Einsatz optoelektronischer Verfahren bei der Vegetationskontrolle, Menge an Glyphosat
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Neuausschreibung der Vegetationskontrolle vor einigen Jahren wollte die DB moderne Techniken bei den Unkrautspritzzügen einführen.
Unter anderem war die Rede von optoelektronischen Verfahren auch im Randbereich der Gleise (derartige Verfahren kamen wohl schon längere Zeit im Bereich zwischen den Schienen zur Anwendung). Tatsächlich wurden die Spritzzüge wohl mit der entsprechenden Technik nachgerüstet, zumindest kann man seit rund 2-3 Jahren Beleuchtungseinrichtungen und Kameras sowohl an den älteren Modellen als auch an den neuen containermodular aufgebauten Zügen erkennen. Ich nehme an, dass es sich hierbei um die Sensoren für die neue Technik handelt.
Kürzlich konnte ich einen Unkrautspritzzug bei der Arbeit beobachten. Als Eisenbahnfreund habe ich den Zug einige Kilometer mit dem Auto verfolgt und auf Video aufgezeichnet.
Dieser besprühte allerdings den Randbereich auf vielen Kilometern durchgehend ohne Unterbrechung. Der Bediener hatte augenscheinlich eine Hand am Bedienpult und steuerte auf Knopfdruck eine zweite Düse die punktuell im Bereich zwischen den Schienen Bewuchs besprühte.
Bei anderen Anfragen auf dieser Plattform bezifferten Sie die ausgebrachte Menge an Herbiziden für 2018 mit 56,1 Tonnen (davon 54,8 Tonnen Glyphosat, https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-des-unkrautvernichters-glyphosat-durch-die-db-netz-ag/) bzw. 65 Tonnen Glyphosat (https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzung-von-glyphosat-2/).
Meine Fragen:
- Wieso weichen die von Ihnen für 2018 veröffentlichten Zahlen voneinander ab?
- Wieviele Tonnen Herbizide wurden in 2019, 2020 und falls schon bekannt in 2021 ausgebracht? Im integrierten Bericht finde ich leider keine Mengenangaben.
- Kommt die neue optoelektronische Technik heute deutschlandweit zum Einsatz, oder ist diese immer noch in der Erprobungsphase? Augenscheinlich kam sie ja bei dem von mir beobachteten Spritzzug nicht zum Einsatz.
Ich bedanke mich für Ihre Mühen und bedanke mich für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Braun
(das Kleingedruckte was ab hier folgt schreibt die Plattform fragdenstaat.de automatisch)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Juli 2022
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16. August 2022
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