Umweltinformation_UVP-Vorprüfung_Kossätenweg_AnfragenachIFGundUIG

Im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung von Flüchtlingsunterkünften im Kossätenweg in Potsdam-Golm bitte ich um Auskunft nach IFG und UIG, ob für dieses Bauvorhaben eine UVP-Vorprüfung stattgefunden hat und ggfs., zu welchem Ergebnis ist diese gekommen? Sollte eine UVP-Vorprüfung stattgefunden haben, bitte ich um Übersendung der Dokumentation der UVP-Vorprüfung.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Auskunft nach IFG und UIG, ob der vorhandene Eichenbaumbestand und die erst neu angelegte Grünfläche mit mehreren Bäumen von der geplanten Bebauung im Kossätenweg betroffen sind?
Weiterhin bitte ich um Auskunft nach IFG und UIG, welchen Bearbeitungsstand das B-Planverfahren zum B-157 "Neue Golmer Mitte" hat und ob der Geltungsbereich und/oder die Nutzungsmöglichkeiten des B-157 "Neue Golmer Mitte" im Bereich Kossätenweg angepasst werden sollen. Wenn ja, Angaben der Änderungen und Begründung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2022
  • Frist
    10. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltinformation_UVP-Vorprüfung_Kossätenweg_AnfragenachIFGundUIG [#252892]
Datum
8. Juli 2022 10:10
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung von Flüchtlingsunterkünften im Kossätenweg in Potsdam-Golm bitte ich um Auskunft nach IFG und UIG, ob für dieses Bauvorhaben eine UVP-Vorprüfung stattgefunden hat und ggfs., zu welchem Ergebnis ist diese gekommen? Sollte eine UVP-Vorprüfung stattgefunden haben, bitte ich um Übersendung der Dokumentation der UVP-Vorprüfung. In diesem Zusammenhang bitte ich um Auskunft nach IFG und UIG, ob der vorhandene Eichenbaumbestand und die erst neu angelegte Grünfläche mit mehreren Bäumen von der geplanten Bebauung im Kossätenweg betroffen sind? Weiterhin bitte ich um Auskunft nach IFG und UIG, welchen Bearbeitungsstand das B-Planverfahren zum B-157 "Neue Golmer Mitte" hat und ob der Geltungsbereich und/oder die Nutzungsmöglichkeiten des B-157 "Neue Golmer Mitte" im Bereich Kossätenweg angepasst werden sollen. Wenn ja, Angaben der Änderungen und Begründung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 252892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252892/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> OT Golm
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Ihr Akteneinsichtsantrag Sehr << Antragsteller:in >> mit der untenstehenden E-Mail haben Sie Aktenein…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
Ihr Akteneinsichtsantrag
Datum
13. Juli 2022 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit der untenstehenden E-Mail haben Sie Akteneinsicht beantragt. Ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage und melde mich, soweit wir die entsprechenden Unterlagen zur Einsicht zusammengetragen haben und auch zu Ihren Fragen Auskunft geben können. Hieran sind mehrere Fachbereiche / Bereiche beteiligt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltinformation_UVP-Vorprüfung_Kossätenweg_A…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltinformation_UVP-Vorprüfung_Kossätenweg_AnfragenachIFGundUIG-<< Antragsteller:in >> [#252892]
Datum
10. August 2022 07:24
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltinformation_UVP-Vorprüfung_Kossätenweg_AnfragenachIFGundUIG“ vom 08.07.2022 (#252892) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Weiterleitung an den zuständigen Ausschuss. Ich bitte um Prüfung und…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umweltinformation_UVP-Vorprüfung_Kossätenweg_AnfragenachIFGundUIG-<< Antragsteller:in >> [#252892]
Datum
10. August 2022 07:39
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Weiterleitung an den zuständigen Ausschuss. Ich bitte um Prüfung und Bewertung, warum die anliegende, ordnungsgemäße und fristgerechte Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltinformation_UVP-Vorprüfung_Kossätenweg_AnfragenachIFGundUIG“ vom 08.07.2022 (#252892) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute E-Mail und die damit verbundene Erinnerung d…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
AW: Umweltinformation_UVP-Vorprüfung_Kossätenweg_AnfragenachIFGundUIG-<< Antragsteller:in >> [#252892]
Datum
10. August 2022 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute E-Mail und die damit verbundene Erinnerung der noch offenen Anfrage zu den hier im Fokus stehenden Planung am Kossätenweg in Golm. Bevor ich näher auf Ihre Fragen eingehe, bitte ich vorab um Entschuldigung für die längere Bearbeitungsdauer. Wie per E-Mail am 13.07. mitgeteilt, sind - so wie bei vielen (Bau-)Projekten auch und üblich - mehrere Fachbereiche und Bereiche an der Planung und dem konkreten Bauvorhaben beteiligt. Hinzu kommt, dass diverse externe Gutachter, Planer, Architekten u. ä. ebenfalls im Planungsprozess integriert sind. Zur Beantwortung der Fragen sind daher mehrere Dienststellen und Akteure zu konsultieren. Die "Allzweck-Ausrede 'Corona'" möchte ich nicht anführen, jedoch nicht unerwähnt lassen, dass alle Vorgänge mit Hochdruck bearbeitet werden, jedoch aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen und Urlauben nicht immer eine unmittelbare finale Abwicklung möglich ist. Der Fachbereich Stadtplanung hat sich im Juni dieses Jahres umstrukturiert. Die bisherigen Bereiche "Verbindliche Bauleitplanung", "Stadterneuerung" und "Planungsrecht" wurden aufgelöst. Die Aufgaben werden nunmehr stadträumlich in den Bereichen Mitte, Nord, Südost und Südwest wahrgenommen. Die Organisationseinheiten sind verantwortlich für die Stadtplanung in ihrem jeweiligen Stadtraum. Zu den Steuerungsinstrumenten gehören die verbindliche Bauleitplanung, formelle Instrumente des allgemeinen und des besonderen Städtebaurechts, aber auch informelle Instrumente wie zum Beispiel städtebauliche Rahmenpläne, Wettbewerbe und Blockkonzepte. Der jeweilige Bereich ist dann auch Ansprechpartner für andere Aufgabenbereiche zu städtebaulichen Themen im Stadtraum sowie für die Ortsbeiräte und Stadtteilräte im Stadtraum bei stadtplanerischen Fragestellungen und auch für Bürger. Dies begründet, weshalb Ihre Anfrage letztlich im Bereich "Stadtraum Südwest" gelangt ist. Da mit der neuen Struktur innerhalb der Stadtplanung auch der Gedanke verbunden ist, dass die entsprechenden Dienststellen mit Bürgern oder mit Vereinen, Organisationen und den Ortsbeiräten aufgrund des räumlichen Bezuges mehr Kontakt halten, biete ich Ihnen sogleich an, sich bei noch offenen Fragen direkt an mich zu wenden. Sie können mich gerne unter der unten angegebenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse kontaktieren. Zuweilen kann ein Gespräch mögliche Missverständnisse effektiv auflösen und eventuelle noch offene Fragen zügig klären. In Ihrer Anfrage bitten Sie im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung von Flüchtlings- / Gemeinschaftsunterkünften am Kossätenweg in Golm um Informationen zu drei wesentlichen Themenfeldern: 1. Umweltverträglichkeits-Vorprüfung, 2. Betroffenheit des Baumbestandes sowie der anliegenden Grünfläche sowie 3. Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm". Hinsichtlich des 3. Themenkomplexes gilt es festzuhalten, dass die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157 "Neue Mitte Golm" von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam am 03.05.2017 beschlossen wurde (Drucksache 17/SVV/0268). Beschlossen wurde zugleich, dass der Flächennutzungsplan im entsprechenden Teilbereich gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern ist. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157 "Neue Mitte Golm" war und ist die Durchführung eines umfangreichen Wettbewerbs- und Beteiligungsverfahrens "Funktionale Mitte Golm", mit dem Ziel, den Ortsteil Golm städtebaulich und funktional miteinander zu verknüpfen und somit eine neue Ortsmitte im Bereich des Bahnhofsumfelds zu gestalten. Der Gewinnerentwurf "3 in 1" der BTU Cottbus-Senftenberg wurde im Rahmen eines dreistufigen Beteiligungsprozesses mit Vertretern aus der Politik, des Wissenschaftsstandorts als auch mit Bürgern aus Golm und Eiche diskutiert und überarbeitet. Das modifizierte städtebauliche Konzept weicht teilweise von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100-1 ab. Daraus ergab sich das Erfordernis den Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm" aufzustellen. Am 06.03.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans zu erweitern (Drucksache 18/SVV/0858). In den Geltungsbereich wurden vier neue Flurstücke einbezogen. Durch die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans eröffnete sich die Möglichkeit, weitere bedeutungsvolle Flächen in die Planung der Golmer Mitte mit einzubeziehen und diese einer geordneten Entwicklung zuzuführen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Be­bauungsplans, die im Mai bis Anfang Juni 2020 durchgeführt wurde, wurde deutlich, dass insbesondere auf den öst­lich der Bahn liegenden sowie den südlich der Straße Am Mühlenberg liegenden Flächen noch verschiedene Entwick­lungsmöglichkeiten diskutiert werden, die weiterer Konkretisie­rungen bedürfen. Hierzu sollen durch die Erstellung eines Rahmenplans die konkreten Optionen für die Umsetzung der im Aufstellungs­beschluss formulierten Planungsziele erörtert und herausgear­beitet werden. Auf dieser Grundlage soll anschließend das Bau­leitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157-2 "Neue Mitte Golm (Süd-Ost)" durchgeführt werden. Für den Bebauungsplan Nr. 157-1 "Neue Mitte Golm (Nord-West)" liegt bereits ein detailliertes städtebauliches Konzept nebst Grünflächenplanung vom Grundstückseigentü­mer vor, das zeitnah realisiert werden soll. Dementsprechend wurde der Bebauungsplan mit Beschluss vom 22.09.2021 geteilt (Drucksache 21/SVV/0004). Nach mehr als einem Jahr intensiver Planungsarbeit, zahlreichen Gesprächen mit lokalen Akteuren, wichtigen Stakeholdern und drei Ortsteilforen für die Golmer Bürgerschaft findet nunmehr das abschließende 4. Ortsteilforum am 10.09.2022 im Fraunhofer Konferenzzentrum statt. Im Zentrum der Veranstaltung steht die Präsentation des Rahmenplan Golm 2040. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.potsdam.de/RahmenplanGolm; wir laden Sie herzlich zur Teilnahme ein. Obgleich bei dieser Veranstaltung die Gesamtentwicklung Golms im Fokus stehen wird, werden sicherlich auch einzelne Entwicklungsschwerpunkte in den Diskussionen eine Rolle spielen. Der hier im Fokus stehende und angefragte Bereich befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 157-2 "Neue Mitte Golm (Süd-Ost)". Wie erwähnt, wird dieser Bebauungsplan erst weiter bearbeitet, sobald die Ergebnisse der Rahmenplanung vorliegen. Diese bilden letztlich die Grundlage für die entsprechenden Festsetzungen; der Rahmenplan gibt also die "grobe Entwicklungsrichtung" vor, die dann anschließend in die bauleitplanerische Sprache übersetzt wird. Der Vorentwurf des Bebauungsplans für die "gesamte Fläche" des ursprünglichen Bebauungsplans Nr. 157 "Neue Mitte Golm" sah für die Fläche eine Grünfläche sowie ein Mischgebiet vor. Maßgebliche Leitgedanken waren hier, die Baumbestände zu erhalten, einen grüngeprägten Abstand zwischen der nördlich liegenden gewerblichen Nutzung und der südlich befindlichen Mischnutzung zu realisieren und einen passenden Übergang zur südlich des Kossätenwegs befindlichen Wohnnutzung zu schaffen. Auch wenn der Vorentwurf durch die weit fortgeschrittene Rahmenplanung - wie erwähnt, ist der Vorentwurf auf Anfang 2020 zu datieren - bereits überholt ist, zeigt er doch richtungsgebende Entwicklungslinien, die sich auch im Rahmenplan wiederfinden. Zusammenfassend lässt sich hinsichtlich des Bearbeitungsstandes des Bebauungsplans Nr. 157-2 "Neue Mitte Golm (Süd-Ost)" festhalten, dass dieser voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2023 weiter aktiv auf Grundlage der Aussagen, die der dann abgestimmte und beschlossene Rahmenplan Golm trifft, bearbeitet wird. Inwieweit der Geltungsbereich in bestimmten Bereichen anzupassen ist, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend gesagt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die im Vorentwurf dargelegten Festsetzungen eine Veränderung erfahren und den Maßgaben der Rahmenplanvorstellungen entsprechend modifiziert werden. Allerdings können auch hierzu noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. Zum oben unter 2. genannten Fragenkomplex kann zunächst abermals auf den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm" verwiesen werden. Die darin enthaltene Grünfläche orientiert sich an dem vorhandenen Baumbestand, der von Anfang an als wertvoll erachtet wurde. So heißt es beispielsweise in der Begründung zum Vorentwurf auf Seite 56: "Die Freifläche mit den bestehenden Eichenreihen zwischen dem eingeschränkten Gewerbegebiet GEe 6 und dem zukünftigem Urbanen Gebiet MU wird als öffentliche naturnahe Grünfläche A 11 festgesetzt. Die Flächenausdehnung erfolgt so, dass innerhalb der öffentlichen Grünfläche alle Baumkronen der Eichenreihen vollständig enthalten sind. Die Festsetzung dient dazu den vorhandenen, ökologisch wertvollen Eichenbestand sowie die begleitenden Wiesen und Krautsäume zu sichern und zu entwickeln." Diverse Stellungnehmende haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ebenfalls auf die Wichtigkeit des Baumerhalts hingewiesen. Auch der Rahmenplan sieht den Erhalt weiter vor. Somit kann festgehalten werden, dass auch der weiter zu bearbeitende Bebauungsplan den Erhalt der Bäume vorsieht. Die am 23.06.2022 im Ortsbeirat Golm gezeigte Präsentation zu den geplanten Sonderwohnformen am Kossättenweg zeigt, dass auch bei der Planung der Unterkünfte der Baumbestand erhalten bleibt (Folie 8 und 9). Die Präsentation kann im Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt Potsdam im entsprechenden Eintrag der Ortsbeiratssitzung heruntergeladen werden. Die Veranschaulichung enthält auch eine "Optionsfläche" (Folie 8), die zwischen dem "Base Camp" und dem beplanten Areal liegt. Hierbei handelt es sich - so vermute ich - um die von Ihnen ebenfalls angesprochene Grünfläche (Flurstück 1681, Flur 2, Gemarkung Golm). Dieses befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam. Im Rahmen der Genehmigung des benachbarten Studentenwohnheims wurde festgestellt (dies dürfte evident sein), dass das Bauvorhaben gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden ist, der gemäß § 15 Bundesnaturschutzgesetz zu kompensieren ist. Entsprechende Maßnahmen zum Eingriff des Ausgleichs wurden vereinbart. Dies betrifft auch die hier im Fokus stehende Fläche. Es ist eine bereits in die Öffentlichkeit transportierte Information, dass sich die Flächen nördlich des Kossätenwegs, auf denen die Gemeinschaftsunterkünfte errichtet werden sollen, im Eigentum der Pro Potsdam GmbH befinden. Obgleich Behörden keine Auskunft (nur bei einem nachgewiesenen berechtigten Interesse) über Grundstückseigentümer herausgeben dürfen, ist dies in diesem Fall unproblematisch, da die Pro Potsdam GmbH als stadteigener und vermögenshaltender Unternehmensverbund der Landeshauptstadt Potsdam agiert. Die bisherigen Planungen für die Unterkünfte am Kossätenweg nehmen diese Fläche nicht in Anspruch. Es ist jedoch zu erwähnen, dass gegenwärtig verschiedene Planungsvarianten erarbeitet werden, von denen mindestens eine auch eine Inanspruchnahme der Grünfläche vorsieht. Die Pro Potsdam GmbH ist hier weiterhin im Planungsprozess und steht im engen Kontakt mit der Verwaltung. Weitere Informationen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht gegeben werden, da die Planung noch nicht so weit gereift ist. Sie fragen zudem, ob für das Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung stattgefunden hat. Lassen Sie mich zunächst die planungsrechtliche Situation kurz erläutern. In der Regel sind mehr als 90 Prozent aller Bauvorhaben nach den Maßgaben der §§ 30, 34 oder 35 des Baugesetzbuches zu beurteilen. Ungeachtet weiterer kleinerer Besonderheiten, die hier unerwähnt bleiben sollen, decken die entsprechenden Regelungen (Zulässigkeit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, im Außenbereich) viele Vorhaben ab. Wie unter anderem in der erwähnten Ortsbeiratssitzung angerissen, soll zur Errichtung der Unterkünfte der § 246 Baugesetzbuch herangezogen werden. Der Bundestag hat die Änderung des Paragraphen vor Kurzem beschlossen. So soll die schnelle und unbürokratische Planung von Unterkünften für Geflüchtete möglich werden (Absatz 9). Obgleich damit diese "spezielle Nutzung" auch ohne ein Bebauungsplanverfahren zugelassen werden kann, dürfen jedoch bestimmte Aspekte nicht außer Betracht geraten. Die Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<http://www.gesetze-im-internet.de/uvp...> beinhaltet eine Liste mit Vorhaben, welche eine Prüfung erfordern. In Anhang 1 sind insgesamt 149 Vorhabentypen aufgelistet, meist mit Angabe von Schwellenwerten ab welchen Größenordnungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt. Die Liste unterscheidet zwischen Vorhaben, für die stets eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird und jenen, bei denen eine Vorprüfung stattfindet. Eine Vorprüfung des Einzelfalls greift bei Vorhaben, bei denen nach der Wertung des Gesetzgebers erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen möglich, aber nicht in jedem Einzelfall zu erwarten sind. Das Ziel der Vorprüfung ist es dann, mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens überschlägig abzuschätzen und zu entscheiden, ob für ein konkretes Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm" hat ein externes Büro umwelt-, naturbezogene und -schutzrechtliche sowie klimatische Aspekte untersucht und Gutachten angefertigt. Dies betrifft beispielsweise die Wertigkeit der vorhandenen Böden und Strukturen sowie ein mögliches Vorkommen von speziellen Arten geschützter Flora und Fauna. Eine darüber hinausgehende Umweltverträglichkeitsprüfung für das konkrete Vorhaben am Kossätenweg wurde bisher nicht durchgeführt. Wie erwähnt, liegen beispielsweise die konkreten städtebaulichen Kennzahlen noch nicht fest. Darüber hinaus ergibt sich aus Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<http://www.gesetze-im-internet.de/uvp...> keine spezielle Notwendigkeit. Sehr << Antragsteller:in >> ich hoffe, ich konnte mit den Ausführungen bereits einiges Ihrer Fragen beantworten. Wie oben geschrieben, zögern Sie bei Nachfragen nicht, mich anzurufen oder per E-Mail anzuschreiben. Die unter 2. erwähnten Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs können im Rahmen einer Akteneinsicht vertiefend dargelegt werden, zu der wir einen Termin vereinbaren müssten. Mit Ihrem Einverständnis würde ich die Informationen (ohne Nennung Ihres Namens) auch dem Ortsbeirat zur Verfügung stellen, um einen fortlaufend aktuellen Informationsstand zu ermöglichen. In der Ortsbeiratssitzung am 25.08.2022 wird auch die Straßenaus-/umbauplanung des westlichen Kossätenwegs Thema sein. Die Tagesordnung ist dem Ratsinformationssystem noch nicht zu entnehmen, Sie können sich den Termin vielleicht aber ja schon notieren. Mit freundlichen Grüßen