Datenschutzkonzept Videoüberwachung Polizei Köln

- Datenschutzfolgenabschätzung
- Technische und orgnisatorische Maßnahmen
- Verfahrensverzeichnis
- Löschkonzept
- ggf. weitere Unterlagen, die unter den Begriff "Datenschutzkonzept" fallen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzkonzept Videoüberwachung Polizei Köln [#252791]
Datum
6. Juli 2022 17:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Datenschutzfolgenabschätzung - Technische und orgnisatorische Maßnahmen - Verfahrensverzeichnis - Löschkonzept - ggf. weitere Unterlagen, die unter den Begriff "Datenschutzkonzept" fallen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252791/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Datenschutzkonzept Videoüberwachung Polizei Köln [#252791]
Datum
7. Juli 2022 07:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 06.07.2022 Von: << Antragsteller:in >> An: << Antragsteller:in >> Bearbe…
Von: << Antragsteller:in >> An: << Antragsteller:in >> Bearbeitung: Herr Lottkus, Tel. 0211/38424-204 Aktenzeichen: 202.4.2.4-4824/22 Betreff: Ihre E-Mail vom 06.07.2022 1. Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag vom 6. Juli 2022 - Az.: 202.4.2.4-4824/22 Von: << Antragsteller:in >> An: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag vom 6. Juli 2022 - Az.: 202.4.2.4-4824/22
Datum
29. Juli 2022 10:47
Status
Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Herr Lottkus Durchwahl: 0211/38424-204 Aktenzeichen: 202.4.2.4-4824/22 Betreff: Ihr Antrag vom 6. Juli 2022 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen und weiteren Gesetzen vom 6. Juli 2022 teile ich Ihnen Folgendes mit. Der LDI NRW liegt zur Videoüberwachung durch das PP Köln weder eine Datenschutzfolgenabschätzung noch ein Löschkonzept oder ein Verfahrensverzeichnis vor. Insoweit handelt es sich um hier nicht vorhandene Informationen. Insbesondere das Verfahrensverzeichnis war durch die LDI NRW zwar mehrfach angefordert worden, wurde uns durch das PP Köln jedoch bis heute nicht übermittelt. Wie Ihnen bereits bekannt ist, hat die LDI NRW ihre datenschutzrechtliche Kontrolle der Videoüberwachung am Dom und an den Ringen ruhend gestellt und wartet das Ergebnis der anhängigen Klage ab. Die Videoüberwachungen an den weiteren Orten in Köln wurde durch die LDI NRW bisher nicht geprüft. Das einzige von Ihrem Antrag erfasste Dokument, das hier vorliegt, ist das IT-Sicherheitskonzept bezüglich der Maßnahme am Dom und an den Ringen. Dessen Herausgabe ist jedoch aufgrund der anderenfalls zu erwartenden Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach § 6 Buchtstabe a) IFG NRW ausgeschlossen. Das Dokument enthält in seiner Gesamtheit Informationen, bezüglich derer im Falle einer Veröffentlichung Nachteile in Bezug auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu erwarten sind, da Unbefugte die Informationen missbräuchlich nutzen könnten. Sofern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um Übersendung Ihrer ladungsfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen