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Seit wann hat das BMUB Kenntnis vom Kobelco Report (10.Nov 2017)?

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF)
als Antwort an FragdenStaat.de:

1.) Seit wann hat das BMUB Kenntnis von dem Kobelco Report (10.Nov 2017)
"Report on investigation into the causes of the Kobelco
Steel Group’s inappropriate conducts and on measures
to prevent recurrence"
http://www.kobelco.co.jp/english/releases/files/20171110report_en.pdf

2.) Wie erlangte das BMUB erstmals Kenntnis von dieser Information?

Hintergrund:
http://www.greenpeace.org/japan/ja/news/press/2017/pr201710251/
http://www.greenpeace.org/japan/Global/japan/pdf/Kobesteel_20171024.pdf
http://www.greenpeace.org/japan/Global/japan/pdf/R3235-R1_20161025.pdf

Als einfache IFG-Frage erwarte ich eine umgehende Antwort in 48 Stunden.

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

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Trenner

Nachfolgender Text wurde nicht vom Antragsteller gewählt,
die Plattform Fragdenstaat.de setzt den Text seit einem
Serverupdate ungefragt, unabschaltbar hinzu.

Nachfolgender Text ist nicht Teil des Antrages und ist
von der auskunftspflichtigen Stelle zu ignorieren

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. November 2017
  • Frist
    19. Dezember 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I. Antrag nach d…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Michel
Betreff
Seit wann hat das BMUB Kenntnis vom Kobelco Report (10.Nov 2017)? [#25322]
Datum
15. November 2017 10:08
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de: 1.) Seit wann hat das BMUB Kenntnis von dem Kobelco Report (10.Nov 2017) "Report on investigation into the causes of the Kobelco Steel Group’s inappropriate conducts and on measures to prevent recurrence" http://www.kobelco.co.jp/english/releases/files/20171110report_en.pdf 2.) Wie erlangte das BMUB erstmals Kenntnis von dieser Information? Hintergrund: http://www.greenpeace.org/japan/ja/news/press/2017/pr201710251/ http://www.greenpeace.org/japan/Global/japan/pdf/Kobesteel_20171024.pdf http://www.greenpeace.org/japan/Global/japan/pdf/R3235-R1_20161025.pdf Als einfache IFG-Frage erwarte ich eine umgehende Antwort in 48 Stunden. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit. ######################################################### Trenner Nachfolgender Text wurde nicht vom Antragsteller gewählt, die Plattform Fragdenstaat.de setzt den Text seit einem Serverupdate ungefragt, unabschaltbar hinzu. Nachfolgender Text ist nicht Teil des Antrages und ist von der auskunftspflichtigen Stelle zu ignorieren
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Michel
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage über „fragdenstaat.de“ (#25322) zum "Betrugsfall „Kobe Steel“" vom 15. November 2017 Sehr g…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage über „fragdenstaat.de“ (#25322) zum "Betrugsfall „Kobe Steel“" vom 15. November 2017
Datum
22. Dezember 2017 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michel, beigefügt erhalten Sie das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 15. November 2017. Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Robert Michel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Seit wann hat das BMUB Kenntnis vom Kobelco Report (10.Nov 2017)?“ [#25322]
Datum
22. Dezember 2017 15:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25322 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … A. meine zweite Frage "2. Wie erlangte das BMUB erstmals Kenntnis von dieser Information?" nicht explizit beantwortet wurde, nur "wurde das BMUB am 15. November 2017 aufmerksam". B. Das Datum meines IFG Antrags zu dem Kobelco Report und der erstmaligen Kenntnis des BMUB von diesem Report zusammenfällt. C. Es drängt sich auf, dass das BMUB erst durch meine IFG Anfrage Kenntnis erhalten hat. Eine Uhrzeit als Antwort auf meine Frage wann ist zudem nicht gennant. Wie beurteilt die BFDI die ungenaue Auskunft? Welche Argumente könnte ich für einen Widerspruch nutzen? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 25322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Dezember 2017 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen

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