenabschätzungen) über die AVS-Konzepte „facial age estimation“ der KYC AVC UK Ltd. (Modul), „Age Verification“ der Ondato (Modul) und „Yoti“ der Yoti Ltd. (Modul).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Altersverifikationssysteme mit biometrischer Alterskontrolle [#252783]
Datum
6. Juli 2022 15:54
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente (bspw. Konzeptbeschreibungen, Bewertungen, Beurteilungen, Evaluationsberichte oder Datenschutz-Folgenabschätzungen) über die AVS-Konzepte „facial age estimation“ der KYC AVC UK Ltd. (Modul), „Age Verification“ der Ondato (Modul) und „Yoti“ der Yoti Ltd. (Modul).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252783/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.07.2022, mit der Sie Informationen und…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Altersverifikationssysteme mit biometrischer Alterskontrolle [#252783]
Datum
19. Juli 2022 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.07.2022, mit der Sie Informationen und Unterlagen zu den AVS-Konzepten „facial age estimation“ der KYC AVC UK Ltd. (Modul), „Age Verification“ der Ondato UAB (Modul) und „Yoti“ der Yoti Ltd. (Modul) begehren. Wir haben Ihr diesbezügliches Auskunftsbegehren geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihnen ein Informationsanspruch in Bezug auf die angeforderten Bescheide der Landesanstalt für Medien NRW nach § 5 IFG NRW zusteht. Die hier vorliegenden Unterlagen müssen aber - ggfs. in Absprache mit der KYC AVC UK Ltd, der Ondato UAB und der Yoti Ltd. - zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geschwärzt werden. Vorab möchten wir jedoch Ihrer Bitte nachkommen, Ihnen mitzuteilen, ob Ihr Informationsverlangen gebührenpflichtig ist und Ihnen die Höhe der Kosten beziffern. Da die begehrten Unterlagen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, sind wir verpflichtet, diese vor der Herausgabe zu schwärzen. Aufgrund des damit einhergehenden Zeitaufwandes sind mit der Auskunft Gebühren verbunden. Punkt 1.3.3 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW sieht eine Gebühr in Höhe von 10 bis 1.000 Euro bei einem außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand vor. Dabei wird insbesondere auf die Abtrennung und Schwärzung von Daten zum Schutz privater Interessen nach § 10 Abs. 2 IFG NRW Bezug genommen. Von einer Erhebung der Gebühren kann daher entgegen Ihrer Ansicht nicht nach § 2 VerwGebO IFG NRW abgesehen werden. Bei der Berechnung der Gebühr ist zu berücksichtigen, dass insgesamt 84 Seiten auf eine etwaige Schwärzung überprüft werden müssen. Die Gesamtseitenzahl ergibt sich wie folgt: 1. Unterlagen zu „facial age estimation“ der KYC AVC UK Ltd., 32 Seiten. 2. Unterlagen zu „Age Verification“ der Ondato UAB, 14 Seiten. 3. Unterlagen zu „Yoti Age Scan“ der Yoti Ltd., 38 Seiten. Für die Überprüfung und Schwärzung wird pro Seite ca. eine Minute benötigt. Dies ergibt bei 84 Seiten ein Zeitaufwand von 84 Minuten und somit von 1,4 Stunden. Für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes wird dabei auf die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren Bezug genommen. Bei einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin der Landesanstalt für Medien NRW, der bzw. die vergleichbar der Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) einzuordnen ist, wird ein Stundensatz von 61 Euro für die Berechnung veranschlagt. Daraus ergibt sich für den Verwaltungsaufwand eine Gebühr von 85,4 Euro, die bei Auskunftserteilung von Ihnen zu tragen wäre. Wir möchten Sie daher bitten, uns zeitnah mitzuteilen, ob Sie die aufgeführten Kosten tragen werden und wir mit der Durchsicht der Unterlagen und Unkenntlichmachung der entsprechenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Unterlagen beginnen können. Wir werden Ihnen die entsprechenden Unterlagen dann gerne alsbald zukommen lassen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bin bereit, eine Gebühr von bis zu 85,4 Euro für den Verwaltungsaufwand zu trag…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Altersverifikationssysteme mit biometrischer Alterskontrolle [#252783]
Datum
27. Juli 2022 19:23
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin bereit, eine Gebühr von bis zu 85,4 Euro für den Verwaltungsaufwand zu tragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252783/
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Juli 2022 19:23
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die Unterlagen zu den AVS-Konzepten „facial age…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Altersverifikationssysteme mit biometrischer Alterskontrolle [#252783]
Datum
8. August 2022 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die Unterlagen zu den AVS-Konzepten „facial age estimation“ der KYC AVC UK Ltd. (Modul), „Age Verification“ der Ondato UAB (Modul) und „Yoti“ der Yoti Ltd. (Modul). Nach Rücksprache mit den Anbieterinnen wurden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht. Der Gebührenbescheid wird gesondert ergehen. Mit freundlichen Grüßen