Bericht zu Folgen des BVerfG-Urteils zum BayVSG

den "mehr als 130 Seiten starken" Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den Folgen des Bundesverfassungsgericht-Urteils zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, "der Grundlage für die Reformen sein soll", wie berichtet in https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-steht-vor-umbruch-tag-des-jammers-a-d2d929ff-9578-4646-9653-8a98d151f2ae

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den "mehr al…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Bericht zu Folgen des BVerfG-Urteils zum BayVSG [#253726]
Datum
20. Juli 2022 16:43
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den "mehr als 130 Seiten starken" Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den Folgen des Bundesverfassungsgericht-Urteils zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, "der Grundlage für die Reformen sein soll", wie berichtet in https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-steht-vor-umbruch-tag-des-jammers-a-d2d929ff-9578-4646-9653-8a98d151f2ae
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 253726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253726/ Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zu Folgen des BVerfG-Urteils zum BayVS…
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Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Bericht zu Folgen des BVerfG-Urteils zum BayVSG [#253726]
Datum
23. August 2022 11:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zu Folgen des BVerfG-Urteils zum BayVSG“ vom 20.07.2022 (#253726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um einen Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gestatten Sie mir bei dieser Gelegenheit den Hinweis, dass das Dokument nicht eingestuft ist und zudem diesen Satz enthält: "Der Bericht sollte zur Veröffentlichung freigegeben werden, um die intendierte Einbeziehung in die politische Meinungsbildung und den öffentlichen Diskurs zu unterstützen." Mit freundlichen Grüßen Andre Meister
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3522 Sehr geehrter Herr Meister, die Bearbeitung Ihres Antrages verzögert sich leider aufgrund urla…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Bericht zu Folgen des BVerfG-Urteils zum BayVSG [#253726] (#3522)
Datum
23. August 2022 11:59
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#3522 Sehr geehrter Herr Meister, die Bearbeitung Ihres Antrages verzögert sich leider aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheiten. Ich bitte hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zu Folgen des BVerfG-Urteils zum BayVS…
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Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Bericht zu Folgen des BVerfG-Urteils zum BayVSG [#253726] (#3522) [#253726]
Datum
30. August 2022 11:03
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zu Folgen des BVerfG-Urteils zum BayVSG“ vom 20.07.2022 (#253726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um eine Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 253726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253726/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Herr Meister, der von Ihnen erbetene Abschlussbericht „Bund-Länder-AG zur Auswertung des Urteils de…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht an Antragsteller - IFG - Bericht zu Folgen des BVerfG-Urteils zum BayVSG [#253726] (#3522)
Datum
31. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, der von Ihnen erbetene Abschlussbericht „Bund-Länder-AG zur Auswertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts v. 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 – (BayVSG)“ ist im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz - IMK) erstellt worden. Grundsätzlich entscheidet die Innenministerkonferenz selbst über die Veröffentlichung der Beschlüsse und Berichte. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist vor Freigabe der Veröffentlichung nicht autorisiert, über die Herausgabe der Informationen zu entscheiden (vgl. § 7 Absatz 1 IFG). Hierzu verweise ich ergänzend auf die Erläuterungen unter https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/termine-node.html. Das BMI setzt sich im Rahmen der laufenden IMK-Befassung dafür ein, dass der Bericht zur Veröffentlichung frei gegeben wird. Dieser Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen. Leider kann ich Ihnen den erbetenen Bericht derzeit daher nicht zukommen lassen. Ich sende Ihnen den Bericht allerdings gerne zu, sobald dieser zur Veröffentlichung freigegeben worden ist und werde hierzu unaufgefordert auf Sie zukommen. Ich bedaure, Ihnen derzeit keine andere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie hierzu auf jetzt einen rechtsmittelfähigen Bescheid Wert legen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte schicken Sie mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Und bitte schicken Sie …
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Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Zwischennachricht an Antragsteller - IFG - Bericht zu Folgen des BVerfG-Urteils zum BayVSG [#253726] (#3522) [#253726]
Datum
31. August 2022 09:53
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte schicken Sie mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Und bitte schicken Sie jede Kommunikation an <<E-Mail-Adresse>>, nicht an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 20. Juli 2022 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern und für…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Bericht zu Folgen des BVerfG-Urteils zum BayVSG [#253726]
Datum
1. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 20. Juli 2022 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung folgender Unterlage: den "mehr als 130 Seiten starken" Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den Folgen des Bundesverfassungsgericht-Urteils zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, "der Grundlage für die Reformen sein soll”, wie berichtet in https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-steht-vor-umbruch-tag-des-jammers-a-d2d929ff-9578-4646-9653-8a98d151f2ae Mit E-Mail vom 31. August 2022 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich Ihnen den erbetenen Bericht aufgrund fehlender Verfügungsbefugnis derzeit nicht zuleiten kann. Hierzu bitten Sie um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Ihr Antrag wird unter Bezugnahme auf § 7 Abs. 1 IFG abgelehnt. Der von Ihnen erbetene Abschlussbericht „Bund-Länder-AG zur Auswertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts v. 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 - (BayVSG)“ ist im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz - IMK) erstellt worden. Grundsätzlich entscheidet die Innenministerkonferenz selbst über die Veröffentlichung der Beschlüsse und Berichte. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist vor Freigabe der Veröffentlichung durch die IMK nicht autorisiert, über die Herausgabe der Informationen positiv zu entscheiden (vgl. § 7 Absatz 1 IFO). Hierzu verweise ich ergänzend auf die Erläuterungen unter https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/termine-node.html. Das BMI setzt sich im Rahmen der laufenden IMK-Befassung dafür ein, dass der Bericht zur Veröffentlichung frei gegeben wird. Dieser Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen. Insofern ist eine Herausgabe durch das BMI derzeit nicht möglich. Sollte die IMK in Zuge der Beratungen positiv über die Veröffentlichung des Berichtes entscheiden, werden Sie diesen auf der dortigen Internet-Seite finden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 140 in 10557 Berlin, oder elektronisch 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen durch E-Mail, an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>, oder 2. durch eine De-Mail mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> erklärt werden. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Gegen Ihren Bescheid vom 1. September 2022 mit dem Zeichen ZII4-13002/4#3522 lege …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Via
Briefpost
Betreff
AW: Bericht zu Folgen des BVerfG-Urteils zum BayVSG [#253726]
Datum
13. September 2022
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Briefpost wurde erfolgreich versendet.
624,8 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-09-13-widerspruch.pdf
54,5 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, Gegen Ihren Bescheid vom 1. September 2022 mit dem Zeichen ZII4-13002/4#3522 lege ich Widerspruch ein. Sie schreiben, dass der Abschlussbericht im Rahmen der Innenministerkonferenz erstellt wurde. Das ist nicht nachvollziehbar. Der Bericht trägt das Logo des BMI. Das BMI ist Urheber. Die Worte "Innenministerkonferenz" oder "Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" tauchen - soweit ich weiß - in dem Dokument nicht auf. Das BMI hat zu dem Bericht zugrundeliegenden Treffen eingeladen. An dem Termin dieses Treffens - dem 9. Mai 2022 - gab es keinen Termin der Innenministerkonferenz: https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/archiv/to-archiv/to-archiv.html Der Bericht wurde also nicht im Rahmen der Innenministerkonferenz erstellt. Darüber hinaus hat das VG Berlin am 2. Dezember 2021 im Urteil über einen ähnlichen Fall entschieden (2 K 45.19): "Das BMI ist zur Verfügung über die [Dokumente] berechtigt. Nach der als Zuständigkeitsbestimmung ausgestalteten Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 – BVerwG 7 C 4/11 –, juris Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. August 2014 – OVG 12 N 73/13 –, juris Rn. 7). Das BMI ist Urheber der [Dokumente]." "Der hiergegen erhobene Einwand der Beklagten, das BMI habe die [Dokumente] auf Bitten [Dritter] erstellt und an diese zur weiteren Verwendung überlassen, verfängt nicht. Der Urheber der Information verliert seine Verfügungsberechtigung nicht ohne Weiteres, wenn er die Information an einen Empfänger weitergibt und dieser ein eigenes Verfügungsrecht erhält (vgl. BVerwG, a.a.O.)." https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE220031548 Dieses Urteil greift auch hier. Der Ablehnungsgrund § 7 Abs. 1 IFG greift nicht. Bitte senden Sie mir das Dokument zu. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anhänge: - 2022-09-13-widerspruch.pdf Anfragenr: 253726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/253726/upload/f53132a45c22f4252c11b6895bae16668b65a2d3/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG-Antrag: Bericht zu Folgen des BVerfG- Urteils zum BayVSG#3522 Sehr geehrter Herr Meister, Bezug nehmend auf I…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Antrag: Bericht zu Folgen des BVerfG- Urteils zum BayVSG#3522
Datum
6. Oktober 2022
Status
Sehr geehrter Herr Meister, Bezug nehmend auf Ihren IFG- Antrag vom 20. Juli 2022 und meine Zwischennachrichten hierzu teile ich Ihnen mit, dass der von Ihnen gewünschte Bericht nunmehr von der Innenministerkonferenz zur Veröffentlichung freigegeben wurde. Sie finden den Link zur Meldung auf der BMI-Webseite https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2022/09/abschlussbericht-bund-laender-verfassungsschutzrecht.html , den Bericht inkl. Anlagen hier: https://www.imk2022.bayern.de/. Ich stelle anheim, Ihren Widerspruch vom 13. September 2022 gegen den Bescheid vom 01. September 2022 zurückzunehmen. Sollte bis zum 25. Oktober keine Rücknahme erfolgt sein, wäre ich gezwungen, den Widerspruch kostenpflichtig zurückzuweisen, da der Bescheid zum Zeitpunkt des Erlasses rechtmäßig war. Mit freundlichen Grüßen

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Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: IFG-Antrag: Bericht zu Folgen des BVerfG- Urteils zum BayVSG#3522 [#253726] Sehr geehrte Damen und Herren, Vi…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: IFG-Antrag: Bericht zu Folgen des BVerfG- Urteils zum BayVSG#3522 [#253726]
Datum
10. Oktober 2022 16:50
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank, dass Sie das Dokument veröffentlicht haben. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum das erst zwei Monate nach meinem IFG-Antrag und zwei Wochen nach meinem Widerspruch passiert. Mangels juristischer Erfolgsaussicht nehme ich meinen Widerspruch zurück. Ich möchte jedoch darum bitten, das nächste Mal meinem Antrag gleich stattzugeben. Ansonsten werde ich nächstes Mal den Rechtsweg nicht scheuen und kann auch eine Wiederholung nachweisen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 253726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253726/