Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

- etwaige Unterlagen bezüglich der Schaffung der Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Mich interessiert insbesondere ob der Landesbeauftragte für Datenschutz sich mit der Datenerhebung durch die Meldestellen bereits inhaltlich auseinandergesetzt hat. Insbesondere da es sich um eine Datenerhebung unterhalb der Strafbarkeitsschwelle handelt, stellt sich die Frage ob die Betroffenen entsprechend informiert werden, falls diese ggü. der Meldestelle gemeldet werden. Zumal es sich um besondere Daten im Sinne des Artikel 9 der DSGVO handeln (politische Meinungen), stellt sich die Frage ob nicht strafrechtliche Meinungsäußerungen überhaupt durch nicht-staatliche Stellen auf Zuruf gesammelt werden dürfen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 2 Follower:innen
Aras Abbasi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen [#253290]
Datum
14. Juli 2022 14:14
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- etwaige Unterlagen bezüglich der Schaffung der Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Mich interessiert insbesondere ob der Landesbeauftragte für Datenschutz sich mit der Datenerhebung durch die Meldestellen bereits inhaltlich auseinandergesetzt hat. Insbesondere da es sich um eine Datenerhebung unterhalb der Strafbarkeitsschwelle handelt, stellt sich die Frage ob die Betroffenen entsprechend informiert werden, falls diese ggü. der Meldestelle gemeldet werden. Zumal es sich um besondere Daten im Sinne des Artikel 9 der DSGVO handeln (politische Meinungen), stellt sich die Frage ob nicht strafrechtliche Meinungsäußerungen überhaupt durch nicht-staatliche Stellen auf Zuruf gesammelt werden dürfen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 253290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253290/ Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen [#253290]
Datum
14. Juli 2022 15:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihre Email vom 14.7.2022 Aktenzeichen: 209.2.7-5031/22 ___________…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen [#253290]
Datum
18. Juli 2022 06:49
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihre Email vom 14.7.2022 Aktenzeichen: 209.2.7-5031/22 ________________________________ Sehr geehrter Herr Abbasi, mit der o.g. Email beantragen Sie Unterlagen zu Meldestellen für queerfeindliche und rassistische Vorfälle des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere fragen Sie, ob sich die LDI NRW mit der Datenerhebung durch die Meldestellen bereits inhaltlich auseinandergesetzt hat. Dazu teile ich Ihnen mit, dass hier eine solche Auseinandersetzung bislang nicht stattgefunden hat und daher auch die von Ihnen beantragten Informationen nicht vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte die Nachfrage, ob die Landesdatenschutzbeauftragte bzw. die…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen [#253290]
Datum
18. Juli 2022 10:24
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte die Nachfrage, ob die Landesdatenschutzbeauftragte bzw. die Landesschutzbehörde, eine Datenschutzrechtliche Überprüfung plant. Mir geht es nicht um eine inhaltlich-politische Bewertung der Meldestellen. Mir geht es darum, wie gesichert wird, dass keine Namenslisten etc. hergestellt werden, sollten Melder entgegen der Anweisungen auf der vergleichbaren Website der Meldestelle Antisemismus Personendaten melden. Gibt es bezüglich der bestehenden Meldestelle Antisemitismus dahingende Unterlagen? Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 253290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253290/
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Ihre Anfrage vom 18.07.2022 Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 61- 5101/22 Betreff…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 18.07.2022
Datum
19. Juli 2022 11:16
Status
Warte auf Antwort
Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 61- 5101/22 Betreff: Ihre Anfrage vom 18.07.2022 Datenschutz im Verein/Verband Sehr geehrter Herr Abbasi, ich bestätige den Eingang Ihrer o. a. Anfrage. Der Vorgang wird hier im Referat 6 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten - so bald wie möglich - weitere Nachricht. Allerdings weise ich darauf hin, dass es derzeit zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Grund hierfür sind zunächst die außergewöhnlich hohen Zahlen an Beschwerden und Beratungsersuchen sowie organisatorische Veränderungen. Ich bitte daher um Ihre Geduld und danke Ihnen für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] >> [geschwärzt] << [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]$[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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209.2.7-5031/22 Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kin-der, Familie…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.7-5031/22 Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kin-der, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen #253290
Datum
26. Juli 2022 08:00
Status
Warte auf Antwort
209.2.7-5031/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kin-der, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Ihre E-Mail vom 18.07.2022 Sehr geehrter Herr Abbasi, mit E-Mail vom 18.07.2022 bitten Sie noch um Mitteilung, ob die Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) zu o.a. Angelegenheit eine datenschutzrechtliche Überprüfung plant. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass zunächst beabsichtigt ist zu klären, ob überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden. Es liegen bezüglich der bestehenden Meldestelle Antisemitismus keine Unterlagen bei der LDI NRW vor. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
AW: 209.2.7-5031/22 Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kin-der, Fam…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: 209.2.7-5031/22 Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kin-der, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen #253290 [#253290]
Datum
26. Juli 2022 09:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> werden Sie bei Rückmeldung der Antisemitismus-Stelle eigenständig anschreiben oder soll ich mir eine Wiedervorlage in einem Monat(?) in den Kalender eintragen? Ich möchte sicherheitshalber nochmals darauf hinweisen, dass zwar die Antisemitismus-Stelle auf Ihrer Website schreibt, dass man keine personenbezogenen Daten der Stelle mitteilen soll, aber ich mich konkret frage was passiert, sollte man trotzdem Namen und andere Daten mitteilen. Denn so wie ich das sehe, müssen die Meldungen ja irgendwo (Datenbank) gespeichert werden, und ggf. nachträglich durch die Stelle zensiert werden. Also ob es überhaupt so ein Zensur-Verfahren gibt, wäre interessant. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 253290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253290/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.7-5031/22 Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kin-der, Familie…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.7-5031/22 Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kin-der, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen #253290 [#253290]
Datum
2. August 2022 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
209.2.7-5031/22 Sehr geehrter Herr Abbasi, einem Interview, das mit Frau Ministerin geführt wurde, war zu entnehmen, dass die Meldestellen keine personenbezogenen Daten von den queerfeindlich oder rassistisch Handelnden erheben und verarbeiten sollen. Es gehe vielmehr darum, die Geschehnisse ohne Personenbezug zu erfassen und wissenschaftlich aufzubereiten, um daraus Handlungsstrategien zu entwickeln. Es bestehen zwar aktuell keine Anhaltspunkte, dies anzuzweifeln. Um aber sicherstellen, dass es tatsächlich zu keiner Erhebung personenbezogener Daten von Dritten kommt, hat der hier zuständige Sachbereich für Datenschutz das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW nun angeschrieben und um Auskunft gebeten. Ich kann Ihnen aber zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht mitteilen, wann die datenschutzrechtliche Prüfung abgeschlossen ist. Etwaige Nachfragen bitte ich daher erneut an die LDI NRW zu stellen. Da es sich um eine datenschutzrechtliche und keine informationsrechtliche Frage handelt, bitte ich Ihre Nachfrage nicht über diese Plattform zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Bisheriger Schriftverkehr Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt]<[ges…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Bisheriger Schriftverkehr
Datum
25. Januar 2023 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt]<[geschwärzt]>fragdenstaat.de Datum: 24.01.2023 Bearb.: [geschwärzt] Durchwahl: 0211-38424-48 Az.: 61-5101/22 Bezug: Bisheriger Schriftverkehr, zuletzt mein Schreiben vom 19.07.2022 Datenschutz im Verein Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) in Trägerschaft des Vereins für Aufklärung und demokratische Bildung e.V., Düsseldorf Sehr geehrter Herr Abasi, für Ihr Schreiben vom18.07.2022, auf das ich leider erst jetzt zurückkommen kann, danke ich Ihnen. Mit Schreiben vom heutigen Tage habe ich Ihr Anliegen gegenüber dem Verein für Aufklärung und demokratische Bildung e.V. als im datenschutzrechtlichen Sinne verantwortliche Stelle aufgegriffen. Sobald die datenschutzrechtliche Prüfung abgeschlossen ist, werde ich Sie unaufgefordert über deren Ergebnis unterrichten. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] >> [geschwärzt] << [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]$[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Bisheriger Schriftverkehr Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt]<[ges…
Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt]<[geschwärzt]>fragdenstaat.de Datum: 19.04.2023 Bearb.: [geschwärzt] Durchwahl: 0211-38424-48 Az.: 61-5101/22 Bezug: Bisheriger Schriftverkehr, zuletzt mein Schreiben vom 24.01.2023 Datenschutz im Verein Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) in Trägerschaft des Vereins für Aufklärung und demokratische Bildung e.V., Düsseldorf Sehr geehrter Herr Abasi, die RIAS NRW hat mit Schreiben vom 16.02.2023 eine Stellungnahme abgegeben, auf die ich hiermit zurückkomme. Danach liege der Schwerpunkt der Meldestelle in der statistischen Erfassung anonymisierter Vorfälle und darauf aufbauender quantitativer wie qualitativer Analysen. Meldedaten würden von der jeweiligen Meldestelle ausschließlich für den Zweck und die Dauer des Verifizierungsverfahrens und abschließender Qualitätskontrolle im Vier-Augen-Prinzip aufbewahrt und im Anschluss gelöscht. Nach Aufnahme ihrer Tätigkeit Ende letzten Jahres habe die Meldestelle nach Abschluss der Bearbeitung der Meldungen sämtliche Vorfälle um die Namensnennungen bereinigt und Formal anonymisiert in der Datenbank antisemitischer Vorfälle gespeichert. Die "fachliche Einordnung von öffentlichen Äußerungen oder Vorfällen" erfolge nur noch auf Anfrage, etwa der Presse, oder im Falle konkreter Forschungsanfragen. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang sei gänzlich vom Meldeportal und der Datenbank für antisemitische Vorfälle getrennt worden. Hierzu habe ich die RIAS NRW um Erläuterung der konkreten Verarbeitungsvorgänge inclusive Speicherung und die Nennung von Beispielen gebeten. Zu gegebener Zeit werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] >> [geschwärzt] << [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]$[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]