Antrag auf Akteneinsicht: Gutachten zum Fall Oury Jalloh

- Sämtliche jüngste Gutachten im Fall Oury Jalloh aus den Bereichen Brandschutz, Medizin und Chemie, die sich laut MONITOR vom 16.11.2017 detailliert mit der Frage nach dem Ausbruch des Feuers in der Arrestzelle von Jalloh beschäftigen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. November 2017
  • Frist
    19. Dezember 2017
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -…
An Staatsanwaltschaft Halle Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht: Gutachten zum Fall Oury Jalloh [#25353]
Datum
17. November 2017 17:40
An
Staatsanwaltschaft Halle
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche jüngste Gutachten im Fall Oury Jalloh aus den Bereichen Brandschutz, Medizin und Chemie, die sich laut MONITOR vom 16.11.2017 detailliert mit der Frage nach dem Ausbruch des Feuers in der Arrestzelle von Jalloh beschäftigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Staatsanwaltschaft Halle
Antrag auf Akteneinsicht Sehr geehrte Frau Semsrott, mit E-Mail vom 17.11.2017 haben Sie für die Open Knowledge F…
Von
Staatsanwaltschaft Halle
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht
Datum
20. November 2017 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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12,5 KB


Sehr geehrte Frau Semsrott, mit E-Mail vom 17.11.2017 haben Sie für die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. um Übersendung von Gutachten im Fall Oury Jalloh gebeten. Die Gutachten sind Bestandteil einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte, weshalb Ihre Bitte als Ersuchen um Akteneinsicht nach den Regelungen der StPO zu bewerten ist. Nach dem insoweit einschlägigen § 475 StPO kann ein Rechtsanwalt für Privatpersonen oder sonstige Stellen Auskunft aus den Akten erhalten, sofern ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und schutzwürdige Interessen der von der Auskunfterteilung Betroffenen nicht entgegenstehen. Ausnahmsweise kann unter den gleichen Voraussetzungen auch Akteneinsicht gewährt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen ersichtlich nicht vor. Unabhängig davon, dass ein anwaltlicher Antrag erforderlich wäre, ist auch ein berechtigtes Interesse weder dargelegt noch ersichtlich. Ein sicherlich bestehendes allgemeines Informationsinteresse ist nicht ausreichend. Daher kann ich Ihrer Bitte nicht nachkommen. Soweit Sie sich auf die Regelungen des IZG LSA berufen, mache ich darauf aufmerksam, dass dieses Gesetz von den Regelungen der StPO verdrängt wird und mithin nicht zur Anwendung kommt. Mit freundlichen Grüßen