Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Pressemitteilung des (bisherigen) MWIDE NRW vom 25.01.2022 hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett am 25.01.2022 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.

Der Beschluss soll auf einer gemeinsame Kabinettvorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen beruhen.

Ich bitte mir eine Kopie der gemeinsamen Kabinettvorlage, einen Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Kabinettsitzung sowie Links oder, sofern nicht veröffentlicht, PDFs etwaiger Umsetzungserlasse oder von Umsetzungsnormen (Gesetze, Verordnungen). Zukommen zu lassen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut Pressemitteil…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 [#253165]
Datum
12. Juli 2022 14:09
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut Pressemitteilung des (bisherigen) MWIDE NRW vom 25.01.2022 hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett am 25.01.2022 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Der Beschluss soll auf einer gemeinsame Kabinettvorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen beruhen. Ich bitte mir eine Kopie der gemeinsamen Kabinettvorlage, einen Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Kabinettsitzung sowie Links oder, sofern nicht veröffentlicht, PDFs etwaiger Umsetzungserlasse oder von Umsetzungsnormen (Gesetze, Verordnungen). Zukommen zu lassen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253165/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 [#253165]
Datum
16. August 2022 17:32
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023“ vom 12.07.2022 (#253165) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 [#253165]
Datum
4. September 2022 13:19
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023“ vom 12.07.2022 (#253165) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, dessen Erhalt wir Ihnen hiermit gerne bes…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 [#253165]
Datum
5. September 2022 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, dessen Erhalt wir Ihnen hiermit gerne bestätigen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen hier im Team der Soforthilfe keine weiteren Unterlagen zur Fristverlängerung zur Verfügung stellen können. Sie finden alle notwendigen Informationen rund um die Rückzahlungsfrist und auch das Rückmeldeverfahren unter folgendem Link: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020. Ausdrücklich weisen wie darauf hin, dass die Verlängerung der Rückzahlungsfrist für Teil- oder Vollrückzahlungen bis zum 30.06.2023 grundsätzlich für alle Antragsteller gilt und es keiner gesonderten (schriftlichen) Zustimmung unsererseits bedarf, um diese in Anspruch zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort ist leider nicht akzeptabel. Ich bitte die Anfrage nicht von dort zu…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 [#253165]
Datum
5. September 2022 10:29
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort ist leider nicht akzeptabel. Ich bitte die Anfrage nicht von dort zu beantworten, sondern im Ministerinnenbüro, dort MB3. Dort kann man die Frage beantworten und mir die zutreffenden Informationen zukommen lassen, wenn man will und sich an Artikel 20 Absatz 3 GG i.V.m. dem IFG erinnern möchte. Laut Pressemitteilung des (bisherigen) MWIDE NRW vom 25.01.2022 hatte das nordrhein-westfälische Landeskabinett am 25.01.2022 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Der Beschluss soll auf einer gemeinsamen Kabinettvorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen beruhen. Ich hatte darum gebeten, mir eine Kopie der gemeinsamen Kabinettvorlage, einen Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Kabinettsitzung sowie Links oder, sofern nicht veröffentlicht, PDFs etwaiger Umsetzungserlasse oder von Umsetzungsnormen (Gesetze, Verordnungen) zukommen zu lassen. Daher sollte MB3 in Ihrem Hause in der Lage sein, meine Anfrage zielführend zu beantworten. Im Übrigen bitte ich die Anfrage in Ihrem Hause solange weiterzusenden, bis die zuständige Person gefunden wurde. Das Finanzministerium hat sich nämlich auch schon für unzuständig erklärt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253165/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 12.7.22 Sehr << Antragsteller:in >> als Anhang übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihr…
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Sehr << Antragsteller:in >> als Anhang übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 12. Juli 2022. Darüber hinaus habe ich Ihnen auch die im Bescheid genannten Anlagen beigefügt: - FAQ des MWIKE zur Verlängerung der Rückzahlungsfrist (auch abrufbar unter folgendem Link: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-faq-rueckmeldung) - E-Mail vom 25.01.2022 an die Bezirksregierungen zur Verlängerung der Rückzahlungsfrist Mit freundlichen Grüßen