Nutzung des Fahrdienst nach Sylt

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Informationen zur Nutzung des Fahrdienstes des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der Hochzeit von Christian Lindner auf Sylt.

Wie viele Fahrzeuge haben Mitglieder des Deutschen Bundestags nach Sylt transportiert?
Welcher Abgeordneter hat den Fahrdienst in Anspruch genommen?

Insbesondere interessiert mich, ob folgende Personen den Dienst in Anspruch genommen haben:
Olaf Scholz
Robert Habeck
Annalena Baerbock
Wolfgang Kubicki
Armin Laschet
Marco Buschmann

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zur…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung des Fahrdienst nach Sylt [#252998]
Datum
10. Juli 2022 17:20
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Nutzung des Fahrdienstes des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der Hochzeit von Christian Lindner auf Sylt. Wie viele Fahrzeuge haben Mitglieder des Deutschen Bundestags nach Sylt transportiert? Welcher Abgeordneter hat den Fahrdienst in Anspruch genommen? Insbesondere interessiert mich, ob folgende Personen den Dienst in Anspruch genommen haben: Olaf Scholz Robert Habeck Annalena Baerbock Wolfgang Kubicki Armin Laschet Marco Buschmann
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252998/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - ZR 4-1334-IFG-232/2022 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - ZR 4-1334-IFG-232/2022
Datum
12. Juli 2022 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
882,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> das anhängende Dokument sende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung Mit freundlichen Grüßen