Jugendbeteiligung in Stutensee

Anfrage an: Stadt Stutensee

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Stutensee hat am 15.03.2018 das erste Jugendforum in der Festhalle Blankenloch veranstaltet, um die Jugendlichen nach §41a GemO zu beteiligen. Hierzu ergeben sich nun folgende Fragen:

1. Ist das „Jugendforum“ ein anerkanntes Gremium innerhalb der Stadt Stutensee? Wenn ja, besitzt dieses Gremium verschiedene Rechte und Pflichten?
Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung der Dokumente, aus denen die Rechte und Pflichten des Jugendforums hervorgehen, vorzugsweise in elektronischer Form (z. B. PDF).

2. Bei welchen Gemeinderatssitzungen oder Ortschaftsratsitzungen wurden Vorschläge/Entscheidungen des Jugendforums bisher berücksichtigt? Von den entsprechenden Sitzungen bitte ich um Zusendung der Sitzungsprotokolle, vorzugsweise in elektronischer Form (z. B. PDF).

3. In den Beschlussvorlagen zu Gemeinderatssitzungen gibt es Felder mit der Aufschrift: „Jugendbeteiligung nach § 41a Gemeindeordnung:“, welche mit Ja oder Nein angekreuzt werden können. In wie vielen Beschlussvorlagen wurde dieses Feld mit „Ja“ angekreuzt. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Beschlussvorlagen, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF) zu.

4. Hat die Stadt Stutensee an die teilnehmenden Jugendlichen des Jugendforums eine Aufwandsentschädigung bezahlt? Wenn ja, wie hoch war diese und an wie viele Personen wurde sie ausgezahlt?

5. Die Stadt Stutensee hat zudem über die Firma hitcom eine App zur Jugendbeteiligung eingekauft. Wie hoch sind die bisherigen Kosten (inklusive Anschaffung) seit Bestellung der App?

Zusätzlich gab es am 03. Mai ein erstes Treffen zum Thema Bürgerbeteiligung im Rathaus Stutensee. Auch hierzu ergeben sich Fragen:

6. Was wurde bei diesem Treffen besprochen? Falls es Ergebnisse gibt, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Dokumente, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF).

7. Wurde an die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung gezahlt? Falls dies der Fall gewesen sein sollte, in welcher Höhe und an wie viele Personen insgesamt?

8. Gibt es Pläne zum nächsten Treffen dieses Gremiums?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Marcel Tritschler
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Stutensee hat am 15.03.2018 das erste Ju…
An Stadt Stutensee Details
Von
Marcel Tritschler
Betreff
Jugendbeteiligung in Stutensee [#253251]
Datum
13. Juli 2022 18:07
An
Stadt Stutensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Stutensee hat am 15.03.2018 das erste Jugendforum in der Festhalle Blankenloch veranstaltet, um die Jugendlichen nach §41a GemO zu beteiligen. Hierzu ergeben sich nun folgende Fragen: 1. Ist das „Jugendforum“ ein anerkanntes Gremium innerhalb der Stadt Stutensee? Wenn ja, besitzt dieses Gremium verschiedene Rechte und Pflichten? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung der Dokumente, aus denen die Rechte und Pflichten des Jugendforums hervorgehen, vorzugsweise in elektronischer Form (z. B. PDF). 2. Bei welchen Gemeinderatssitzungen oder Ortschaftsratsitzungen wurden Vorschläge/Entscheidungen des Jugendforums bisher berücksichtigt? Von den entsprechenden Sitzungen bitte ich um Zusendung der Sitzungsprotokolle, vorzugsweise in elektronischer Form (z. B. PDF). 3. In den Beschlussvorlagen zu Gemeinderatssitzungen gibt es Felder mit der Aufschrift: „Jugendbeteiligung nach § 41a Gemeindeordnung:“, welche mit Ja oder Nein angekreuzt werden können. In wie vielen Beschlussvorlagen wurde dieses Feld mit „Ja“ angekreuzt. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Beschlussvorlagen, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF) zu. 4. Hat die Stadt Stutensee an die teilnehmenden Jugendlichen des Jugendforums eine Aufwandsentschädigung bezahlt? Wenn ja, wie hoch war diese und an wie viele Personen wurde sie ausgezahlt? 5. Die Stadt Stutensee hat zudem über die Firma hitcom eine App zur Jugendbeteiligung eingekauft. Wie hoch sind die bisherigen Kosten (inklusive Anschaffung) seit Bestellung der App? Zusätzlich gab es am 03. Mai ein erstes Treffen zum Thema Bürgerbeteiligung im Rathaus Stutensee. Auch hierzu ergeben sich Fragen: 6. Was wurde bei diesem Treffen besprochen? Falls es Ergebnisse gibt, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Dokumente, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF). 7. Wurde an die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung gezahlt? Falls dies der Fall gewesen sein sollte, in welcher Höhe und an wie viele Personen insgesamt? 8. Gibt es Pläne zum nächsten Treffen dieses Gremiums? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Marcel Tritschler Anfragenr: 253251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253251/ Postanschrift Marcel Tritschler << Adresse entfernt >>
Stadt Stutensee
Sehr geehrter Herr Tritschler, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit gerne bestätigen. A…
Von
Stadt Stutensee
Betreff
AW: Jugendbeteiligung in Stutensee [#253251]
Datum
19. Juli 2022 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Tritschler, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit gerne bestätigen. Aufgrund des Umfangs und Detailgrads Ihres Fragenkatalogs sowie der angeforderten Unterlagen handelt es sich hierbei nicht um eine Anfrage einfacher Art geringfügigen Aufwands. Nach geltender Rechtsprechung kann hiervon nur bei Fragen einfacher Art, für deren Beantwortung der Zeitaufwand unter 30 Minuten liegt, ausgegangen werden. Für die vollständigen Auskünfte zu Ihrem Anliegen wird vor diesem Hintergrund eine Verwaltungsgebühr im Sinne von § 10 LIFG i. V. m. § 4 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Stutensee (Ortsrecht Stutensee C13 10/2018) in voraussichtlicher Höhe von 250,00 EUR erhoben. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie gemäß § 10 Abs. 2 LIFG über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab und fordern Sie auf zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben Lukas Lang Referent Büro der Oberbürgermeisterin Stadtverwaltung Stutensee Rathausstraße 3 76297 Stutensee Telefon: +49 7244 969-603 Telefax: +49 7244 969-109 www.stutensee.de<http://www.stutensee.de/> www.facebook.com/stadtstutensee/<http://www.facebook.com/stadtstutensee/> www.instagram.com/stadtstutensee/<http://www.instagram.com/stadtstutensee/> Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten nach der EU-DSGVO. Unsere Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie hier.<https://www.stutensee.de/datenschutz/>

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Marcel Tritschler
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten ziehe ich hiermit meinen Antrag zurück…
An Stadt Stutensee Details
Von
Marcel Tritschler
Betreff
AW: Jugendbeteiligung in Stutensee [#253251]
Datum
19. Juli 2022 21:15
An
Stadt Stutensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten ziehe ich hiermit meinen Antrag zurück und bitte um keine Weiterverfolgung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Tritschler Anfragenr: 253251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253251/