Corona-bedingter Ausfall von Pädagogischen Personal und LehrerInnen

bitte senden Sie mir die Ihnen vorliegenden Daten zum Corona-bedingtem Krankenstand bei Pädagogischem Personal und bei LehrerInnen an Schulen, Kitas, Hort, etc.

Zum Beispiel als Tabelle aufgeschlüsselt nach Woche oder Monat, Krankentage, Personalklasse, Bezirk, Einrichtungstyp.

Sollten Sie die Daten mit Bezug auf Corona-bedingtem Ausfall nicht vorliegen, so bitte um ersatzweise um die Ihnen vorliegenden Daten, zusätzlich bitte ich um die Zusendung der selben Daten aus dem Vorjahreszeitraum.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-bedingter Ausfall von Pädagogischen Personal und LehrerInnen [#253743]
Datum
20. Juli 2022 20:53
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir die Ihnen vorliegenden Daten zum Corona-bedingtem Krankenstand bei Pädagogischem Personal und bei LehrerInnen an Schulen, Kitas, Hort, etc. Zum Beispiel als Tabelle aufgeschlüsselt nach Woche oder Monat, Krankentage, Personalklasse, Bezirk, Einrichtungstyp. Sollten Sie die Daten mit Bezug auf Corona-bedingtem Ausfall nicht vorliegen, so bitte um ersatzweise um die Ihnen vorliegenden Daten, zusätzlich bitte ich um die Zusendung der selben Daten aus dem Vorjahreszeitraum.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253743/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr << Antragsteller:in >> gestatten Sie mir zunächst den Hinweis, dass medizinische Diagnosen al…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
WG: Corona-bedingter Ausfall von Pädagogischen Personal und LehrerInnen [#253743]
Datum
3. August 2022 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gestatten Sie mir zunächst den Hinweis, dass medizinische Diagnosen als Grundlage für eine Erkrankung aus Datenschutzgründen vom Arbeitgeber / Dienstherrn grundsätzlich nicht gespeichert werden. Daher werden auch keine coronaspezifischen Daten erhoben, weshalb es mir nicht möglich ist, Ihnen diese Daten zu übersenden. Ersatzweise habe ich eine Übersicht „Gesundheitsquote 2020 nach Schultyp und Geschlecht“ beigefügt. Aus dieser Tabelle ist die Gesundheitsquote zumindest nach Schulart und Geschlecht ersichtlich. Der Bericht zur Gesundheitsquote des unmittelbaren Landesdienstes Berlin - Berichtsjahr 2020 - der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen ist per Download abrufbar. ( https://www.berlin.de/sen/finanzen/personal/personalstatistik/artikel.13543.php ) Nach heutiger telefonischer Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Finanzen werden die Statistikdaten für das Jahr 2021 voraussichtlich am 31.08.2022 erwartet, stehen also derzeit noch nicht zur Verfügung. Diese Auskunft erhalten Sie auf Grund des geringen Aufwandes ausnahmsweise ohne Kostenbescheid. Mit freundlichen Grüßen