Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren."

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Das Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren" (https://i.imgur.com/5AG5T9J.jpg) als Original-Druck oder druckbare PDF-Version.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • 2 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Poster "…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren." [#253728]
Datum
20. Juli 2022 16:51
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren" (https://i.imgur.com/5AG5T9J.jpg) als Original-Druck oder druckbare PDF-Version.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 253728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253728/ Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desin…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren." [#253728]
Datum
23. August 2022 11:33
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren."“ vom 20.07.2022 (#253728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um einen Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desin…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren." [#253728]
Datum
13. September 2022 17:16
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren."“ vom 20.07.2022 (#253728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desin…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren." [#253728]
Datum
19. Oktober 2022 10:56
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren."“ vom 20.07.2022 (#253728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desin…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren." [#253728]
Datum
9. November 2022 10:25
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren."“ vom 20.07.2022 (#253728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren."“ vom…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren." [#253728]
Datum
7. Februar 2023 15:00
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren."“ vom 20.07.2022 (#253728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 169 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren."“ vom…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren." [#253728]
Datum
9. Mai 2023 11:39
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren."“ vom 20.07.2022 (#253728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 260 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund. Die bisherige Ko…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren."“ [#253728]
Datum
10. Mai 2023 10:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/253728/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde seit meiner Anfrage vor zehn Monaten überhaupt nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anhänge: - 253728.pdf Anfragenr: 253728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253728/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/003 II#0736 Sehr geehrter He…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren."“ [#253728] # IFG-725/003 II#0736
Datum
10. Mai 2023 15:47
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/003 II#0736 Sehr geehrter Herr Meister, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskriminalamt
Ihr Antrag 20.07.2022 Sehr geehrter Herr Meister, mit Antrag vom 20.07.2022 bitten Sie unter Hinweis auf das IFG …
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag 20.07.2022
Datum
5. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, mit Antrag vom 20.07.2022 bitten Sie unter Hinweis auf das IFG um Zusendung des Posters "Das Richtige machen - Hände desinfizieren" (https://i.imgur.com/5AG5T9J.jpg) als Original-Druck oder druckbare PDF-Version. Über Ihren Antrag wird gemäß der §§ 1 Abs. 15. 1, 2 Nr. 1, 6, 7 Abs. 1 S. 1, 7 Abs. 3 und 9 Abs. 3 IFG wie folgt entschieden: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Kosten werden nicht erhoben. Begründung: Zu 1. Ihr Informationsbegehren richtet sich nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG. Nach Maßgabe dieses Gesetzes hat jeder gegenüber Behörden Anspruch auf Informationszugang, soweit dem nicht Versagensgründe entgegenstehen. Die Anfrage ist jedoch aus den Gründen der §§ 9 Abs. 3 und 6 S. 1 IFG abzulehnen. Mit Ihrem Antrag begehren Sie die Herausgabe eines Ihnen bekannten Posters als Original oder in druckbarer Version. Die (sinnlogisch vorgelagerte) Frage, ob das BKA das erbetene Poster in Form einer amtlichen Information vorliegen hat, ist daher bereits beantwortet. Gemäß § 9 Abs. 3 IFG ist das Zugangsbegehrten abzulehnen, da Ihnen die begehrte Information an sich bereits vorliegt. Der vom IFG verfolgte Zweck der Transparenz ist gegenüber einem Antragsteller erfüllt, wenn dieser bereits über die begehrte Information verfügt (vgl. u.a. Schoch, IFG Kommentar, 2. Auflage 2016, § 9 Rn 40). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Poster im BKA ausschließlich an Stellen angebracht ist, die von außerhalb der Gebäude nicht einsehbar sind und im BKA amtsweit ein Fotografierverbot besteht Unabhängig davon besteht gemäß § 6 IFG ein Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit diesem der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Der Begriff des geistigen Eigentums leitet sich aus dem Immaterialgüterrecht ab (vgl. u.a. Schoch, IFG Kommentar, 2. Auflage 2016, § 6 Rn. 21), das sich in Urheberrecht und in die gewerblichen Schutzrechte einteilt. Das Urheberrecht zielt hierbei u.a. auf den Schutz in der Gestalt von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Das Urheberrecht schützt bestimmte Werke, weil sie eine persönliche geistige Schöpfung sind (§ 2 Abs. 2 UrhG). Hierfür müssen die Werke ein Mindestmaß an Individualität aufweisen (Louis NuR 2013, 77 (87)), sodass einfache Alltagserzeugnisse nicht gemäß § 6 S. 1 IFG vom Informationszugang ausgenommen schützt nicht die Sachinformation (Botschaft sind. Das Urheberrecht Hände zu desinfizieren), sondern nur eine besondere Ausdrucksform oder anspruchsvolle Gliederung des Stoffes (aufwendige bildliche Gestaltung des Posters). Das von Ihnen begehrte Poster ist Teil der internen Kommunikation des BKA im Rahmen der Bewältigung der Corona-Lage mit dem Ziel, auf die Regelungen zur Pandemiebewältigung hinzuweisen und den Mitarbeitenden des BKA zu vermitteln, wie wichtig die Einhaltung dieser Vorgaben ist. Das Poster ist somit nicht als Alltagserzeugnis zu sehen. Vielmehr ist es durch seine besondere Ausdrucksform (Abbildung von Personen einer Spezialeinheit) und letztlich auch dem BKA-eigenen Werbespruch "Das Richtige machen." als ein Werk der Kunst im Sinne des Urheberrechts anzusehen und fällt somit unter den Begriff des geistigen Eigentums. Eine Einwilligung gemäß § 6 S. 2 IFG liegt nicht vor, weshalb Ihr begehrter Anspruch auf Informationszugang durch Übersendung des Posters auch gemäß § 6 S. 1 IFG zu versagen ist. Zu 2. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen (vgl. Nr. 9 g) der Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz - Bek. d. BMI v 21.11.2005 - V 5a - 130 250/16). Auslagen sind nicht entstanden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundeskriminalamt, Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-725/003 II#0736 Sehr geehrte Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren."“ [#253728] # IFG-725/003 II#0736
Datum
9. Juni 2023 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
744,6 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-725/003 II#0736 Sehr geehrte Herr Meister, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Guten Tag, Der Bescheid vom BKA kam am 05.06. an: https://fragdenstaat.de/anfrage/poster-das-richtige-machen-haen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Poster "Das Richtige machen - Hände desinfizieren."“ [#253728] # IFG-725/003 II#0736 [#253728]
Datum
9. Juni 2023 12:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Der Bescheid vom BKA kam am 05.06. an: https://fragdenstaat.de/anfrage/poster-das-richtige-machen-haende-desinfizieren/#nachricht-808539 Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 253728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253728/