Radwege, Rad und Gehwege
„Für Radfahrer gilt das Schild 2241, Z240, 2244, 2220, 2267, Z245. Bei diesen
Schildern ist die Regelung klar.
Wie ist es jedoch mit ehemaligen Radwegen. Die baulich getrennt von
der Straße geführt werden, teilweise auch noch rote Markierung bzw.
rotes Pflaster haben. Die Farbe bzw. Markierungen sind teilweise noch
da, teilweise schon verschwunden.
In Mainz wurde beim Großteil der ehemaligen Radwege die
blauen Schilder abgenommen jedoch evtl. aus Kostengründen weder die
Fahrradsymbole noch die rote Markierung demarkiert. An stellen an denen der Rote Belag abgeplatzt ist oder die Symbole fehlen, wurden diese jedoch auch nicht erneuert. Dafür wurden
auf der Straße Fahrradsymbole markiert und an Ampel Aufstellflächen
geschaffen.
Sind diese ehemaligen Radwege nun reine Gehwege und dürfen hier nur
Kinder bis 8 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen Fahren? Ist dies
nach wie vor ein Radweg auf dem es keinerlei Geschwindigkeitseinschränkung
gibt? Darf man hier in beide Richtungen mit dem Rad fahren?
Wie ist die rechtliche Regelung bei einem Unfall mit Kindern bzw.
Passanten oder auch einem abbiegenden Auto? Ich habe bei den lokalen
Behörden nachgefragt. Keine Antwort. Die Polizei- weiß es nicht."
Bitte beachten sie auch die Anfrage Anfrage #251124 hier wurde sich schon zu dem Fall von Landesseite geäußert.
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. Juli 2022
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23. August 2022
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