Gutachten gemäß BauGB für die "Bildungswerkstatt Bigge"

Das Gutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) für den veräußerten Teil des Grundstücks Flurstück 244, Gemarkung Bigge, Flur 008, Adresse Schulstraße 18 einschließlich Gebäude (Bildungswerkstatt).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
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Christoph Köster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Olsberg Details
Von
Christoph Köster
Betreff
Gutachten gemäß BauGB für die "Bildungswerkstatt Bigge" [#253567]
Datum
18. Juli 2022 23:01
An
Kommunalverwaltung Olsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) für den veräußerten Teil des Grundstücks Flurstück 244, Gemarkung Bigge, Flur 008, Adresse Schulstraße 18 einschließlich Gebäude (Bildungswerkstatt).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster Anfragenr: 253567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253567/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster
Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht gem. § 4 Abs.…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Gutachten gemäß BauGB für die "Bildungswerkstatt Bigge" [#253567]
Datum
20. Juli 2022 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW vom 18.07.2022. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages werde ich Ihnen umgehend meine Entscheidung auf Akteneinsicht mitteilen. Der Antrag wird unter Aktenzeichen IFG-10-2022 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, der Kaufvertrag unterlag nicht den Bestimmungen des Baugesetzbuches, da es sich hier u…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Gutachten gemäß BauGB für die "Bildungswerkstatt Bigge" [#253567]
Datum
1. August 2022 09:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Köster, der Kaufvertrag unterlag nicht den Bestimmungen des Baugesetzbuches, da es sich hier um ein privates Grundstücksgeschäft handelte, bei dem das Einholen eines Gutachtens nicht notwendig war. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Köster
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte begründen sie, warum es sich ihrer Aussage nach beim Verkauf der "Bildu…
An Kommunalverwaltung Olsberg Details
Von
Christoph Köster
Betreff
AW: Gutachten gemäß BauGB für die "Bildungswerkstatt Bigge" [#253567]
Datum
1. September 2022 23:06
An
Kommunalverwaltung Olsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte begründen sie, warum es sich ihrer Aussage nach beim Verkauf der "Bildungswerkstatt Bigge" 1. um ein "privates" Geschäft handelte. Meiner Kenntnis nach war laut Kaufvertrag (siehe https://fragdenstaat.de/a/249049) die als öffentlich und bürgervertretend zu bezeichnende Behörde "Stadt Olsberg" als Vertragspartei (Verkäufer) an genanntem Geschäft beteiligt, welche nach meinem Verständnis nicht als "privat" bezeichnet werden kann. 2. um ein "Grundstücksgeschäft" handelte. Meiner Kenntnis nach waren sowohl das Grundstück, als auch das darauf befindliche Gebäude Bestandteil des Kaufvertrags (siehe https://fragdenstaat.de/a/249049). Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster Anfragenr: 253567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253567/

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Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, die Einholung eines Gutachtens gem. § 194 BauGB war bei dem von Ihnen angefragten Grun…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Gutachten gemäß BauGB für die "Bildungswerkstatt Bigge" [#253567]
Datum
7. September 2022 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köster, die Einholung eines Gutachtens gem. § 194 BauGB war bei dem von Ihnen angefragten Grundstücksgeschäft nicht notwendig, daher verweise ich auf meine Antwort vom 01.08.2022. Weitergehende Begründungen bzw. Erläuterungen gemäß Ihrer Mail vom 01.09.2022 unterliegen nicht dem Informationszugangsanspruch nach dem IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen