Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten (Bayern)

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung.

Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht:

1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachprüfung in Bayern?
2) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Bayern?

Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen sie. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. Ich würde gerne die Statistik in diesem Bundesland wissen.

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Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten (Bayern) [#253753]
Datum
21. Juli 2022 07:00
An
Regierung von Oberbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht: 1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachprüfung in Bayern? 2) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Bayern? Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen sie. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. Ich würde gerne die Statistik in diesem Bundesland wissen. -------------------- Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253753/

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