Aufnahme und Verteilung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Mitte März 2022 werden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel (UA TXL) registriert, zeitweise untergebracht und bundesweit verteilt. Uns liegt liegen Beschwerden vor über ein intransparentes Verfahren bei der Verteilung und einen unangemessenen Umgang mit besonders schutzbedürftigen Geflüchteten, darunter Hausverbote für obdachlose Geflüchtete mit schweren Behinderungen und für obdachlose Rom*nja-Familien mit Kindern.

Am 5.4.2022 hat der Berliner Senat einen Beschluss zur Aufnahme und Verteilung besonders schutzbedürftige Geflüchteter im UA TXL gefasst. Auf unsere per Email vom 23.05.2022 geäußerte Bitte um Zusendung der Maßgaben zur Umsetzung des Senatsbeschlusses und zum Konzept und Ablaufplan des UA TXL haben wir bisher keine Antwort erhalten.

Wir bitten Sie daher um Zusendung folgender Dokumente und Informationen:

• Senatsbeschluss 5.4.2022 zur Aufnahme und Verteilung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im UA TXL

• Sämtliche seither ergangenen Maßgaben zur Umsetzung des Senatsbeschlusses vom 5.4.2022 für LAF bzw. UA TXL

• Selbstauskunftsbogen UA TXL und ggf. weitere Erhebungsinstrumente

• Ablaufpläne zur Feststellung und Berücksichtigung besonderer Schutzbedürftigkeit im UA TXL, zur Unterbringung in der Transferunterkunft und zur Verteilung

• Angabe, wie viele Fachkräfte welcher Qualifikation und Institutionen im UA TXL mit welchen Verfahren eine besonderer Schutzbedürftigkeit prüfen und feststellen

• Maßgaben zu Hausverboten im UA TXL

• Landesrechtliche Maßgaben zu den Kriterien einer Berlinzuweisung

• aktuelles Konzept und Ablaufplan zur Registrierung, Verteilung sowie Unterbringung im UA-TXL (Personalschlüssel, Aufgabenbeschreibung, Betriebshandbuch, vgl. auch Aghs. Drs. 19/11759 Frage 4)

• Ergebnisse der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Einrichtung eines Clearingszentrums für Kriegsgeflüchtete, bei denen eine akute medizinische, pflegerische und/oder psychische Versorgungsnotwendigkeit besteht

• Aufgabenbeschreibung und Ablaufplan der Prozesse in der Welcome Hall am Berliner Hauptbahnhof

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen unseres Erachtens nicht vor.

Wir möchte Sie darum bitten, uns vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Wir verweisen auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Wir möchten Sie um eine Antwort und Zusendung der erbetenen Dokumente nur in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, seit Mitte März 2022 werden…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
Aufnahme und Verteilung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel [#252841]
Datum
7. Juli 2022 12:38
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, seit Mitte März 2022 werden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel (UA TXL) registriert, zeitweise untergebracht und bundesweit verteilt. Uns liegt liegen Beschwerden vor über ein intransparentes Verfahren bei der Verteilung und einen unangemessenen Umgang mit besonders schutzbedürftigen Geflüchteten, darunter Hausverbote für obdachlose Geflüchtete mit schweren Behinderungen und für obdachlose Rom*nja-Familien mit Kindern. Am 5.4.2022 hat der Berliner Senat einen Beschluss zur Aufnahme und Verteilung besonders schutzbedürftige Geflüchteter im UA TXL gefasst. Auf unsere per Email vom 23.05.2022 geäußerte Bitte um Zusendung der Maßgaben zur Umsetzung des Senatsbeschlusses und zum Konzept und Ablaufplan des UA TXL haben wir bisher keine Antwort erhalten. Wir bitten Sie daher um Zusendung folgender Dokumente und Informationen: • Senatsbeschluss 5.4.2022 zur Aufnahme und Verteilung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im UA TXL • Sämtliche seither ergangenen Maßgaben zur Umsetzung des Senatsbeschlusses vom 5.4.2022 für LAF bzw. UA TXL • Selbstauskunftsbogen UA TXL und ggf. weitere Erhebungsinstrumente • Ablaufpläne zur Feststellung und Berücksichtigung besonderer Schutzbedürftigkeit im UA TXL, zur Unterbringung in der Transferunterkunft und zur Verteilung • Angabe, wie viele Fachkräfte welcher Qualifikation und Institutionen im UA TXL mit welchen Verfahren eine besonderer Schutzbedürftigkeit prüfen und feststellen • Maßgaben zu Hausverboten im UA TXL • Landesrechtliche Maßgaben zu den Kriterien einer Berlinzuweisung • aktuelles Konzept und Ablaufplan zur Registrierung, Verteilung sowie Unterbringung im UA-TXL (Personalschlüssel, Aufgabenbeschreibung, Betriebshandbuch, vgl. auch Aghs. Drs. 19/11759 Frage 4) • Ergebnisse der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Einrichtung eines Clearingszentrums für Kriegsgeflüchtete, bei denen eine akute medizinische, pflegerische und/oder psychische Versorgungsnotwendigkeit besteht • Aufgabenbeschreibung und Ablaufplan der Prozesse in der Welcome Hall am Berliner Hauptbahnhof Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen unseres Erachtens nicht vor. Wir möchte Sie darum bitten, uns vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Wir verweisen auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Wir möchten Sie um eine Antwort und Zusendung der erbetenen Dokumente nur in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Flüchtlingsrat Berlin e.V. Anfragenr: 252841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/252841/upload/cf8f41614388d3c4475f7177cb1e55f3d1138eb2/ Postanschrift Flüchtlingsrat Berlin e.V. << Adresse entfernt >>
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahme und Verteilung von Kriegsflüchtlingen…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
AW: Aufnahme und Verteilung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel [#252841]
Datum
9. August 2022 10:31
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahme und Verteilung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel“ vom 07.07.2022 (#252841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Anfragenummer Frag-den-Staat.de 252841 (VbST-2022-2313) Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übermittle ich die b…
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Anfragenummer Frag-den-Staat.de 252841 (VbST-2022-2313) Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übermittle ich die A…
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übermittle ich die Aktualisierung nebst Anlage zur o. g. Anfrage mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen

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Flüchtlingsrat Berlin e.V.
AW: Anfragenummer Frag-den-Staat.de 252841 (VbST-2022-2313) [#252841]
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten …
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
AW: Anfragenummer Frag-den-Staat.de 252841 (VbST-2022-2313) [#252841]
Datum
19. September 2022 13:10
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen für die teilweise Beantwortung unserer IFG-Anfrage danken. Wir hatten unter Punkt 6 um das aktuelle Konzept und Ablaufplan zur Registrierung, Verteilung sowie Unterbringung im Ukraine-Ankunftszentrum UA-TXL (Personalschlüssel, Aufgabenbeschreibung, Betriebshandbuch, vgl. auch Aghs. Drs. 19/11759 Frage 4) gebeten. Sie haben unsere IFG-Anfrage insoweit mit folgender Begründung abgelehnt: "Zu Ihrer Frage 6 kann ich aufgrund der §§ 7, 7a, 9, 10 des Berliner IFG keine Aktenauskunft geben, da sowohl die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers dadurch betroffen sind, die Veröffentlichung die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung des LAF gefährden kann und behördliche Entscheidungsprozesse davon betroffen sind." Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar. Es geht nicht um einen Entwurf, der Gegenstand behördliche Entscheidungsprozesse sind könnte, sondern um das derzeit zur Anwendung kommende Konzept. Dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des DRK und ggf. weiterer Auftragnehmer betroffen sein könnten ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Wir gehen davon aus, dass das in Aghs. Drs. 19/11759 erwähnte Betriebskonzept keine Details zu finanziellen Leistungen beinhaltet, ggf. wären diese zu schwärzen. Der Öffentlichkeit steht es allerdings zweifellos zu, Personalschlüssel, Aufgabenbeschreibung, Betriebshandbuch und auch den Kostenrahmen als solchen zu kennen. Mit freundlichen Grüßen Flüchtlingsrat Berlin e.V.

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