Corona-Abwassermonitoring

die im Rahmen des Corona-Abwassermonitorings erhobenen Daten. Gemäß Datennutzungsgesetz bitte ich um Zusendung in einem maschinenlesbaren Format (CSV, XLSX).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die im Rahmen …
An Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Corona-Abwassermonitoring [#253688]
Datum
20. Juli 2022 00:15
An
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die im Rahmen des Corona-Abwassermonitorings erhobenen Daten. Gemäß Datennutzungsgesetz bitte ich um Zusendung in einem maschinenlesbaren Format (CSV, XLSX).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253688/
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)

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Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Sehr <<entfernt>>, I. Ihre Anfrage entsprechend des Landesinformationsfreiheitsgesetze…
Von
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Betreff
AW: Corona-Abwassermonitoring [#253688]
Datum
21. Juli 2022 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
6,1 KB


Sehr <<entfernt>>, I. Ihre Anfrage entsprechend des Landesinformationsfreiheitsgesetzes vom 20.07.2022 hat uns erreicht. Diese dürfen wir wie folgt beantworten: Die von Ihnen gewünschten Abwasserdaten werden am KIT nicht erhoben. II. Diese Auskunft ergeht für Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen