Entwurf und Stellungnahmen zum LNG-Beschleunigungsgesetz

- den Referentenentwurf des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG)
- alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen, Sachverständigen und weiteren Dritten entsprechend §47 Abs. 3 GGO zum LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG)
- Teilnehmerlisten und Protokolle von mündlichen Anhörungen anlässlich des Entwurfs zum LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Referentene…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf und Stellungnahmen zum LNG-Beschleunigungsgesetz [#253509]
Datum
18. Juli 2022 12:30
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Referentenentwurf des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG) - alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen, Sachverständigen und weiteren Dritten entsprechend §47 Abs. 3 GGO zum LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG) - Teilnehmerlisten und Protokolle von mündlichen Anhörungen anlässlich des Entwurfs zum LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253509/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 18.07.2022 beantragten Sie die Übersendung des Referentene…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Entwurf und Stellungnahmen zum LNG-Beschleunigungsgesetz [#253509]
Datum
20. Juli 2022 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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171 Bytes
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1,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 18.07.2022 beantragten Sie die Übersendung des Referentenentwurfs des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG), aller Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen, Sachverständigen und weiteren Dritten entsprechend §47 Abs. 3 GGO zum LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG) sowie Teilnehmerlisten und Protokolle von mündlichen Anhörungen anlässlich des Entwurfs zum LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG). Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag wird in dem aus der Begründung ersichtlichen Umfang stattgegeben; im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: 1. Gemäß § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Sie einen Anspruch auf die begehrten Informationen. Den Entwurf einer Formulierungshilfe zum LNG-Beschleunigungsgesetz erhalten Sie in der Anlage. Ein Anspruch auf Informationszugang darüber hinaus besteht nicht, da die angeforderten Informationen hier nicht vorliegen oder öffentlich verfügbar sind. Die vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe des LNG-Beschleunigungsgesetzes ist öffentlich verfügbar unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/0.... Eine Anhörung nach § 47 Absatz 3 GGO wurde aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht durchgeführt. Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen, Sachverständigen oder weiteren Dritten sind nicht eingegangen. Mündliche Anhörungen wurden ebenfalls nicht durchgeführt. 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen