Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Sendungsinhalten

Anfrage an: Deutschlandradio

Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Moment ist die Kritik an den presseähnlichen Angeboten der öffentlich rechtlichen Sender sehr gross. Zeitungsverlage beschweren sich über die Wettbewerbsverzerrung durch beitragsfinanzierte Konkurrenzangebote.
In meiner Anfrage
https://fragdenstaat.de/anfrage/gleichstellung-behinderter-bei-der-beitragszahlung-zur-finanzierung-des-programms-des-deutschlandradios/
antworteten Sie zur Barrierefreiheit für Gehörlose:
Zitat:
"Diese ist vor allem dadurch sichergestellt, dass eine hohe Zahl von Audios auf den Programmwebseiten verschriftlicht nachgelesen werden können - von Beiträgen über Interviews bis hin zu langen Hintergrundstrecken. Schwerpunktthemen werden darüber hinaus in unserem monatlichen Programmheft vertieft."
Eine "Verschriftlichung" ist eindeutig presseähnlich. Diese Angebote sind ja nicht nur den Gehörlosen zugängig, sondern der Allgemeinheit. Es entsteht also im Namen der Barrierefreiheit ein wettbewerbsverzerrendes Medienprodukt, so wichtig es auch sein mag. Wie gedenkt das Deutschlandradio dieses Problem zu beseitigen? Diese Frage stellt sich natürlich für alle öffentlich rechtlichen Hörfunkangebote, aber im Besonderen für das Deutschlandradio, das den Hörfunk als Kernmedium anbietet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. November 2017
  • Frist
    19. Dezember 2017
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Deutschlandradio Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Sendungsinhalten [#25337]
Datum
16. November 2017 13:03
An
Deutschlandradio
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Moment ist die Kritik an den presseähnlichen Angeboten der öffentlich rechtlichen Sender sehr gross. Zeitungsverlage beschweren sich über die Wettbewerbsverzerrung durch beitragsfinanzierte Konkurrenzangebote. In meiner Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/gleichstellung-behinderter-bei-der-beitragszahlung-zur-finanzierung-des-programms-des-deutschlandradios/ antworteten Sie zur Barrierefreiheit für Gehörlose: Zitat: "Diese ist vor allem dadurch sichergestellt, dass eine hohe Zahl von Audios auf den Programmwebseiten verschriftlicht nachgelesen werden können - von Beiträgen über Interviews bis hin zu langen Hintergrundstrecken. Schwerpunktthemen werden darüber hinaus in unserem monatlichen Programmheft vertieft." Eine "Verschriftlichung" ist eindeutig presseähnlich. Diese Angebote sind ja nicht nur den Gehörlosen zugängig, sondern der Allgemeinheit. Es entsteht also im Namen der Barrierefreiheit ein wettbewerbsverzerrendes Medienprodukt, so wichtig es auch sein mag. Wie gedenkt das Deutschlandradio dieses Problem zu beseitigen? Diese Frage stellt sich natürlich für alle öffentlich rechtlichen Hörfunkangebote, aber im Besonderen für das Deutschlandradio, das den Hörfunk als Kernmedium anbietet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Se…
An Deutschlandradio Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Sendungsinhalten [#25337]
Datum
19. Dezember 2017 02:13
An
Deutschlandradio
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Sendungsinhalten“ vom 16.11.2017 (#25337) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutschlandradio
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie verweisen darauf, dass Deutschlandradio Radiosendung…
Von
Deutschlandradio
Betreff
WG: Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Sendungsinhalten [#25337]
Datum
22. Dezember 2017 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie verweisen darauf, dass Deutschlandradio Radiosendungen transkribiert und die Texte im Internet bereithält. Sie vertreten die Rechtsauffassung, Deutschlandradio verstoße damit gegen Wettbewerbsrecht, weil die Texte presseähnlich und presseähnliche Texte verboten seien. Sie fragen, wie Deutschlandradio den Verstoß abzustellen gedenke. Ihre Rechtsauffassung teilen wir nicht. Der Rundfunkstaatsvertrag bestimmt, dass "nicht-sendungsbezogene presseähnliche Angebote [...] nicht zulässig" sind. Unsere Transkriptionen sind jedoch sendungsbezogen. Sie sind erlaubt. Bitte beachten Sie außerdem, dass das Informationsfreiheitsrecht Ihre Anfrage nicht erfasst. Es verschafft Zugang zu auf Informationsträgern vorhandenen, im dienstlichen Zusammenhang erlangten Informationen. Es verlangt dagegen weder das Mitteilen rechtlicher Auffassungen noch von etwaigen Überlegungen für ein bevorstehendes Verhalten. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort! Zuerst möchte ich korrigieren, dass ich nicht von ei…
An Deutschlandradio Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Sendungsinhalten [#25337]
Datum
22. Dezember 2017 13:01
An
Deutschlandradio
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort! Zuerst möchte ich korrigieren, dass ich nicht von einem Gesetzesverstoß, sondern von einem Problem gesprochen habe. Ich weiss, dass das Gesetz sagt, dass sendungsbezogene Inhalte transkribiert werden dürfen, jedoch ergibt sich daraus gerade für Radiosender das Problem, dass im Idealfall zur Erzeugung einer möglichst ausgearbeiteten Barrierefreiheit für Gehörlose ein vollständiges Parallelangebot in presseähnlicher Form im Internet entsteht, was, wie ich schon schrieb, ALLEN zur Verfügung steht und somit wettbewerbsverzerrend wirkt. Ob man will oder nicht, Radio ist nun einmal ein Medium für HÖRER. Ein Grossteil des Angebots besteht daher auch aus nicht transkriptionsfähigem Material wie Musik. Anders als beim Fernsehen ergibt sich da auch nicht aus dem Medium heraus die Möglichkeit, Bilder zu vertonen oder Töne zu verbildlichen um eine Barrierefreiheit für Blinde und Gehörlose herzustellen. Um es mit einem Gegenbeispiel zu verdeutlichen: Ein Fernsehsender würde nicht auf die Idee kommen, seine Inhalte zu vertonen um sie dann als als "Hörspielangebot zu Barrierefreiheit" über das Radio zu versenden. Die krasse Konsequenz aus dieser Sichtweise heraus wäre, das Deutschlandradio als überflüssiges, kostenerzeugendes Medienkonstrukt mit unnötig konstruiertem presseähnlichem Angebot einfach abzuschaffen. Meine Frage bleibt also bestehen: Wie soll das Problem sonst gelöst werden? Falls Sie diese Anfrage nicht über eine Transparenzplattform beantworten möchten, stelle ich sie auch gerne schriftlich an eine von Ihnen angegebene Postadresse. Eine Nichtbearbeitung der Frage, bzw. wiederholte Berufung auf die Nichtdeckung durch ein Transparenzgesetz werde ich als unzeitgemäßes Verhalten werten. Die Transparenzgesetze sind aus dem Gedanken heraus im Sinne des Bürgers geschaffen worden, ihnen den Einblick in die Arbeitsweise von Behörden und öffentlich rechtlichen Institutionen zu erleichtern. Ein gegensätzliches Verhalten bezeugt ein überholtes, obrigkeitsgesteuertes Denken, wenn nur das Gesetz, nicht der für den Bürger nachvollziehbare Grund einer Nichtbeantwortung der Frage genannt wird. Ich hoffe auf Antwort. Schöne Feiertage! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Se…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Sendungsinhalten [#25337]
Datum
21. Januar 2018 12:03
An
Deutschlandradio
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Sendungsinhalten“ vom 16.11.2017 (#25337) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutschlandradio
Sehr geehrter Herr Pinz, betreffs oben genannter Angelegenheit hatten wir Ihnen am Freitag, 22. Dezember 2017 0…
Von
Deutschlandradio
Betreff
Ihrer Anfrage: Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Sendungsinhalten [#25337]
Datum
23. Januar 2018 08:56
Status
Warte auf Antwort
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969 Bytes
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186 Bytes


Sehr geehrter Herr Pinz, betreffs oben genannter Angelegenheit hatten wir Ihnen am Freitag, 22. Dezember 2017 08:59 geantwortet. Ich habe dieses Schreiben unten noch einmal eingefügt. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe es nicht als sinnvoll an, eine alte Antwort auf meine präzisierende Frages…
An Deutschlandradio Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Ihrer Anfrage: Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Sendungsinhalten [#25337]
Datum
23. Januar 2018 10:01
An
Deutschlandradio
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe es nicht als sinnvoll an, eine alte Antwort auf meine präzisierende Fragestellung zu wiederholen. Ich hatte bereits darauf reagiert, da das Grundproblem anscheinend noch nicht erkannt werden konnte. Ich bitte weiterhin um erneute, auf meine Frage eingehende Antwort. Vielen Dank! link zur präzisierenden Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/presseahnlichkeit-der-verschriftlichung-von-sendungsinhalten/#nachricht-80248 Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Se…
An Deutschlandradio Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung Anfrage: Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Sendungsinhalten [#25337]
Datum
10. März 2018 17:37
An
Deutschlandradio
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Presseähnlichkeit der Verschriftlichung von Sendungsinhalten“ vom 16.11.2017 (#25337) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>