Finanzierung des Vorlasses Martin Walsers durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Die im Besitz der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien befindlichen amtlichen Informationen zur Finanzierungssumme des Vorlasses des Schriftstellers Martin Walser, der zusammen mit dem Land Baden-Württemberg, der Kulturstiftung der Länder, dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband, der Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg und dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke erworben wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
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Nik Roeingh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die im Besitz der…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Nik Roeingh
Betreff
Finanzierung des Vorlasses Martin Walsers durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien [#253704]
Datum
20. Juli 2022 11:26
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die im Besitz der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien befindlichen amtlichen Informationen zur Finanzierungssumme des Vorlasses des Schriftstellers Martin Walser, der zusammen mit dem Land Baden-Württemberg, der Kulturstiftung der Länder, dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband, der Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg und dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke erworben wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nik Roeingh Anfragenr: 253704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253704/ Postanschrift Nik Roeingh << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nik Roeingh
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 - 13002/22#37 Sehr geehrter Herr Roeingh, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Juli 2022, in der Sie auf Gru…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Finanzierung des Vorlasses Martin Walsers durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien [#253704]
Datum
22. Juli 2022 14:31
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/22#37 Sehr geehrter Herr Roeingh, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Juli 2022, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Informationen zur Höhe der Finanzierung des Vorlasses Martin Walsers durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien erbitten. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/22#37 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifg... einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Nik Roeingh
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Bezüglich der etwaigen Erhebung von Gebühr…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Nik Roeingh
Betreff
AW: Finanzierung des Vorlasses Martin Walsers durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien [#253704]
Datum
22. Juli 2022 14:42
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Bezüglich der etwaigen Erhebung von Gebühren stellt sich mir die Frage, ob mir nach einer In-Kenntnis-Setzung Ihrerseits über das Anfallen von Verwaltungsgebühren die Möglichkeit verbleibt, von meiner Anfrage abzusehen? Mit freundlichen Grüßen Nik Roeingh Anfragenr: 253704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253704/
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrter Herr Roeingh, ja diese Möglichkeit haben Sie. Mit freundlichen Grüßen
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Finanzierung des Vorlasses Martin Walsers durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien [#253704]
Datum
22. Juli 2022 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Roeingh, ja diese Möglichkeit haben Sie. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrter Herr Roeingh, auf Ihren IFG-Antrag vom 22. Juli 2022, in dem Sie um Informationen zur Höhe der Fina…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Finanzierung des Vorlasses Martin Walsers durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien [#253704]
Datum
17. August 2022 07:48
Status
Sehr geehrter Herr Roeingh, auf Ihren IFG-Antrag vom 22. Juli 2022, in dem Sie um Informationen zur Höhe der Finanzierung des Vorlasses Martin Walsers durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien baten, können wir Ihnen mitteilen, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien den Erwerb des „Literarischen Archivs von Martin Walser“ mit einer Finanzierungssumme in Höhe von 150.000 Euro unterstützt hat. Diese Mittel wurden dem Deutschen Literaturarchiv Marbach (DLA), einer der bedeutendsten Literaturinstitutionen weltweit, aus Kapitel 0452 Titel 68 111 („Schutz, Erwerb und Rückführung von Kulturgut“) bereitgestellt. Das Archiv des national bedeutsamen Autors spiegelt eine 70-jährige Geschichte wider und bereichert den Bestand des DLA, das auch im internationalen Vergleich eine bedeutende Sammlung von Archivalien/Handschriften verwahrt, um eine herausragende Quelle für die Wissenschaft und sämtliche weiteren literaturinteressierten Nutzer*innen. Dies auch umso mehr, als das Archiv sich zuvor in privatem Eigentum befand und im Falle eines Nichterwerbs hätte anderweitig verkauft werden können, mit der Folge, dass es ggf. für die Öffentlichkeit und Forschung verloren gegangen wäre. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen