Weitergabe von Daten/Akten an andere Behörden

In verschiedenen Quellen wird die Weitergabe von Akten bzw. Karteidaten des ehemaligen MfS an andere staatliche bzw. internationale Behörden (Bundesanwaltschaft, BKA, BfV, EUROPOL, FBI etc.) oder Gerichte durch Ihre Behörde thematisiert (vgl. z.B. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 3/2007). Die "Nachnutzung" solcher in der damaligen DDR mit überwiegend geheimdienstlichen Methoden gewonnenen "Informationen" für Strafprozesse und/oder Verwendung durch andere Geheimdienste möchte ich in einer umfassenden Studie untersuchen.

Hierzu bitte ich um eine lückenlose Auflistung (Datum, Behörde, relevante Aktenzeichen, Kurzbeschreibung der gelieferten Informationen) der seit Bestehen an andere Behörden weitergegebenen Informationen.

Ergebnis der Anfrage

Die gewünschen Informationen wurden für die Jahre 2000-2012 von der Behörde zusammengestellt. Eine erste Zusammenfassung der Ergebnisse kann hier nachgelesen werden: https://netzpolitik.org/2013/erschrecke…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2012
  • Frist
    6. November 2012
  • Kosten dieser Information:
    32,80 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In verschiedenen…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weitergabe von Daten/Akten an andere Behörden
Datum
4. Oktober 2012 10:59
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In verschiedenen Quellen wird die Weitergabe von Akten bzw. Karteidaten des ehemaligen MfS an andere staatliche bzw. internationale Behörden (Bundesanwaltschaft, BKA, BfV, EUROPOL, FBI etc.) oder Gerichte durch Ihre Behörde thematisiert (vgl. z.B. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 3/2007). Die "Nachnutzung" solcher in der damaligen DDR mit überwiegend geheimdienstlichen Methoden gewonnenen "Informationen" für Strafprozesse und/oder Verwendung durch andere Geheimdienste möchte ich in einer umfassenden Studie untersuchen. Hierzu bitte ich um eine lückenlose Auflistung (Datum, Behörde, relevante Aktenzeichen, Kurzbeschreibung der gelieferten Informationen) der seit Bestehen an andere Behörden weitergegebenen Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, meine Antwort habe ich Ihnen angefügt. Mit freundlich…
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Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, meine Antwort habe ich Ihnen angefügt. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Carolin Bossack Referentin beim Beauftragten für das IFG
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Antwortschreiben Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, meine Antwort habe ich Ihnen angefügt. Mit freundlichen …
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Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, meine Antwort habe ich Ihnen angefügt. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Carolin Bossack Referentin Innenrevision, Informationsfreiheit (IFG) und Korruptionsprävention Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR 10106 Berlin Tel.: 030 2324 - 9714 Handy: 0172/ 89 81 427 E-Mail: <<E-Mailadresse>>
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AW: Antwortschreiben Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Weitergabe von Dat…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwortschreiben
Datum
16. Februar 2013 18:25
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Weitergabe von Daten/Akten an andere Behörden" vom 04.10.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Monate, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Bescheid zum IFG-Antrag Die Anlagen werden demnächst noch eingescannt und hinzugefügt.
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid zum IFG-Antrag
Datum
18. Februar 2013
Status
Anfrage erfolgreich
Die Anlagen werden demnächst noch eingescannt und hinzugefügt.
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Fragen zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Via
Briefpost
Betreff
Fragen zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
27. März 2013
Status
Anfrage erfolgreich

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Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Folgebescheid zum IFG-Antrag
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Via
Briefpost
Betreff
Folgebescheid zum IFG-Antrag
Datum
19. Juni 2013
Status
Anfrage erfolgreich

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