Radwege, Rad und Gehwege

„Für Radfahrer gilt das Schild 2241, Z240, 2244, 2220, 2267, Z245. Bei diesen
Schildern ist die Regelung klar.
Wie ist es jedoch mit ehemaligen Radwegen. Die baulich getrennt von
der Straße geführt werden, teilweise auch noch rote Markierung bzw.
rotes Pflaster haben. Die Farbe bzw. Markierungen sind teilweise noch
da, teilweise schon verschwunden.
In Mainz wurde beim Großteil der ehemaligen Radwege die
blauen Schilder abgenommen jedoch evtl. aus Kostengründen weder die
Fahrradsymbole noch die rote Markierung demarkiert. An stellen an denen der Rote Belag abgeplatzt ist oder die Symbole fehlen, wurden diese jedoch auch nicht erneuert. Dafür wurden
auf der Straße Fahrradsymbole markiert und an Ampel Aufstellflächen
geschaffen.
Sind diese ehemaligen Radwege nun reine Gehwege und dürfen hier nur
Kinder bis 8 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen Fahren? Ist dies
nach wie vor ein Radweg auf dem es keinerlei Geschwindigkeitseinschränkung
gibt? Darf man hier in beide Richtungen mit dem Rad fahren?
Wie ist die rechtliche Regelung bei einem Unfall mit Kindern bzw.
Passanten oder auch einem abbiegenden Auto? Ich habe bei den lokalen
Behörden nachgefragt. Keine Antwort. Die Polizei- weiß es nicht."

Bitte beachten sie auch die Anfrage Anfrage #251124 hier wurde sich schon zu dem Fall von Landesseite geäußert.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: „Für Radfahrer…
An Straßenverkehrsbehörde Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radwege, Rad und Gehwege [#253707]
Datum
20. Juli 2022 11:47
An
Straßenverkehrsbehörde Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
„Für Radfahrer gilt das Schild 2241, Z240, 2244, 2220, 2267, Z245. Bei diesen Schildern ist die Regelung klar. Wie ist es jedoch mit ehemaligen Radwegen. Die baulich getrennt von der Straße geführt werden, teilweise auch noch rote Markierung bzw. rotes Pflaster haben. Die Farbe bzw. Markierungen sind teilweise noch da, teilweise schon verschwunden. In Mainz wurde beim Großteil der ehemaligen Radwege die blauen Schilder abgenommen jedoch evtl. aus Kostengründen weder die Fahrradsymbole noch die rote Markierung demarkiert. An stellen an denen der Rote Belag abgeplatzt ist oder die Symbole fehlen, wurden diese jedoch auch nicht erneuert. Dafür wurden auf der Straße Fahrradsymbole markiert und an Ampel Aufstellflächen geschaffen. Sind diese ehemaligen Radwege nun reine Gehwege und dürfen hier nur Kinder bis 8 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen Fahren? Ist dies nach wie vor ein Radweg auf dem es keinerlei Geschwindigkeitseinschränkung gibt? Darf man hier in beide Richtungen mit dem Rad fahren? Wie ist die rechtliche Regelung bei einem Unfall mit Kindern bzw. Passanten oder auch einem abbiegenden Auto? Ich habe bei den lokalen Behörden nachgefragt. Keine Antwort. Die Polizei- weiß es nicht." Bitte beachten sie auch die Anfrage Anfrage #251124 hier wurde sich schon zu dem Fall von Landesseite geäußert.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253707/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwege, Rad und Gehwege“ vom 20.07.2022 (#253…
An Straßenverkehrsbehörde Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Radwege, Rad und Gehwege [#253707]
Datum
4. November 2022 14:28
An
Straßenverkehrsbehörde Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwege, Rad und Gehwege“ vom 20.07.2022 (#253707) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>