Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - nervige Dauerbrenner??

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Erfahrungen mit Auskünften habe ich gerade auf https://blog.lindenberg.one/AuskunftInhalte veröffentlicht.
Da stellen sich m.E. mindestens drei Themenbereiche für die es meiner Meinung nach eine klare Empfehlung der Datenschutzkonferenz geben sollte:

* Identifizierung
Ich bin mehrfach nach einer Personalausweiskopie gefragt worden, u.a. vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat und vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg. Bayern hat eine Empfehlung https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki22.html herausgegeben mit dem Tenor "Die Anforderung einer Ausweiskopie ist aus datenschutzrechtlicher Sicht regelmäßig nicht erforderlich", gilt die Empfehlung auch im Rest Deutschlands?
§20 Personalausweisgesetz spricht m.E. auch eine klare Sprache "nur mit Einwilligung" und die ist mit Sicherheit nicht freiwillig wenn man behauptet ich müsse das vorlegen, um ein Grundrecht wahrzunehmen (Artikel 8 EU-Grundrechte-Charta).

* PGP
Sorry, das ist unzumutbar - Sie wissen es, ich weiß es, die Infos sind auf https://blog.lindenberg.one/AufsichtOhneOrientierung und https://blog.lindenberg.one/VergleichRfc7672PgpSmime veröffentlicht. Warum ich immer noch Aufforderungen von Aufsichten erhalte, einen PGP Schlüssel zuzusenden - ich verstehe es nicht. Sowohl das Lfdi BW - https://webdav.lindenberg.one/WebSites/blog.lindenberg.one/documents/LfdiBwSpam/202205051748%20LfdiBw-Lindenberg%20Ihr%20Auskunftsersuchen%20gem.%20Art.%2015%20DS-GVO%20vom%207.%20April%202022.eml - als auch der Berliner Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit fragen danach
https://blog.lindenberg.one/documents/DavBerlin/20220623%20DsBerlin-Lindenberg%20Auskunft%20nach%20Art.%2015%20DSGVO.pdf

Peinlich finde ich auch, dass nur eine Minderheit der Aufsichten qualifizierte Transportverschlüsselung kann - https://blogtest.lindenberg.one/EmailsicherheitOffentlicheEinrichtungen.

* Form
Papier wenn ich den Antrag online stelle?
auch das bei Vodafone West, dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat, der Berliner Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Lfdi BW als Alternative zu PGP - das widerspricht in meinen Augen klar der DSGVO. Es ist Aufgabe des Verantwortlichen einen benutzerfreundlichen, sicheren Kanal anzubieten. Erwägungsgrund 63 Satz 4 und Artikel 15 III Satz 3 nimmt den Verantwortlichen in die Pflicht und - speziell für PGP - nicht den Betroffenen.

Gibt es zu diesen Themen Entschlüsse oder Orientierungshilfen der DSK oder sind solche in Arbeit?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Bei Auskunftsanfragen erlebe ich immer wieder die gleichen Probleme: die Frage nach einer Kopie des Personalausweises, nach PGP-Schlüsseln (lehne ich ab), und Papier statt einer elektronischen Auskunft. Nicht dass jede Auskunft frei von diesen Problemen wäre, aber eine klare Aussage der DSK wäre wünschenswert. Mehr dazu auf https://blog.lindenberg.one/AuskunftInh….

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juli 2022
  • Frist
    17. August 2022
  • 0 Follower:innen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, meine Erfahrungen mit Auskünften habe ich gerade auf …
An Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - nervige Dauerbrenner?? [#253340]
Datum
14. Juli 2022 23:33
An
Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, meine Erfahrungen mit Auskünften habe ich gerade auf https://blog.lindenberg.one/AuskunftInhalte veröffentlicht. Da stellen sich m.E. mindestens drei Themenbereiche für die es meiner Meinung nach eine klare Empfehlung der Datenschutzkonferenz geben sollte: * Identifizierung Ich bin mehrfach nach einer Personalausweiskopie gefragt worden, u.a. vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat und vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg. Bayern hat eine Empfehlung https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki22.html herausgegeben mit dem Tenor "Die Anforderung einer Ausweiskopie ist aus datenschutzrechtlicher Sicht regelmäßig nicht erforderlich", gilt die Empfehlung auch im Rest Deutschlands? §20 Personalausweisgesetz spricht m.E. auch eine klare Sprache "nur mit Einwilligung" und die ist mit Sicherheit nicht freiwillig wenn man behauptet ich müsse das vorlegen, um ein Grundrecht wahrzunehmen (Artikel 8 EU-Grundrechte-Charta). * PGP Sorry, das ist unzumutbar - Sie wissen es, ich weiß es, die Infos sind auf https://blog.lindenberg.one/AufsichtOhneOrientierung und https://blog.lindenberg.one/VergleichRfc7672PgpSmime veröffentlicht. Warum ich immer noch Aufforderungen von Aufsichten erhalte, einen PGP Schlüssel zuzusenden - ich verstehe es nicht. Sowohl das Lfdi BW - https://webdav.lindenberg.one/WebSites/blog.lindenberg.one/documents/LfdiBwSpam/202205051748%20LfdiBw-Lindenberg%20Ihr%20Auskunftsersuchen%20gem.%20Art.%2015%20DS-GVO%20vom%207.%20April%202022.eml - als auch der Berliner Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit fragen danach https://blog.lindenberg.one/documents/DavBerlin/20220623%20DsBerlin-Lindenberg%20Auskunft%20nach%20Art.%2015%20DSGVO.pdf Peinlich finde ich auch, dass nur eine Minderheit der Aufsichten qualifizierte Transportverschlüsselung kann - https://blogtest.lindenberg.one/EmailsicherheitOffentlicheEinrichtungen. * Form Papier wenn ich den Antrag online stelle? auch das bei Vodafone West, dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat, der Berliner Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Lfdi BW als Alternative zu PGP - das widerspricht in meinen Augen klar der DSGVO. Es ist Aufgabe des Verantwortlichen einen benutzerfreundlichen, sicheren Kanal anzubieten. Erwägungsgrund 63 Satz 4 und Artikel 15 III Satz 3 nimmt den Verantwortlichen in die Pflicht und - speziell für PGP - nicht den Betroffenen. Gibt es zu diesen Themen Entschlüsse oder Orientierungshilfen der DSK oder sind solche in Arbeit? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg Anfragenr: 253340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253340/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-IFG-780/001 II#0946 …
Von
Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder
Betreff
Ihr IFG-Antrag "Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - nervige Dauerbrenner??" [#253340] # IFG-780/001 II#0946
Datum
15. Juli 2022 09:08
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-IFG-780/001 II#0946 Sehr geehrter Herr Lindenberg, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Natürlich habe ich auf den Seiten der Dat…
An Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag "Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - nervige Dauerbrenner??" [#253340] # IFG-780/001 II#0946 [#253340]
Datum
15. Juli 2022 09:34
An
Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Natürlich habe ich auf den Seiten der Datenschutzkonferenz gesucht, aber nichts passendes gefunden. Ich kann nicht ausschließen, dass die Suche blind war oder ich nicht genügend Stichworte probiert habe - aber dann dürfen Sie bzw. die Kollegen mir gerne die richtigen Links zusenden. Ich habe meine Anfrage zunächst auf das "ob" beschränkt, weil mir bekannt ist, dass Sie Entwürfe nicht veröffentlichen müssen - wohl aber dürfen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 253340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253340/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder
Ihr IFG-Antrag "Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - nervige Dauerbrenner??" [#253340]
Von
Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag "Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - nervige Dauerbrenner??" [#253340]
Datum
3. August 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB