Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions GmbH

Nach vorliegenden Erkenntnisstand ist die Fa. Procilon tief in das EGVP und insbesondere in den Anschluss der DE-MAIL Systeme integriert. Bei Nachrichten an Staatsanwaltschaften und Gerichten taucht immer die DE-MAIL Adresse <<E-Mail-Adresse>> auf, die auf die Firma Procilon registriert ist. Die Fa. Procilon scheint dabei den gesamten DE-MAIL Verkehr zu entschlüsseln und dann den Gerichten per EGVP zuzustellen.
Ich bitte Sie mir alle Verträge und Aufgaben der Firma Procilon zu übersenden. Zugleich möchte ich Einblick in den Quellcode des EGVP und den verwendeten Verschlüsselungsverfahren haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2022
  • Frist
    17. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach vorliegen…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions GmbH [#252895]
Datum
8. Juli 2022 11:49
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach vorliegenden Erkenntnisstand ist die Fa. Procilon tief in das EGVP und insbesondere in den Anschluss der DE-MAIL Systeme integriert. Bei Nachrichten an Staatsanwaltschaften und Gerichten taucht immer die DE-MAIL Adresse <<E-Mail-Adresse>> auf, die auf die Firma Procilon registriert ist. Die Fa. Procilon scheint dabei den gesamten DE-MAIL Verkehr zu entschlüsseln und dann den Gerichten per EGVP zuzustellen. Ich bitte Sie mir alle Verträge und Aufgaben der Firma Procilon zu übersenden. Zugleich möchte ich Einblick in den Quellcode des EGVP und den verwendeten Verschlüsselungsverfahren haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/252895/upload/981ca75f524d75e6a04dd5a731ca697914639985/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions …
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions GmbH [#252895]
Datum
10. August 2022 05:01
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions GmbH“ vom 08.07.2022 (#252895) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions GmbH“ [#252895]
Datum
10. August 2022 05:04
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/252895/auth/0f455ceff401f678662633db4a4d380ff4a49559/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Informationsinhaber bis heute nicht geantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 252895.pdf Anfragenr: 252895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/252895/upload/981ca75f524d75e6a04dd5a731ca697914639985/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Vermittlung bei Anfrage „Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions GmbH“ [#252895]
Datum
10. August 2022 05:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions GmbH [#252895]; Fristverlängerung gemäß § 7 Abs. 7 Satz 2 LIFG
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions GmbH [#252895]; Fristverlängerung gemäß § 7 Abs. 7 Satz 2 LIFG
Datum
11. August 2022 09:38
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
KLAGE Klage aus dem Klageautomat per DE-MAIL gesendet.
An Verwaltungsgericht Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
KLAGE
Datum
11. November 2022
An
Verwaltungsgericht Stuttgart
Status
Klage aus dem Klageautomat per DE-MAIL gesendet.
Verwaltungsgericht Stuttgart
Klageeingang Bestätigung der Klage mit Fristetzung von 4 Wochen für den Beklagten
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Klageeingang
Datum
15. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Bestätigung der Klage mit Fristetzung von 4 Wochen für den Beklagten
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Der Landesbeauftragte für den Datenschu…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions GmbH“ [#252895] 0221.4-15/367
Datum
23. November 2022 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist für den Bereich Informationsfreiheit nach Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) beratend und vermittelnd tätig. Sie hatten sich an uns gewandt, da ihr Auskunftsersuchen nach dem LIFG nicht fristgerecht bearbeitet wurde. Wir haben uns inzwischen an die Stelle gewandt. Dort wird auf unser Ersuchen hin geprüft, inwiefern zeitnah die angefragten Informationen herausgeben werden können. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Stuttgart
Klageeingang
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Klageeingang
Datum
6. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Darstellung des Gegners
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Darstellung des Gegners
Datum
6. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Schreiben des Gerichts Schreiben des Gerichts mit Schreiben des Beklagten 1. kurze Stellungnahme
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Schreiben des Gerichts
Datum
6. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Schreiben des Gerichts mit Schreiben des Beklagten 1. kurze Stellungnahme
Verwaltungsgericht Stuttgart
Schriftsatz des Beklagten vom 30.11.2022
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Schriftsatz des Beklagten vom 30.11.2022
Datum
6. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage übersenden wir Ihnen folgendes Schreiben. Mit freundli…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
WG: Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions GmbH [#252895]
Datum
7. Dezember 2022 10:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
image001.jpg
2,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage übersenden wir Ihnen folgendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, gerne bin ich bereit, die Kosten zu übernehmen. Mi…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions GmbH [#252895]
Datum
7. Dezember 2022 13:37
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, gerne bin ich bereit, die Kosten zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252895/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Zuschrift vom 9. Dezember 2022 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben erhalten Sie mi…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Zuschrift vom 9. Dezember 2022
Datum
16. Dezember 2022 12:58
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
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32,8 KB
image002.jpg
9,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Zuschrift vom 7. Dezember 2022 [#252895] Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf Ihr Schreiben vom 07…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Zuschrift vom 7. Dezember 2022 [#252895]
Datum
19. Dezember 2022 11:43
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf Ihr Schreiben vom 07.12.2022 erbitte ich zusätzlich die Zertifikatsnummer des ISO 27001/20018 des BSI, damit ich Ihre Aussagen validieren kann, ob IT-Grundschutz für das Rechenzentrum eingehalten wird. Denn nur mit einem aktuell gültigen Zertifikat würde ich dem RZ Betreiber ausreichend vertrauen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252895/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Stuttgart
Anfrage nach Aussetzung des Verfahrens Das beklagte Ministerium beantragt eine Aussetzung des Verfahrens nach § 7…
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach Aussetzung des Verfahrens
Datum
3. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Das beklagte Ministerium beantragt eine Aussetzung des Verfahrens nach § 75 S. 3 VwGO. Grund: Es müssen sämtliche Länder und der Bund in die Anfrage einbezogen werden. Es scheinen Probleme in der Informationssicherheit und dem Datenschutz möglich.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 03.01.2023 habe ich am 07.01.2023 erhalten. Ein Grund für die Au…
An Verwaltungsgericht Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Januar 2023
An
Verwaltungsgericht Stuttgart
Status
126,8 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 03.01.2023 habe ich am 07.01.2023 erhalten. Ein Grund für die Aussetzung ist vorliegend nicht erkennbar. Der Beklagte äußert lediglich dass komplexe Zusammenhänge innnerhalb der gesamten Justitz des Bundes und aller Länder vorliegen und notwendige Abstimmungen durchzuführen sind. Zudem sind Fragen des Datenschutzes und der Informationssicherheit zu beantworten. Der Beklagte hat auch nicht bis zum 15.12.2022 den begehrten Verwaltungsakt erlassen und nicht begründet, dass Ihm die Auskunft nicht möglich sei. Das VIFG kennt dabei keine Fristen, die über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten hinausgehen. Die IFG-Anfrage datiert dabei vom 08. Juli 2022 und hat somit heute schon eine Laufzeit von 6 Monaten. Im Lichte der VO EU 2016/679 (DSGVO), Art. 12 Abs. 5 ergibt sich auch aus dem Zweck des Datenschutzes gerade eine sehr kurze Frist für die entsprechenden Antworten. Einer Fristverlängerung kann ich aus obigen Gründen eigentlich nicht zustimmen. Um des Friedenswillen stimme ich einer einmaligen Aussetzung des Verfahrens um zwei Monate zu.
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Kostenvorschuss Der Beklagte verlangt einen Kostenvorschuss mit Fristsetzung
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Kostenvorschuss
Datum
11. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Der Beklagte verlangt einen Kostenvorschuss mit Fristsetzung
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Überweisung Nachweis der Überweisung
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Überweisung
Datum
13. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Nachweis der Überweisung
<< Anfragesteller:in >>
AW: Überweisung [#252895] Guten Tag, anbei erhalten Sie den Nachweis der Überweisung der 500 Euro. Mit freundlic…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überweisung [#252895]
Datum
14. Januar 2023 07:10
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei erhalten Sie den Nachweis der Überweisung der 500 Euro. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Procilon Gateway [#252895] Guten Tag, nach meinen weitergehenden Ermittlungen scheint es sich bei dem System von …
An Verwaltungsgericht Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Procilon Gateway [#252895]
Datum
24. Januar 2023 19:24
An
Verwaltungsgericht Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nach meinen weitergehenden Ermittlungen scheint es sich bei dem System von Procilon vielmehr um eine Betriebsschnittstelle zur klassischen SMTP Mail zu handeln. Die Implementierung in das EGVP ist dabei möglicherweise nur ein Nebenprodukt. Nach vorliegenden Informationen werden die DE-Mails in eine Outlook/Exchange Infrastruktur transportiert und von Dort als reguläre SMTP-MAIL zugestellt. Siehe die IFG-Anfrage hier. https://fragdenstaat.de/anfrage/beschluss-10-e-1898-22-vom-01-12-2022/ Dazu hätte ich dann gerne alle Verfahrensdokumente, die Dateschutzfolgenabgschätzung, die TOMs gegen das zufällige versenden von SMTP Mails an das DE-Mail System. Die eiDAS Zertifizierung der Procilon als auch die Akkreditierungs-ID BSI für den DE-MAIL Betrieb. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252895/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Stuttgart
AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage scheint Bezug auf eine…
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Betreff
AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895]
Datum
26. Januar 2023 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage scheint Bezug auf eine vorhergehende Korrespondenz zu nehmen, die hier nicht bekannt ist. Daher kann Ihre Anfrage von hier aus auch nicht vollständig nachvollzogen werden. Soweit ersichtlich, liegen hier aber auch keine Informationen oder Unterlagen zu den von Ihnen angesprochenen Punkten vor; dies entspricht auch der insoweit beschränkten Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Stuttgart
Beschluss des VG Der Antrag des Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt. + Begründung.
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss des VG
Datum
27. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Der Antrag des Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt. + Begründung.
<< Anfragesteller:in >>
AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895] Guten Tag, nach meinen weitergehenden Ermittlungen scheint es sich bei dem …
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895]
Datum
29. Januar 2023 13:14
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, nach meinen weitergehenden Ermittlungen scheint es sich bei dem System von Procilon vielmehr um eine Betriebsschnittstelle zur klassischen SMTP Mail zu handeln. Die Implementierung in das EGVP ist dabei möglicherweise nur ein Nebenprodukt. Nach vorliegenden Informationen werden die DE-Mails in eine Outlook/Exchange Infrastruktur transportiert und von Dort als reguläre SMTP-MAIL zugestellt. Siehe die IFG-Anfrage hier. https://fragdenstaat.de/anfrage/beschluss-10-e-1898-22-vom-01-12-2022/ Dazu hätte ich dann gerne alle Verfahrensdokumente, die Dateschutzfolgenabgschätzung, die TOMs gegen das zufällige versenden von SMTP Mails an das DE-Mail System. Die eiDAS Zertifizierung der Procilon als auch die Akkreditierungs-ID BSI für den DE-MAIL Betrieb. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bat um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions GmbH“ [#252895]
Datum
2. Februar 2023 15:56
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bat um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/252895/ Könnten Sie mir bitte Einsicht die Vermittlungsakte gewähren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 252895.pdf - 2022-08-11_1-lifg-antrag-vertrgeundrollenderprocilonitsoluti-docx.pdf - 2022-11-11_1-2022-11-11-mdi-baden-wuertenberg-geschw-geschwaerzt.pdf - 2022-11-15_1-14-k-5803-22-klage-procilon-eingang-geschwaerzt.pdf - 2022-12-06_1-img20221209-13591848.pdf - 2022-12-06_2-img20221210-12190231.pdf - 2022-12-06_3-img20221210-12190231.pdf - 2022-12-06_4-img20221210-12190231_1.pdf - 2022-12-06_4-img20221210-12190231.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2022-12-07_1-antwortschreiben.pdf - 2022-12-07_1-image001.jpg - 2022-12-16_1-antwortschreiben.pdf - 2022-12-16_1-image001.jpg - 2022-12-16_1-image002.jpg - 2023-01-03_1-img20230108-05411828-geschwarzt.pdf - 2023-01-08_1-screenshot-2023-01-08-060325.png - 2023-01-11_1-img20230114-06541836.pdf - 2023-01-13_1-screenshot-2023-01-14-070516-geschwaerzt.pdf - 2023-01-14_1-screenshot-2023-01-14-070516-geschwaerzt.pdf - 2023-01-27_1-img20230202-15400801-geschwaerzt.pdf Anfragenr: 252895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252895/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Vermittlung bei Anfrage „Verträge und Rollen der Procilon IT Solutions GmbH“ [#252895]
Datum
2. Februar 2023 15:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre LIFG Anfrage vom 19. Dezember 2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Übermittlung der…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre LIFG Anfrage vom 19. Dezember 2022
Datum
6. Februar 2023 16:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Übermittlung der Zertifikatsnummer nach ISO 27001 vom 19. Dezember 2022 lehnen wir gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (LIFG BW) ab, da hierdurch Belange der öffentlichen Sicherheit gefährdet würden. Die aus dem Zertifikat ersichtlichen Informationen bieten potentiellen Angreifern Unterstützung bei der Ermittlung spezifischer Angriffsvektoren auf die Kommunikationsinfrastruktur der Justiz. Diese gilt gemäß § 2 Abs. 10 BSI-Gesetz (BSIG) als kritische Infrastruktur, weshalb ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Information ihrerseits nicht besteht. Wir bitten um Verständnis, dass insbesondere zu Akten und Dokumenten betreffend kritische Infrastrukturen kein Anspruch auf Informationszugang besteht. Wie wir Ihnen in unserem Schreiben vom 7. Dezember 2022 bereits mitgeteilt haben, liegt uns ein entsprechendes Zertifikat nach ISO 27001 selbstverständlich vor, was wir Ihnen gerne erneut versichern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre LIFG Anfrage vom 19. Dezember 2022 [#252895] Sehr << Anrede >> hiermit erhebe ich Widerspruc…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre LIFG Anfrage vom 19. Dezember 2022 [#252895]
Datum
6. Februar 2023 17:41
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit erhebe ich Widerspruch. Nach Prüfung des § 2 Abs. 10 BSI-G steht fest, dass gerade die Justiz nicht Bestandteil der Kritis ist. § 2 Abs. 10 BSI-G lautet: (10) Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die 1. den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören und 2. von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden. Die Kritischen Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes werden durch die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 näher bestimmt. von Justiz ist dort keine Rede. Zugleich geht Ihre Argumentation leer. Denn durch die Nennung der Nr. des ISO Zertifiakts werden keine Informationen offen gelegt, die eine Gefährdung der Infrastruktur ermöglichen. Grundsätzlich veröffentlicht das BSI die Zertifikate auf seiner Website. Ihre Argumentation trägt daher die Entscheidung nicht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
AW: EXTERN AW: Ihre LIFG Anfrage vom 19. Dezember 2022 [#252895] Sehr << Antragsteller:in >> ein Vorv…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN AW: Ihre LIFG Anfrage vom 19. Dezember 2022 [#252895]
Datum
8. Februar 2023 17:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ein Vorverfahren ist nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO unstatthaft, da es sich um einen Bescheid einer obersten Landesbehörde handelt. Wir gehen davon aus, dass Sie an der Erklärung des Widerspruchs nicht festhalten. Sollten Sie entgegen dieser Annahme eine gegebenenfalls kostenpflichtige Verbescheidung wünschen, bitten wir um Nachricht. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die nachfolgende Rechtbehelfsbelehrung und die genannte Frist unabhängig davon zu beachten ist. Gegen den Bescheid vom 6. Februar 2023, mit dem wir Ihren Antrag auf Übermittlung der Zertifikatsnummer nach ISO 27001 vom 19. Dezember 2022 gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (LIFG BW) abgelehnt haben, kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe unmittelbar Klage erhoben werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart zu erheben. Bezüglich Ihrer inhaltlichen Rückmeldung weisen wir erneut darauf hin, dass kein Informationsanspruch bezüglich Akten und Dokumenten, deren Veröffentlichung die Informationssicherheit der Justiz beeinträchtigt, besteht. Dies gilt für KRITIS wie auch für sonstige IT-Komponenten, so dass, unterstellte man die Richtigkeit Ihrer diesbezüglichen Ausführungen, keine andere Entscheidung angezeigt ist. Ihre Einschätzung, wonach die grundsätzliche Veröffentlichung der Zertifikate des BSI durch dieses selbst bereits eine Gefährdungslage ausschließe, können wir nicht teilen. Als potentieller Angriffsvektor ist die Geolokalisation spezifischer Betriebsstandorte von Infrastrukturkomponenten grundlegend anders zu bewerten, als die Information, dass ein spezifisches Rechenzentrum nach ISO 27001 zertifiziert wurde. Die erhöhte Gefährdungslage resultiert insoweit aus der Verknüpfung für sich genommen weniger kritischer Informationen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
AW: EXTERN AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895] Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehren mit Nachric…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895]
Datum
10. Februar 2023 15:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehren mit Nachricht vom 29. Januar 2023 Auskunft gemäß dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG). Zu Ihrer Anfrage tragen Sie folgenden Sachverhalt vor: Nach Ihren weitergehenden Ermittlungen soll es sich bei dem System von Procilon um eine Betriebsschnittstelle zur klassischen SMTP Mail handeln. Die Implementierung in das EGVP sei dabei möglicherweise nur ein Nebenprodukt. Nach Ihnen vorliegenden Informationen würden die DE-Mails in eine Outlook/Exchange Infrastruktur transportiert und von Dort als reguläre SMTP-MAIL zugestellt. Sie verweisen zum Sachverhalt auf eine IFG-Anfrage unter https://fragdenstaat.de/anfrage/beschluss-10-e-1898-22-vom-01-12-2022/. Mit Ihrer Anfrage bitten Sie um Übersendung aller Verfahrensdokumente, die Datenschutzfolgenabschätzung, die TOMs gegen das zufällige versenden von SMTP Mails an das DE-Mail System, die eiDAS Zertifizierung der Procilon sowie die Akkreditierungs-ID BSI für den DE-MAIL Betrieb. Wir lehnen Ihren oben bezeichneten Antrag hiermit ab. Zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt liegen unserem Haus keine Unterlagen vor. Eine "Betriebsschnittstelle zur klassischen SMTP-Mail", mit der DE-Mails als "reguläre SMTP-Mail" zugestellt werden, wird seitens der Justiz weder entwickelt noch betrieben. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe unmittelbar Klage erhoben werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: EXTERN AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895] Sehr << Anrede >> ich bitte um die Zustellung der l…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895]
Datum
10. Februar 2023 16:20
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um die Zustellung der ladungsfähigen Anschrift der Justitz. Denn nach Ihren obigen Ausführungen liegen erhebliche Datenschützmängel vor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895] Sehr << Antragsteller:in >> eine Klage ge…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895]
Datum
13. Februar 2023 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> eine Klage gegen den Bescheid ist, wie bereits Ihre Klage vom 11. November 2022, gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, zu richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895] Sehr << Anrede >> ich danke für Ihre schne…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895]
Datum
13. Februar 2023 11:47
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für Ihre schnelle Nachricht. Ich möchte jedoch gar nicht gegen den Bescheid klagen. Denn dafür dürfte mir das Rechtschutzinteresse tatsächlich fehlen. Ich will jedoch, da ganz offensichtlich relevante Gesetze nicht eingehalten werden, wegen Datenschutzverletzungen klagen. Ich könnte natürlich alle Gerichte; Staatsanwaltschaften und IT-Dienstleiter einzeln verklagen. Die von Ihnen benannte Justiz wäre mir daher lieber, denn nach dem vorliegenden Sachvertrag von Ihnen dürfte die Justiz der Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. DSGVO sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Justiz durch Ihr Haus bundesweit vertreten wird. Daher nochmals deutlich die Bitte um die ladungsfähige Anschrift der Justiz. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Einsicht die Vermittlungsakte des LfDI [#252895] Unser Aktenzeichen: 0221.4-15/407 Sehr << Antragsteller:in …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Einsicht die Vermittlungsakte des LfDI [#252895] Unser Aktenzeichen: 0221.4-15/407
Datum
3. März 2023 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten mit E-Mail-Schreiben vom 10. August 2022 um Vermittlung bzgl. Ihrer Anfrage vom 08. Juli 2022 an das Justizministerium Baden-Württemberg gebeten. Dieses hatte Ihnen am 10. August 2022 mitgeteilt, die Frist zur Beantwortung aufgrund der Komplexität der Antragsprüfung auf bis zu drei Monate zu verlängern. Nach Fristablauf hatten Sie am 11. November 2022 Klage vor dem VG Stuttgart erhoben. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) ist für den Bereich Informationsfreiheit nach Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) vermittelnd und beratend tätig. Nach einer Anrufung ist es seine Aufgabe, vermittelnd zwischen der antragstellenden Person und der öffentlichen Stelle tätig zu werden. Dies soll zur außergerichtlichen Streitschlichtung beitragen. Noch bevor wir das Justizministerium um Stellungnahme gebeten hatten, erlangten wir Kenntnis von Ihrer Klageerhebung. Aus diesem Grund haben wir kein formelles Vermittlungsverfahren eröffnet, sondern uns telefonisch an das Ministerium gewandt, auf die Fristüberschreitung sowie das Verfahren bei LIFG-Anfragen hingewiesen und gebeten, Ihnen möglichst bereits vor Beginn der Gerichtsverhandlung auf Ihren Antrag zu antworten (November 2022). Die Akte zu Ihrer Vermittlungsanfrage beinhaltet Ihre Schreiben an uns, Auszüge aus dem Verlauf von FragDenStaat.de und die Zwischennachricht an Sie. Die Notiz zu dem Telefonat mit dem Ministerium finden Sie anbei. Weitere Unterlagen liegen nicht vor. Sollten Sie vor Ort bei uns Einsichtnahme wünschen, bitten wir um Terminvereinbarung. Gerne können Sie zur weiteren Beratung bezüglich Ihres LIFG-Antrags - auch telefonisch - auf uns zu kommen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: EXTERN AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895] Sehr << Antragsteller:in >> es…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: EXTERN AW: EXTERN Procilon Gateway [#252895]
Datum
13. März 2023 12:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> es gilt hier das Rechtsträgerprinzip (§ 78 VwGO). Das bedeutet, etwaige Klagen gegen Landesjustizbehörden sind gegen deren Rechtsträger zu richten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Anfrage des Gerichts Mahnung des Gerichts an den Beklagten
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage des Gerichts
Datum
23. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Mahnung des Gerichts an den Beklagten
Verwaltungsgericht Stuttgart
Mahnung an die Beklagte
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Mahnung an die Beklagte
Datum
27. April 2023
Status
Warte auf Antwort
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Auskunft
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
3. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort

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Verwaltungsgericht Stuttgart
Kostenfestsetzung Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Kostenfestsetzung
Datum
21. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.